Situierung der Freilauffläche für Hunde in der Fröttmaninger Heide überdenken!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Evelyne Menges, Richard Quaas und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 27.10.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Sie stellten am 27.10.2014 den Antrag, im Rahmen der Planungen für eine Öffnung der Fröttmaninger Heide für die Bevölkerung, die bisher geplanten Freilaufflächen für Hunde am Schmidbartlanger/Grusonstraße und in der Mitte der Heide zu überdenken und eine Situierung anzustreben, die nicht in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung liegt. Sie schlagen eine Situierung fernab der Siedlung vor, die von der Ingolstädter Straße aus angefahren werden kann.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Der südliche Teil der Fröttmaninger Heide wurde durch die Regierung von Oberbayern mit Wirkung zum 9.5.2012 einstweilig als Naturschutzgebiet sichergestellt.
In den nächsten Monaten soll das förmliche Inschutznahmeverfahren zur endgültigen Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet begonnen werden. Das Verfahren wird durch die Regierung von Oberbayern als zuständige höhere Naturschutzbehörde betrieben. In der Naturschutzgebietsverordnung werden auch Regelungen dazu getroffen werden, auf welchen Flächen das freie Ausführen von Hunden möglich sein wird.
Bereits vor dem förmlichen Inschutznahmeverfahren hat die Regierung von Oberbayern eine informelle Bürgerbeteiligung durchgeführt. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort sollten Möglichkeiten für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur in der Fröttmaninger Heide gefunden werden, dabei wurde auch das Thema Hunde intensiv diskutiert.
Die Interessenlagen und Ansprüche an die Heide waren dabei sehr heterogen. Zwei widerstreitende Bedürfnisse waren u.a. der Wunsch, eigene Hunde auf der Heide direkt in unmittelbarer Nähe zu den Wohngebieten frei laufen lassen zu dürfen. Dem entgegen stand das Bedürfnis, dass „auswärtige“ Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sich nach Möglichkeit aus den von Ihnen geschilderten Gründen, wie verstärktes Lärm- undParkaufkommen, nur in den siedlungsfernen Bereichen der Heide mit ihren Hunden aufhalten sollten.
Voraussichtlich im April 2015 wird zum Abschluss der informellen Bürgerbeteiligung eine zusammenfassende Abendveranstaltung stattfinden, in der alle Ergebnisse der Bürgerbeteiligung präsentiert werden. Die Ergebnisse fließen in die von der Regierung von Oberbayern zu erlassende Naturschutzgebietsverordnung ein, die jedoch noch nicht vorliegt.
Vor Erlass der Naturschutzgebietsverordnung wird die Regierung von Oberbayern die Landeshauptstadt München und die weiteren betroffenen Kommunen anhören und dann eine endgültige Regelung, auch bezüglich des Hundefreilaufes, treffen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.