Vermittlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – Erfahrungsaustausch der bayerischen Jugendämter Archiv
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Rathaus Umschau 54 / 2015, veröffentlicht am 20.03.2015
Der starke Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) stellt das Stadtjugendamt vor enorme Herausforderungen. 2014 kamen 2.610 Jugendliche auf ihrer Flucht aus den Krisen- und Kriegsgebieten dieser Welt in der Landeshauptstadt München an. 2013 lag deren Zahl noch bei rund 550. Trotz einer deutlichen Erhöhung der Kapazitäten war das System der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt München 2014 permanent bis an die Grenzen des Möglichen ausgelastet. In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und der Regierung von Oberbayern wurde ab No
vember
2014 eine bayernweite Vermittlung von minderjährigen Flüchtlingen in Gang gebracht. In den vergangenen vier Monaten haben Jugendämter bzw. Einrichtungen aus allen bayerischen Regierungsbezirken für mehr als 600 Jugendliche die Betreuung übernommen – eine Entlastung, die dringend erforderlich war und 2015 weiter ausgebaut werden soll.
Am 12. März fand ein Erfahrungsaustausch statt, zu dem Sozialreferentin Brigitte Meier eingeladen hatte. Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen Jugendämter sowie der Bezirksregierungen diskutierten mit Kolleginnen und Kollegen des Stadtjugendamts intensiv darüber, welche Schlüsselprozesse es im Vermittlungsverfahren gibt und wie die Zusammenarbeit künftig noch enger gestaltet werden kann.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen umF, die in München ankommen, vom Stadtjugendamt in Obhut genommen, untergebracht und
betreut werden. Eine Übernahme der Betreuung durch andere bayerische Jugendämter ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Das Stadtjugendamt muss für alle umF eine Alterseinschätzung durchführen und eine Gesundheitsuntersuchung sowie die Bestellung eines Vormunds beim Familiengericht veranlassen. Zudem ist ein Clearing-Bericht zu erstellen, der auch die individuell erforderlichen Unterstützungsangebote durch die Jugendhilfe enthält. Anschließend werden mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und der jeweiligen Bezirksregierung die Jugendlichen bayernweit weitervermittelt. Absprachen mit dem örtlichen Jugendamt und den aufnehmenden Trägern sind dabei erforderlich.
Angesichts der großen Zahl von umF und einer ak tuell schwierigen Personalsituation im umF-Bereich stellt die Bewältigung dieser Aufgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtjugendamts eine enorme Belastung dar. Sozialreferentin Brigitte Meier: „Es ist sehr ermutigend, dass die bayerischen Jugendämter eine positive Haltung zur Aufnahme von umF haben und laufend Betreuungsplätze anbieten. Die rund 30 zusätzlichen Stellen, die der Stadtrat am 10. März für den umF-Bereich des Stadtjugendamts bewilligt hat, sowie organisatorische Änderungen sollten in den nächsten Monaten zu einer weiteren Verbesserung der Vermittlungspraxis beitragen. Was den Zustrom an Flüchtlingen betrifft, rechne ich mit keiner Entspannung – im Gegenteil. Die vorliegenden Prognosen für 2015 gehen davon aus, dass die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge nochmals deutlich steigen wird.“