Der Sturm „Niklas“ hat am 31. März in vielen Gärten seine zerstörerischen Spuren hinterlassen. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gange. Auch umgestürzte oder abgebrochene oder anderweitig beschädigte Bäume sind zu beseitigen oder zu sichern. Viele betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden sich deshalb an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Untere Naturschutzbehörde. Viele Fragen betreffen das Verfahren bei Sturmschäden an Bäumen, die nach der städtischen Baumschutzverordnung geschützt sind. Bei umgestürzten oder erkennbar völlig zerstörten Bäumen muss selbstverständlich kein Fällungsantrag gestellt werden. Die Untere Naturschutzbehörde rät jedoch dazu, aussagekräftige Fotos anzufertigen, um den Schaden auf Nachfrage belegen zu können. Anschließend können in den genannten Fällen die Bäume beseitigt werden. Eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich, es sei denn es ist ein laufendes oder früheres Genehmigungsverfahren betroffen. Häufig hat der Sturm Wipfel gekappt oder größere Äste abgerissen. Derartige Schäden gelten nicht von vorne herein als vollständige Zerstörung eines geschützten Baumes. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, eine Baumpflegefirma hinzu zu ziehen, um die Gefahrensituation und das weitere Vorgehen fachlich zu beurteilen. Ganz klar gilt: Sollte dabei eine akute Gefahrensituation festgestellt werden, kann der Baum aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich entfernt werden. In solchen Fällen sind die aussagekräftigen Fotos jedoch ebenso verpflichtend, wie eine Bestätigung des beauftragten Fachunternehmens. Bitte beides unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde vorlegen. Auf diese Weise kann man sicher nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen Sturmschaden gehandelt hat.
Für weitere Informationen kann man auch auf die Internet-Seiten der Unteren Naturschutzbehörde unter www.muenchen.de (Stichwort „Gefahrenbaum“) zugreifen. Mit dem Suchbegriff „Baumfällungsantrag“ erhält man ein Formular für Anträge zu Baumveränderungen und Baumfällungen.