Planung für neuen Volkstheater-Standort vorantreiben
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 20.11.2014
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Auf Ihre Anfrage vom 20.11.2014 nehme ich Bezug.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Zukunft des Münchner Volkstheaters mit einem attraktiven Standort liegt uns sehr am Herzen. Eine baldige Entscheidung ist durch den Stadtrat zu treffen, um eine problemlose Fortführung ohne Provisorium zu gewährleisten. Allerdings müssen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, um auch langfristig das Volkstheater zu sichern. Zwar sind die räumlichen Verhältnisse derzeit sehr beengt, dennoch stellt das vorliegende Raumprogramm eine enorme Ausweitung dar, die zu den geschätzten Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro führen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Inwieweit stellt das vorliegende Raumprogramm eine Er weiterung des Volkstheaters dar (gegliedert nach Spielstätte, Büros, Werkstätten, Foyer und sonstige Räume)?
Antwort:
Das Münchner Volkstheater arbeitet seit seiner Gründung in Räumlichkeiten, die ursprünglich nicht für den Theaterbetrieb geplant waren. Entsprechend arrangiert sich das Team des Münchner Volkstheaters mit den örtlichen Zwängen. Neuesten Anforderungen an einen Theaterbau genügt es nicht. So gibt es z. B. keinen Bühnenturm, es fehlt der Schnürboden. Aufgrund der unzureichenden Hinterbühne sowie fehlender Seiten- und Probebühnen und der fehlenden Montagehalle lässt sich der Betrieb nicht rationell betreiben. Für Werkstätten, Lager- und 2. Probebühne müssen externe Flächen angemietet werden. Ein zeitgemäßer Lieferbetrieb existiert nicht. Die vorhandenen Räume und deren Qualitäten, Technik und Sicherheitsstandards weisen Defizite aus. Sie entsprechen nicht dem Standard eines Theaters diesen Ranges. Der organisatorische Aufwand um durchgehende Aufführungen und Veranstaltungen präsentieren zu können, istunverhältnismäßig hoch. Durch die Aufwendungen für die Transporte und die Logistik entstehen dem Theater Kosten und Zeitverluste.
Es besteht daher die wirtschaftliche und künstlerische Notwendigkeit, sämtliche Flächen für den Theaterbetrieb an einem Ort zusammen zu legen und im erforderlichen Maße zu erweitern. Am 6.2.2014 hat der Kulturausschuss bzw. am 19.2.2014 die Vollversammlung des Stadtrates über die sogenannte Bedarfsbegründung entschieden. Der Nutzerbedarf wird im weiteren Verlauf der Planungen noch weiter konkretisiert werden.
In der oben genannten Beschlussvorlage (Nr. 08-14/V 14062) wird der Ist-Zustand mit einem Bruttogrundflächenbedarf von 8.100 qm angegeben. Der Soll-Zustand wird mit 13.600 qm angegeben. Die Entwicklung der Flächen bitte ich der oben genannten Beschlussvorlage zu entnehmen.
Frage 2:
Neben einem großen Haus mit 600 Zuschauerplätzen soll ein zusätzliches kleines Haus mit 250 Plätzen geschaffen werden: Wie gedenkt man für eine hohe Auslastung zu sorgen und welche zusätzlichen Folgekosten sind dabei zu erwarten?
Antwort:
Das Münchner Volkstheater erfreut sich einer beispielhaft hohen Auslastung. Schon jetzt gibt es eine kleine Bühne mit ca. 100 Sitzplätzen, die derzeit mit weit über 90% ausgelastet ist. Nach Einschätzung der Intendanz lässt sich eine Spielstätte ausgelegt für maximal 250 Zuschauerinnen und Zuschauer sehr gut bespielen. Die damit verbundenen Folgekosten können erst in einem späteren Betriebskonzept dargestellt werden.
Frage 3:
Es wird eine Großgastronomie mit 150 Plätzen und 150 Plätzen in einem Biergarten vorgesehen: Warum will man nicht die bestehende Gastronomie in der unmittelbaren Umgebung einbeziehen, vor allem bei den in Betracht gezogenen Standorten Schlachthof und Markthallen?
Antwort:
Das Theater „lebt“ auch von der Pausengastronomie. Die Bedürfnisse des Theaterpublikums kurzfristig und verlässlich zu befriedigen kann nur mit einer „eigenen“ Gastronomie gelingen. Hinzu kommt, dass sich mit der „eigenen“ Gastronomie eine Festpacht erzielen lässt.Frage 4:
Ist es üblich (beispielsweise bei den anderen städtischen Theatern) Wohnungen für temporäre Nutzungen von Gast-Mitarbeitern eines Theaters zu schaffen?
Antwort:
Ja, sowohl die Münchner Kammerspiele als auch andere Theater im
deutschsprachigen Raum halten Wohnungen für die von Ihnen genannten Nutzungen vor. Das Deutsche Theater besitzt z. B. keine derartigen Wohnungen, was sowohl bei Gast-Mitarbeitern als auch Gast-Künstler-innen und Gast-Künstlern bzw. Kompanien zu hohen Aufwendungen bei der Beherbergung führt.