Das Verwaltungsgericht München hat in einer Eilentscheidung vom 4. März 2015 die Ablehnung des „Bürgerbegehrens gegen das ZIE-M“ durch den Stadtrat für rechtmäßig erklärt. Das Gericht führt aus, dass das Bürgerbegehren aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen in der Begründung zu aktuellen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und damit einhergehender Täuschung der Bürgerinnen und Bürger unzulässig ist: „Der Zulassungsanspruch scheitert bereits daran, dass in der Begründung zur Fragestellung in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutref- fende Behauptungen aufgestellt werden, die beim unterzeichnenden Bür- ger einen falschen Eindruck erwecken. (...)
Denn die Stimmberechtigten können bei der Frage, ob sie ein Bürgerbe- gehren unterstützen und diesem zur erforderlichen Mindestunterschriften- zahl verhelfen wollen, wie auch bei der nachfolgenden Abstimmung über den Bürgerentscheid nur dann sachgerecht entscheiden, wenn sie den Inhalt des Begehrens verstehen, seine Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abschätzen können. Damit ist es unverein- bar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegeh- rens in abstimmungsrelevanter Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig er- läutert wird. (...)
Es liegt auf der Hand, dass aktuelle Verbindungen zu Fundamentalisten und der herbeigeführte Eindruck aktueller verfassungsfeindlicher Bestre- bungen für eine Meinungsbildung zu der mit dem Bürgerbegehren gestell- ten Frage sehr wesentlich sind, also abstimmungsrelevant, und deshalb nach der Rechtsprechung nicht zu den noch hinnehmbaren Unrichtigkeiten bzw. Unvollständigkeiten in der Begründung eines Bürgerbegehrens ge- hören. Immerhin wird auch in der Begründung zum Bürgerbegehren aus diesen Aussagen die Schlussfolgerung gezogen, dass der Verein ZIE-M e. V. als Bauherr nicht tragbar sei.“
„Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie macht deutlich, dass die Landeshauptstadt mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens am 1. Oktober 2014 durch den Stadtrat völlig im Recht ist“, so Oberbürgermeister Dieter Reiter. „München hat vorbildlich gehandelt. Als Kommune haben wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen und demokratischen Mittel zur Abwehr rassistischer Stimmungsmache in unserer Stadtgesellschaft ausgeschöpft: Wir haben dieses Bürgerbegehren nicht nur aufgrund juristischer Mängel abgewiesen, sondern auch inhaltlich mittels einer Resolution genau begründet, warum wir ein solches Bürgerbegehren als Plattform für islamfeindliche Propaganda ablehnen“.
Im Kern heißt es in der vom Stadtrat getragenen Resolution: „Wenn wir auch morgen in einer offenen, demokratischen und friedlichen Gesellschaft leben wollen, müssen wir heute alle Angriffe auf die im Grundgesetz verankerten demokratischen Grundwerte abwehren. Wir lehnen deshalb rechtsextreme und islamfeindlich-extremistische Initiativen – wie das Bürgerbegehren gegen das ZIE-M – entschieden ab. Freiheitsrechte wie die Religionsfreiheit sind elementarer Bestandteil des Grundgesetzes und damit der Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland. (…) Immer, wenn Rechtsextremisten oder islamfeindliche Extremisten die demokratischen Spielregeln ausnutzen und für ihre Zwecke missbrauchen, nutzen wir unsere demokratischen Möglichkeiten, um dem entgegenzutreten.“ (www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Presse- Service/Presse-Archiv/2014/Resolution-der-Demokraten-im- M-nchner-Stadtrat-beschlossen.html)