Fabi-Paritätische Familienbildungsstätte München e.V. unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Josef Schmid
(CSU-Fraktion) vom 12.11.2013
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Zu Ihrem Antrag vom 12.11.2013 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In Ihrem Antrag „Fabi-Paritätischen Familienbildungsstätten München e.V. unterstützen“ hatten Sie das Sozialreferat beauftragt zu prüfen, ob die städtische Förderung der Fabi-Paritätische Familienbildungsstätte München e.V. den veränderten Bedarfen und Anforderungen angepasst und ausgebaut werden kann.
Folgende Punkte wurden angeregt:
1. Die Zweigstelle Pasing erhält eine pädagogische Mitarbeiterin 2. Die Festanstellung der Kursleitungen wird ermöglicht
3. Der Umzug von vier Zweigstellen (außer Neuperlach) in adäquate Räumlichkeiten wird unterstützt und gefördert
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit:
Zu Ihrem Antrag vom 12.11.2013 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch den Änderungsantrag für die Sitzung der Vollversammlung des Münchner Stadtrates am 17.12.2014 entsprochen wurde:
Die Zweigstelle Pasing der Fabi-Familienbildungsstätte München e.V. erhält seit dem 1.1.2015 Mittel zur Finanzierung einer halbe Stelle für eine pädagogische Fachkraft. Zusätzlich erfolgt einmalig die Finanzierung der Erstausstattung eines festen Arbeitsplatzes und der Anschaffung von Material zur Durchführung der Kursangebote.
Die Fabi-Familienbildungsstätte München e.V. kann seit dem 1.1.2015 drei Halbtagskräfte künftig in Festanstellung statt auf Honorarbasis beschäftigen. Dies wird die Arbeit der Fabi-Familienbildungsstätte München e.V. verbessern und Planungssicherheit schaffen.
Bezüglich des Umzugs von vier Zweigstellen sind wir in Gesprächen mit dem Träger. Vordringlich ist die Suche von Räumlichkeiten für die Zweigstelle Bogenhausen, da dem Träger zum 31.7.2015 eine Kündigung des Mietvertrages vorliegt. Aktuell sind zwei Standorte in der näheren Über-legung. Für beide Standorte würden deutlich mehr Mietkosten als bisher anfallen. Sobald eine Entscheidung zur Standortauswahl getroffen ist, wird dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Übernahme der gestiegenen Mietkosten vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.