Die häufigste Mieterhöhung ist die Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Doch diese Mieterhöhung kann der Vermieter nicht einfach festsetzen. Fristen und Grenzen müssen berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mieterhöhung erläutert Rechtsanwältin Dorothea Modler vom Mieterverein München e.V. am Dienstag, 14. April, um 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt- Allee 10. Modler zeigt auch Schritt für Schritt auf, wie Mieterinnen und Mieter die Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Münchner Mietspiegels überprüfen können. Im Rahmen des Vortrags geht die Rechtsanwältin auch auf Fragen der Besucherinnen und Besucher ein. Der Eintritt ist frei.