Erhebliche zeitliche Verzögerung von Baumaßnahmen endlich beenden!
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (SPD-Fraktion) vom 21.1.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 21.1.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Derzeit ist auf mehreren Baustellen der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) festzustellen, dass sich die Bautätigkeit signifikant in die Länge zieht. Schuld daran sind angeblich neuerliche Ausschreibungen von Bauleistungen, die erforderlich waren, weil die ursprünglich beauftragten Firmen zwischenzeitlich Insolvenz anmeldeten. Als Beispiele werden die geplante Mittelpunktsbibliothek in Obergiesing und der Bau des Wohnhauses in der Baubergerstraße genannt.“
Frage 1:
In welchem Verfahren wurden die erneuten Ausschreibungen in den genannten Beispielen durchgeführt? Welche Verzögerungen zum ur- sprünglichen Zeitplan wurden dadurch verursacht?
Antwort: Bauvorhaben Deisenhofener-/Herzogstandstraße
Für die erneute Ausschreibung der Fassadenarbeiten hat die MGS
eine „Beschränkte Ausschreibung“ nach § 3 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) gewählt, begründet mit der Dringlichkeit der Leistung.
Es war vorher eine umfangreiche Leistungsstand-Abgrenzung
notwendig, außerdem musste das Ausschreibungsergebnis wegen
Unwirtschaftlichkeit mit allen Bietenden im freihändigen Verfahren nachverhandelt werden. Insgesamt erforderten diese Maßnahmen eine Verzögerung von vier Monaten.
Für die erneute Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten
wurde seitens der MGS ein Verhandlungsverfahren ohne
öffentliche Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 5 Punkt 4 der
Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG(EG VOB/A) wegen der besonderen Dringlichkeit der Leistung gewählt. Mit Versand, Bieterfrist, Prüfungen und Beauftragung verzögert sich hier die Fertigstellung um zwei Monate.
Bauvorhaben Bunzlauerstraße
Für die erneute Ausschreibung der nicht durch den Zimmerer zu
übernehmenden Arbeiten hat die MGS eine „Beschränkte Ausschreibung“ nach § 3 Abs. 3 VOB/A gewählt, begründet mit der Dringlichkeit der Leistung.
Der Arbeitsbeginn der Dachdeckerarbeiten wird sich voraussichtlich um drei Monate verzögern (Ende Februar 2015 statt Ende November 2014). Durch Leistungsverlagerungen (Teilleistung des Dachdeckers kurzfristig durch Zimmerer ausgeführt) und Umschichtungen im Bauablauf wird die Verzögerung beim Fertigstellungstermin voraussichtlich nur einen Monat betragen.
Frage 2:
Wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Verkürzung der erneuten Ausschreibungsfristen vollständig ausgenutzt? Falls nicht, warum nicht?
Antwort:
Hier wurden nach Aussage der MGS alle Möglichkeiten, die das öffentliche Vergaberecht ermöglicht, ausgeschöpft, weitere Verkürzungen waren nicht möglich.
Frage 3:
Handelt es sich bei diesem Vorgehen um das übliche Vorgehen der MGS?
Antwort:
Die MGS ist bei der Durchführung von Baumaßnahmen an das öffentliche Vergaberecht (VOB) gebunden. Die beschränkte Ausschreibung bzw. das freihändige Verhandlungsverfahren wird immer – in Abhängigkeit vom Schwellenwert – gewählt, um möglichst kurze Fristen anwenden zu können.
Üblicherweise werden die Angebotsfristen auf das zulässige bzw. erforderliche Minimum reduziert.
Frage 4:
Wie oft treten Verzögerungen aufgrund von Insolvenzen ursprünglich beauftragter Firmen auf Baustellen, die die MGS verantwortet auf? Welche zeitliche Verzögerung tritt dadurch im Durchschnitt auf?Antwort:
Nach Aussage der MGS sind Insolvenzen nicht vorhersehbar. Sie treten durchschnittlich ein- bis zweimal pro Bauvorhaben auf. In Abhängigkeit des jeweils erforderlichen Vergabeverfahrens betragen die Verzögerungen daraus etwa zwei bis vier Monate (mit großen fallweisen Schwankungen, je nach Zeitpunkt der Insolvenz im Bauablauf, betroffenem Gewerk, etc.).