Wo und in welchem Umfang wird im städtischen Einflussbereich Fleisch aus artgerechter Tierhaltung verwendet und verkauft?
Anfrage Stadträtinnen Katrin Habenschaden und Sabine Krieger
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.12.2014
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle:
Auf Ihre Anfrage vom 19.12.2014 nehme ich im Auftrag des Herrn
Oberbürgermeisters wie folgt Stellung.
Zunächst bedanke ich mich für die gewährte Terminverlängerung.
Folgender Sachverhalt liegt Ihrer Anfrage zu Grunde:
Die erschreckenden und unwürdigen Zustände der Massentierhaltung in Deutschland sind Grundlage vieler medialer Berichterstattungen. Dabei stehen neben den Tieren mit ihren kurzen, engen und schmerzvollen Leben auch das System selbst, welches diese Haltungsformen erst
ermöglicht, im Fokus.
Die Alternative ist, Fleisch aus artgerechter Tierhaltung zu verwenden.
Inwieweit derartige Fleischerzeugnisse im städtischen Einflussbereich derzeit angeboten werden, ist nachfolgend aufgeführt.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen haben wir
-die Pächter der vom Personal- und Organisationsreferat betreuten Kantinen,
-die Betreiber der Kantinen der Münchner Stadtentwässerung und des Abfallwirtschaftsbetriebes München,
-die städtischen Referate, die regelmäßig Veranstaltungen organisieren bzw. städtische Gesellschaften betreuen,
angefragt.
Im Einzelnen finden Sie Rückmeldungen vom Personal- und Organisa- tionsreferat, Direktorium, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Kulturreferat, Stadtkämmerei, Referat für Gesundheit und Umwelt sowie vom Sozialreferat bzw. den Städtischen Gesellschaften.
1. Angebot aus artgerechter Tierhaltung in den städtischen Kantinen
Folgende Fragen haben Sie dazu formuliert:Frage 1:
Welche städtischen Kantinen verkaufen Fleisch aus artgerechter Tierhaltung?
Frage 2:
Welches Fleisch (Tier) wird wo angeboten?
Frage 3:
Wie viel Prozent des Fleisches, das in städtischen Kantinen angeboten wird, stammt aus artgerechter Tierhaltung?
Frage 4:
Ist diese Tierhaltung zertifiziert z.B. von Neuland, oder wie wird sichergestellt, dass es artgerecht ist?
Antwort:
Vorausschicken möchte ich, dass die Kantinenbetreiber bereits seit Jahren vom Personal- und Organisationsreferat angehalten werden, ökologische, regionale und fair gehandelte Produkte zu verwenden. Obwohl die
Pächter bisher vertraglich nicht verpflichtet sind, diesen Wunsch umzusetzen, wird heute schon ein beachtlicher Anteil auch an Fleisch- und Wursterzeugnissen aus artgerechter Tierhaltung angeboten.
Zu den Kantinen im Einflussbereich des Personal- und
Organisationsreferats im Einzelnen:
Die Kantine im Kreisverwaltungsreferat verkauft Rindfleisch aus ausschließlich artgerechter Tierhaltung, welches auch durch NEULAND e.V. zertifiziert ist. Der Verkaufsanteil von artgerechtem bzw. biologisch erzeugtem Fleisch am Gesamtfleischverkauf beträgt geschätzt 25 Prozent. Die Kantine im Rathaus verkauft Lammfleisch zu 100%, Wild jeglicher Art zu 100%, Wurstwaren zu 80%, Schweinefleisch zu 40% und Rindfleisch zu 30% aus artgerechter Tierhaltung. Diese Produkte stammen allesamt aus Erzeugerbetrieben, die die Pächterfamilie persönlich kennen. Über eine Zertifizierung der eingekauften Fleischerzeugnisse ist der Pächterfamilie nichts bekannt.
Die Kantine im Technischen Rathaus bezieht Rindfleisch ausschließlich über eine Metzgerei, die von den Lieferanten vertraglich-verbindliche Richtlinien zur Haltung, Fütterung und Produktion fordert. In den Produktionsrichtlinien ist u.a. aufgeführt, dass die Haltung der Kälber, Rinder oder Ochsen artgerecht sein muss. Über eine Zertifizierung ist dem Pächter der Kantine nichts bekannt. Der Verkaufsanteil von artgerechterzeugtem Fleisch am Gesamtfleischverkauf in der Kantine im Technischen Rathaus beträgt geschätzt 30 Prozent.
Ergänzend füge ich hinzu, dass sich derzeit der Stadtratsbeschluss „Bio und Billig – kein Widerspruch oder wie kann der Anteil ökologischer, regionaler und fair gehandelter Produkte in städtischen Kantinen zu sozialen Preisen gesteigert werden“ (Nr. 08-14/V12487) in der Umsetzung befindet. Neben verbindlich festgelegten Mindestbestandteilen in allen städtischen Kantinen von biologisch und regional erzeugten bzw. fair gehandelten Lebensmitteln stellen auch Erzeugnisse aus artgerechter Tierhaltung einen Schwerpunkt der Umsetzung dar. Eine Erhöhung
der Mindestbestandteile wird im Rahmen der Umsetzung des o.g.
