Offene Behindertenarbeit – Anpassung der Fachkraftquote für
München
Antrag Stadtrat Christian Müller (SPD-Fraktion) vom 11.12.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Zu Ihrem Antrag vom 11.12.2014 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen inhaltlich bereits durch den Behindertenbeirat entsprochen wurde. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann ich Ihnen Folgendes zum Sachverhalt mitteilen:
Der Behindertenbeirat hat erstmals am 24.9.2014 ein Schreiben an Herrn Bezirkstagspräsidenten Josef Mederer verfasst, um auf die Einhaltung des in der gemeinsamen Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StmAS) und der bayerischen Bezirke festgesetzten Fachkräfteschlüssels für die Offene Behindertenarbeit in der Landeshauptstadt München hinzuwirken.
In seinem Antwortschreiben vom 10.10.2014 verweist Herr Bezirkstagspräsident Mederer darauf, dass sich sowohl die Kostenträger als auch die Wohlfahrtsverbände darauf geeinigt hätten, die Rahmenbedingungen bis zum Ablauf der Richtlinie zum 31.12.2018 nicht zu verändern. Beständigkeit und Planungssicherheit seien für alle Beteiligten besonders wichtig und so habe man sich auf eine klare Begrenzung der Richtlinie geeinigt, auch um sie bereits während der Laufzeit evaluieren und auswerten zu können.
Das Festschreiben der Rahmenbedingungen gilt auch für die derzeit herangezogenen Bevölkerungszahlen. Herr Bezirkstagspräsident Mederer weist auf den Umstand hin, dass wegen gestiegener Einwohnerzahlen eine Anpassung der Fachkraftstellen nach oben auch zur Folge haben würde, dass in einigen Landkreisen aufgrund gesunkener Einwohnerzahlen nach unten korrigiert werden müsste. Dies würde dem Wunsch nach Planungssicherheit widersprechen. Darüber hinaus verweist Herr Bezirkstagspräsident Mederer darauf, dass drei Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit in die Förderung der überregionalen Offenen Behindertenarbeit überführt wurden. Die dadurch frei gewordenen Fachkraftstellen in der regionalen Offenen Behindertenarbeit seien bereits unter den Wohlfahrtsverbänden ausgeschrieben worden.
Laut Herrn Bezirkstagspräsidenten Mederer habe dadurch auch in der Landeshauptstadt München eine Stellenausweitung stattgefunden.Mit erneutem Schreiben am 28.11.2014 wurde dem Anliegen zur Anpassung der Fachkraftquote nochmals Nachdruck verliehen. Herr Bezirkstagspräsident Mederer unterstreicht in seiner Antwort vom 29.1.2015, dass bereits bei Erarbeitung der neuen Richtlinie sowohl die bayerischen Bezirke als auch das StMAS als Zuschussgeber und auch Vertreter der Leistungserbringerverbände auf Landesebene beteiligt gewesen seien. Die Beteiligten hätten die Verfahrensweise sowohl für den zeitlichen (bis 2018) als auch für den räumlichen Geltungsbereich, d.h. bayernweit, abgestimmt. Herr Bezirkstagspräsident Mederer betont nochmals den Wunsch aller Beteiligter nach Planungssicherheit, um sich voll auf inhaltliche Aufgaben und Ziele konzentrieren zu können. Laut Schreiben vom 29.1.2015 ist dem Bezirk Oberbayern durchaus bewusst, dass bis zum Ende der Laufzeit der Richtlinie sowohl München als auch einzelne Landkreise in Oberbayern durch Bevölkerungswachstum oder -rückgang gegebenenfalls leicht unter oder über den geforderten Stellenschlüssel fallen können. Trotzdem wird bayernweit und somit auch in Oberbayern flächendeckend eine gute personelle Ausstattung als gewährleistet gesehen. Folglich komme für den Bezirk Oberbayern „ein Ausscheren aus der bayernweit einvernehmlich vereinbarten Vorgehensweise“ nicht in Betracht.
An diesen klaren Aussagen wird aus meiner Sicht ein weiteres Schreiben der Landeshauptstadt München keine Änderung herbeiführen, zumal sich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer nicht für eine Anpassung der Fachkraftstellen an die derzeitige Bevölkerungszahl eingesetzt haben.
Wir schlagen daher folgendes Vorgehen vor:
Das Sozialreferat wurde im Stadtratsantrag (StR-Antrags-Nummer: 14-20/ A 00517) – „Begleitung der Veränderung der Eingliederungshilfe – Einrichtung einer Arbeitsgruppe“ damit beauftragt, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern von Kinder- und Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss einzurichten, um die Veränderung der Eingliederungshilfe in den kommenden Jahren in München zu begleiten. Im Rahmen dieser vom
Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) begleiteten Arbeitsgruppe kann die Notwendigkeit der Veränderung von Leistungen der offenen Behindertenarbeit auf Grundlage der UN-BRK diskutiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass bei dieser Diskussion sowohl die betroffenen Menschen mit Behinderungen als auch die Leistungserbringer einbezogen werden.Die Ergebnisse dieser Diskussion können zu einem erneuten offensiven Aufgreifen der Thematik bei Neuauflage der Förderrichtlinien dienen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.