Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute den Beschluss zur Festlegung eines neuen Erhaltungssatzungsgebietes Laim gefasst. Nach Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates am 25. März wird es damit 18 Gebiete mit Erhaltungssatzung geben, die zirka 118.000 Wohnungen mit etwa 206.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umfassen.
Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit mehr als einem Vierteljahrhundert sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden.
Die Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf in Hinblick auf einen möglichen Neuerlass überprüft. Zudem werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch Gebiete untersucht, die derzeit nicht unter dem Schutz einer Erhaltungssatzung stehen. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Laim“ liegt im 25. Stadtbezirk südlich der Landsberger Straße zwischen der Elsenheimerstraße /Ludwig-Richter-Straße, Lautensackstraße, Zschokkestraße, Friedenheimer Straße, Agnes-Bernauer-Straße und Fürstenrieder Straße. Die neue Erhaltungssatzung wird voraussichtlich im April 2015 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. In der Stadt München wird es somit dann insgesamt 18 Erhaltungssatzungen mit rund 118.000 Wohnungen geben, in denen etwa 206.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.