Beschlusses geprüft. Sollte diese Realisierung mit einer Erhöhung der Essenspreise für die städtischen Beschäftigten einhergehen, so werden gleichermaßen der Stadtrat und der GPR befasst.
Zu den übrigen städtischen Kantinen, die nicht in der Zuständigkeit des Personal- und Organisationsreferats betrieben werden, sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
In den Kantinen des Abfallwirtschaftsbetriebes München werden die Essen und Menüs nicht mit Fleischerzeugnissen aus artgerechter Haltung zubereitet, da der Kantinenpächter in erster Linie den Beschäftigten gerecht werden will, die täglich ein vor allem preisgünstiges Essen zu sich nehmen wollen. Die damit einhergehende Preisspanne beim Wareneinkauf ist sehr begrenzt, eine Umstellung auf zum Beispiel Neuland zertifiziertes Fleisch würde ggf. zu einer Verdopplung des Verkaufspreises führen, was nach Einschätzung des Kantinenbetreibers die Mehrheit der Gäste nicht bereit ist auszugeben. Gleichwohl bezieht der Kantinenpächter seit vielen Jahren Fleisch von regionalen Produzenten, die keine Massentierhaltung betreiben.
Beide Betriebskantinen der Münchner Stadtentwässerung werden als Selbstversorgerkantine ohne Gewinnerzielung betrieben und dienen der Versorgung der Beschäftigten, die sich größtenteils aufgrund der Bestimmungen der Biostoffverordnung mit ihrer Arbeitskleidung nicht in üblichen Lebensmittelgeschäften oder Gaststätten mit Essen versorgen können. Die verwendeten Fleisch- und Wursterzeugnisse werden vom Großhandel und regionalen Metzgereien bezogen. Die Bezugsstellen konnten auf Anfrage keine detaillierten Herkunfts- und Haltungsnachweise vorweisen.2. Angebot aus artgerechter Tierhaltung bei städtischen Empfängen und Festen
Dazu haben Sie folgende Fragen vorausgeschickt:
Frage 5:
Wird bei städtischen Empfängen und auf städtischen Festen (Christkindl- markt, Oktoberfest...) Fleisch aus artgerechter Tierhaltung angeboten?
Frage 6:
Wenn ja, wie viel Prozent des Fleisches sind von Tieren aus artgerechter Tierhaltung?
Von welchen Tieren?
Frage 7:
Ist das Fleisch zertifiziert? Wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass die Tiere artgerecht gelebt haben?
Antwort:
Die Hauptveranstalter von städtischen Empfängen und Festen sind das Direktorium, das Personal- und Organisationsreferat, sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft als Veranstalter u. a. des Christkindlmarktes und des Oktoberfestes. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Anbieter grundsätzlich gehalten sind, Fleischwaren aus artgerechter Tierhaltung zu verwenden. Eine Kontrolle erfolgt bisher nicht. Prozentangaben sind derzeit nicht möglich. Aufgrund des steten Werbens des Referats für Arbeit und Wirtschaft bieten immerhin 32 Betriebe und damit insg. 15% der Lebensmittelbetriebe des Münchner Oktoberfestes Bio-Qualität an. Erfreulich ist, dass auf Veranstaltungen der GEWOFAG grundsätzlich Produkte aus der Region sowie Fleisch- und Wurstwaren aus artgerechter Haltung angeboten werden.
Die verfügbaren Antworten zu den Fragen 5 bis 7 sind in Anlage 1 zusammengefasst.
3. Angebot aus artgerechter Tierhaltung in den Kantinen der städtischen Gesellschaften
Hierauf beziehen sich die Fragen 8 bis 10:Frage 8:
Bieten die städtischen Gesellschaften (SWM, Klinikum, Wohnungsbau- gesellschaften...) in ihren Kantinen Fleisch aus artgerechter Tierhaltung an?
Frage 9:
Wenn ja, wie viel Prozent des Fleisches stammen von Tieren aus artgerechter Haltung? Von welchen Tieren?
Frage 10:
Ist das Fleisch zertifiziert? Wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass die Tiere artgerecht gelebt haben?
Antwort:
Auch wenn das Bemühen um Regionalität und Qualität deutlich wird, kann derzeit keine städtische Gesellschaft melden, dass Fleisch- und Wurstwaren aus artgerechter Tierhaltung stammen.
Die Antworten der Betreuungsreferate bzw. der städtischen Gesellschaften sind in Anlage2 zusammengefasst.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlagen zur Antwort können unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3626660.pdf und http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3626663.pdf abgerufen werden.