Die Gleichstellungsstelle für Frauen nimmt ihr 30-jähriges Jubiläum zum Anlass, die Münchner Bürgerinnen und Bürger mit einer Online-Umfrage um ihre Meinung zu der Frage „Wo stehen wir heute in der Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages im Grundgesetz?“ zu bitten. Seit ihrer Gründung 1985 arbeitet die kommunale Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München an der Umsetzung des Gleichstellungssauftrages, der im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 formuliert ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durch- setzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erstreckt sich auf die gesamte Stadtverwaltung und auf alle Münchner Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb sollen sich alle ab sofort an der Online-Umfrage „Frauenfragen? Sie sind gefragt!“ beteiligen können. Die Ergebnisse sollen darüber Auskunft geben, wie gut es in München – aber nicht nur hier – bisher gelungen ist, den Verfassungsauftrag nach Gleichstellung zu erfüllen: Wo gibt es aus Erfolge, wo ist dringender Handlungsbedarf?
Der Stadtrat beschloss im Januar 1985 die Einrichtung der Gleichstellungsstelle für Frauen, die unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt und in der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei ist. Die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Münchner Stadtbevölkerung weiblich ist, sollte sich im Angebot und im Handeln der Stadtverwaltung abbilden.
Damit war München in Bayern die erste und bundesweit die zweite Stadt, die eine Gleichstellungsstelle installierte. Erst elf Jahre später, im Mai 1996, trat das Bayerische Gleichstellungsgesetz in Kraft, nach dem in allen größeren Kommunen Gleichstellungsbeauftragte zu benennen sind.
Die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen, denn sie können von politischen und administrativen Entscheidungen in sehr unterschiedlicher Weise betroffen sein.
Die Online-Umfrage wird in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt der Landeshauptstadt München durchgeführt und ausgewertet. Sie kann bis zum 22. Mai 2015 beantwortet werden. Die Befragung ist anonym, und alle Angaben sind freiwillig. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt etwa zehn bis 15 Minuten in Anspruch. Die Befragung ist über die Facebook-Seite und über die Website der Gleichstellungsstelle für Frauen unter www.muenchen.de/frauengleichstellung zu erreichen.