Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab Montag, 23. März, Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Beginn bis zur Martiusstraße. Der Schwabinger Künstlermarkt beginnt am 29. März und endet mit dem 25. Oktober. Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken: Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouache und Pastell
Graphik: Handzeichnung (Blei, Farbstift und Tusche)
Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton
Mischtechniken:Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild,
Scherenschnitt und Hinterglasbild
Originaldrucke:Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt
Originalfotografie:Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe
(gerahmt)
Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird.
Die Genehmigungen können bei der Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202 a, 80804 München, Zimmer 8, Telefon 2 33-3 86 34, -3 86 12, beantragt werden. Die Erlaubnis wird in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt. Die Erlaubnisgebühr beträgt 70 Euro. Bei der Antragstellung sollten die Künstlerinnen und Künstler persönlich mit einem gültigen Ausweis erscheinen. Benötigt werden zudem ein oder mehrere Muster der Fertigungen, die das Arbeitsgebiet darstellen. Eine Erlaubniserteilung setzt voraus, dass die Bewerber über 18 Jahre alt sind. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zudem die Zustimmung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80466 München).
Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit der Bezirksinspektion sind im Internet unter www.kvr-muenchen.de erhältlich.