Erweiterungsbau für die Grundschule an der Hanselmannstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Dr. Alexander Dietrich und Kristina Frank (CSU-Fraktion) vom 9.12.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Dem Stadtrat wurde mit dem Beschluss „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ am 5.11. bzw. 20.11.2014 bereits dargestellt, dass am Standort Hanselmannstraße eine Erweiterungsmaßnahme in Vorbereitung ist.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Erweiterungsgebäudes umgehend einzuleiten, Folgendes mit:
1. Eine Untersuchung der Realisierung des Vorschlags, den Hort in dem Hochbunker an der Schleißheimer Straße 281 zukünftig unterzubringen, wurde durch das Zentrale Immobilienmanagement vorgenommen. Als
Grundlage dafür dienten die Grundrisspläne über das besagte Objekt.
Insgesamt führen vier Hauptargumente dazu, dass das Zentrale Immobilienmanagement von dem vorgeschlagenen Umbau des Bunkers in für den Hort nutzbare Räume Abstand nimmt.
Der 1942 während des Zweiten Weltkriegs erbaute Hochbunker zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die darin befindlichen Räumlichkeiten von bis zu drei Meter dicken Wänden umgeben werden. Die ehemals eingebauten Schießscharten wurden zugemauert. Es ist also nicht ausreichend, lediglich Fenster in die Außenwand des Objekts einzufügen. Es bedarf eines enorm kosten- und zeitintensiven Aufwands, um eine angemessene lernfreundliche Atmosphäre für alle am Lernprozess Beteiligten zu schaffen. Neben der natürlichen Belichtung müsste ebenso eine, bestimmten Anforderungen genügende, künstliche Beleuchtung installiert werden. Dies ließe sich vergleichsweise einfach umsetzen, ersetzt jedoch keinesfalls die hohen Anstrengungen für die Sicherstellung der natürlichen Belichtung.
Ein weiteres elementar wichtiges Kriterium, das an öffentliche Gebäude zu stellen ist, ist die ausreichende Berücksichtigung von brandschutzrechtlichen Vorgaben. Die Fachleute der Branddirektion der Landeshauptstadt München halten den Einbau eines zweiten Treppenhauses als zweiten Flucht- und Rettungsweg für unbedingt erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung gerecht zu werden und damit denSchutz von Leben und Gesundheit der Kinder sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen. Ein zweiter Rettungsweg könnte durchaus zwar außen errichtet werden, vermeidet damit aber nicht die notwendigen Anpassungen an den ersten Rettungsweg innerhalb des Gebäudes, welcher den heutigen Anforderungen entsprechend nachgerüstet werden müsste.
Darüber hinaus muss entsprechend den Vorschriften zum barrierefreien Bauen in öffentlichen Gebäuden ein Aufzug eingebaut werden. Dieser hat bestimmte Maße und weitere strikt einzuhaltende Vorgaben zu erfüllen. Die Landeshauptstadt München möchte behinderten Menschen in allgemein üblicher Weise und ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe diese Räume zugänglich machen. Ein solcher Aufzug verringert jedoch wiederum die notwendige Nutzfläche für den Hort.
Der Hochbunker verfügt insgesamt über 7 Geschosse sowie ein Dachgeschoss. Die einzelnen Geschosse weisen nur geringe Flächen auf, ein Obergeschoss verfügt z. B. über zwei Schutzräume mit ca. 24 m² und ca. 32 m² sowie veraltete sanitäre Anlagen. Die notwendige Gesamtfläche für einen viergruppigen Hort beträgt 569 m² zzgl. der Flächen für Sanitärbereiche und Erschließungsflächen. Selbst unter der Annahme, dass 70 m² pro Stockwerk (Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss) Nutzfläche geschaffen werden können, würde die Gesamtfläche von 420 m² nicht ausreichen, um die erforderlichen Räume unterzubringen, abgesehen von den Flächen für Aufzug, Treppenhaus und Technik.
Die Ansicht, dass der Umbau in kurzer Zeit und kostengünstig möglich ist, teile ich daher in keiner Weise. Gemäß der aufgeführten Gründe ist der Umbau des Hochbunkers für eine Hortnutzung nicht realisierbar und wird von der Stadt München nicht weiter verfolgt.
2. Selbst bei einem Auszug des Horts aus dem Gebäude Hanselman-
straße 45 könnten die bestehenden Raumdefizite der Grundschule nicht gedeckt werden. Die Räume reichen für die Unterbringung von Klassenzimmern sowie von Räumen für ganztägige Betreuung von 90% der Schülerinnen und Schüler nicht aus. Daher wurde ein Konzept entwickelt, das die vorhandenen Bedarfe auf dem benachbarten Grundstück der Mittelschule abdeckt.
Das Konzept umfasst
-eine zentrale Versorgungsküche sowie Speise- und Aufenthaltsräume für die Grund- und Mittelschule,-eine neue Zweifachsporthalle anstelle der bestehenden Einfachsporthalle der Mittelschule mit entsprechenden Sportnebenräumen,
-neue Räumlichkeiten für die Kindertageseinrichtung an der Schleißheimer Straße 279, die ebenfalls sanierungsbedürftig ist, ggf. in Verbindung mit neuen Räumen für den Hort Hanselmannstraße 45,
-zusätzliche Unterrichtsräume für die Mittelschule,
-die im Hauptgebäude Hanselmannstraße 45 frei werdenden Räume werden für ein Tagesheim und/oder von den Ganztagesklassen genutzt.
Somit stimmt das Konzept großteils mit der in Ihrem Antrag und auch von der Schulleitung vorgeschlagenen Variante für ein Erweiterungsgebäude überein.
Ich kann die Bedenken bezüglich einer Zweiteilung der Grundschule grundsätzlich verstehen, sehe jedoch leider keine andere Möglichkeit, als an dem vorliegendem Konzept, die vorhandenen Bedarfe auf dem benachbarten Grundstück der Mittelschule abzudecken, festzuhalten.
Ein erhebliches Sicherheitsrisiko sehe ich aufgrund der geringen Entfernung zum Hauptgebäude nicht gegeben, zumal eine Verbindung der beiden Grundstücke über einen Fuß- und Radweg gegeben ist. Auch die von Ihnen vorgeschlagene Variante setzt voraus, dass der Unterricht nicht ausschließlich unter einem Dach stattfindet und Schülerinnen und Schüler zwischen den Gebäuden wechseln.
Mir ist die drängende Raumnot an der Grundschule bekannt und auch ich strebe eine umgehende Planungsaufnahme an, so dass baldmöglichst Abhilfe geschaffen werden kann. Es soll ein zukunftsfähiges Konzept verwirklicht werden, das ein Ganztagesangebot in Form von gebundenen Ganztagesklassen und Tagesheim umfasst. Ohne die Zustimmung und
Unterstützung der Schulleitung ist die Realisierung der Erweiterungsmaßnahme nicht zielführend.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.