Öffnung des Taxisgarten auch für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung planen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor und Kristina Frank (CSU-Fraktion) vom 26.2.2015
Antwort Baureferat:
Sie hatten in Ihrer Anfrage vom 26.2.2015 Folgendes dargelegt:
„Es wurde der Beschluss am 5.12.2013 gefasst, dass der Taxisgarten hinter dem Taxis-Biergarten gelegen, für die Bevölkerung geöffnet wird. Dabei ist die Grünanlage so zu gestalten, dass sie von Menschen unterschiedlichster Befähigung gemeinsam genutzt wird. Hierzu ist die Übernahme des Erholungsparks Taxisgarten vom Freistaat durch die Landeshauptstadt notwendig und ist im Antrag vom 5.12.2013 auch beabsichtigt.
Renovierungsbedürftige Gebäude inkl. des Schwimmbeckens im hinteren Teil des Parks sind für eine grünanlagen-typische Nutzung nicht brauchbar, wie in der Beschlussvorlage festgestellt wird.
Es ergeben sich Fragen, was in der Zwischenzeit erreicht wurde.“
Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen dürfen wir Folgendes
vorausschicken:
Mit Beschluss des Sozialausschusses und des Bauausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 5.12.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V
13231) wurde das Baureferat beauftragt, mit Bezirksausschuss und Anwohnerinnen und Anwohnern einen Workshop zur Programmfindung
für den Taxisgarten durchzuführen, im Anschluss ein Planungskonzept zu erarbeiten und dieses dem Bauausschuss zur Bedarfs- und Konzept- genehmigung vorzulegen.
Gleichzeitig wurde das Kommunalreferat gebeten, mit dem Freistaat Bayern Verhandlungen über eine langfristige Anmietung des Taxisgartens zu führen.
Das Kommunalreferat konnte am 6.10.2014 die Vertragsverhandlungen mit Unterzeichnung des Nutzungsüberlassungsvertrages abschließen. Das Baureferat führte im Herbst 2014 die erste Phase der
Bürgerbeteiligung durch.
Am 19. September 2014 konnten alle Interessierten das Taxisgelände besichtigen und ihre Wünsche und Ideen schriftlich und mündlich einbringen. Am 8. Oktober 2014 wurden diese Anregungen im Rahmen einer Bürgerdiskussion aufgegriffen und in Empfehlungen für das Planungskonzept zusammengefasst.Dieses Planungskonzept wird derzeit erarbeitet.
Für die Ausgestaltung der Spielmöglichkeiten im Taxisgelände hat das Baureferat gemeinsam mit dem Abenteuerspielplatz Hanebergstraße eine Kinder- und Jugendbeteiligung organisiert. Diese wird im April stattfinden. Eine spezielle artenrechtliche Prüfung wurde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde in Auftrag gegeben.
Derzeit bereitet die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen den Abbruch der vorhandenen Einbauten inkl. einer ggf. erforderlichen Freimachung von Altlasten und Kampfmitteln sowie die Verkehrssicherung der Bäume vor.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Hat das Baureferat ein Konzept erarbeitet, wie der Taxisgarten der Bevölkerung zugänglich gemacht werden kann und wie mit den renovierungsbedürftigen Gebäuden inkl. des Schwimmbeckens im hinteren Teil des Parks verfahren wird?
Antwort:
Wie oben beschrieben wird derzeit auf der Grundlage der Empfehlungen aus der Bürgerbeteiligung 2014 ein Konzept erarbeitet. In dieses Konzept werden noch die Ergebnisse der oben erwähnten Kinder- und Jugendbeteiligung einfließen.
Dieses vorläufige Planungskonzept wird am 21. Mai im Rahmen eines öffentlichen Workshops vorgestellt, an Thementischen diskutiert und weiterentwickelt.
Zu diesem Workshop wird das Baureferat wieder über
Hauswurfsendungen, Plakate, Pressemeldungen und mit Schreiben an den Bezirksausschuss und die Stadtratsfraktionen einladen.
In Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 9, Neuhausen-Nymphenburg
werden bis auf einen Holzpavillon, der sich als künftiger Unterstand eignet, aber noch statisch untersucht wird, alle vorhandenen Gebäude und das Schwimmbecken durch den Freistaat Bayern beseitigt.
Frage 2:
Kann der Park in den Bereich der renovierungsbedürftigen Gebäuden inkl. des Schwimmbeckens erweitert werden?Antwort:
Der künftige Park umfasst auch den Bereich der Gebäude und des Schwimmbeckens.
Frage 3:
Wie wird der Park zukünftig ausgestaltet und ausgestattet werden, damit dort die Begegnung und das Verweilen für Seniorinnen und Senioren sowie Behinderte attraktiv wird?
Antwort:
Das Planungskonzept soll auch Angebote für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung umfassen. Dazu zählen bei-
spielsweise gut begehbare Wege, ausreichende und vielfältige Sitzge- legenheiten, Freizeitausstattungen wie Bocciabahnen oder Fitnessgeräte für Senioren u. ä.. Im Workshop am 21. Mai werden die Inhalte des Planungskonzeptes diskutiert und festgelegt. Das Baureferat wird Anregungen und Wünsche soweit möglich im weiteren Planungsprozess berücksichtigen und dann zu gegebener Zeit den Vorentwurf mit Projekt- auftrag dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Frage 4:
Wann kann der Park der Öffentlichkeit übergeben werden?
Antwort:
Die derzeitige Terminschiene sieht vor, den Park noch im Jahr 2017 zu öffnen.
Wie oben beschrieben ist der Freistaat Bayern für die Freimachung des Geländes zuständig. Diese Arbeiten werden nach Auskunft der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Verlauf dieses Jahres erfolgen. Für die verkehrssichernden Maßnahmen am Baumbestand und den Abbruch der Gebäude werden die Ergebnisse der speziellen artenrechtlichen Prüfung abgewartet.
Der Untersuchungszeitraum dieser Prüfung läuft aufgrund der Unter- suchung von Brutvogelvorkommen bis Ende Juni.
Mit der Übergabe des Taxisgeländes an die Landeshauptstadt München ist Anfang 2016 zu rechnen.
Danach kann der Umbau der Grünanlage beginnen.