Gemeinschaftsunterkünfte bedarfsgerecht und nachhaltig gestalten! Gemeinschaftsunterkünfte auch für RollstuhlfahrerInnen zugänglich machen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 2.12.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen Folgendes:
„Die neu zu schaffenden Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge sollen auch für RollstuhlfahrerInnen zugänglich und nutzbar sein. Dazu soll in jeder neu zu schaffenden Unterkunft mindestens ein barrierefreies WC sowie die Aufenthaltsräume und mindestens ein Schlafraum sein.“
Für die in Ihrem Antrag vom 2.12.2014 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung des von Ihnen aufgeworfenen Sachverhaltes ist grundsätzlich nur über die Regierung von Oberbayern möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München hat die barrierefreie Gestaltung von Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit der Regierung von Oberbayern am 16.1.2015 thematisiert. Dabei konnte sich darauf verständigt werden, dass Gemeinschaftsunterkünfte in der Landeshauptstadt München künftig baurechtlich analog einer öffentlich zugänglichen Anlage behandelt werden.
Dies bedeutet, dass bei künftigen und in Planung befindlichen Gemein- schaftsunterkünften das Erdgeschoss jeweils barrierefrei gestaltet wird. Konkret werden diese Anlagen derart gestaltet, dass sowohl der Zugang zum Gebäude als auch die ebenerdig gelegenen Räumlichkeiten durch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer genutzt werden können. Um Ihrem Antrag zu entsprechen, wird auf dieser Ebene jeweils eine
behindertengerechte Toilette für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich tätige Personen eingerichtet werden. Dies wird sowohlbei bereits laufenden Planungen als auch bei zukünftigen Unterkünften umgesetzt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.