Schwangeren, die sich gezwungen sehen, die Geburt gegenüber ihrem Umfeld geheim zu halten, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt die Chance eröffnet, umfassende und vertrauliche Hilfe zu erhalten. Am 1. Mai 2014 trat es in Kraft. Wie gut das Gesetz in der Praxis funktioniert und welcher Strukturen es bedarf, um das Gesetz zum Wohl von Kind und Mutter umzusetzen, hinterfragt der Arbeitskreis „Vertrauliche Geburt München“ am Donnerstag, 30. April. Von 9 bis 12.30 Uhr wird bei einem vom Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU, Raum 1.009) organisierten Fachgespräch diskutiert.
Bei der vertraulichen Geburt können Mütter ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Die Schwangere gibt ihre Identität nur einmalig der Beraterin preis. Sollte der Wunsch der vertraulichen Geburt bis zur Entbindung bestehen bleiben, entbindet die Mutter unter Verwendung eines Pseudonyms. Die Beraterin erstellt einen Herkunftsnachweis mit den ihr unter Schweigepflicht anvertrauten Daten der Mutter, den sie im versiegelten Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verwahrung weiterleitet. An seinem 16. Geburtstag kann das Kind auf eigenen Wunsch in diesen versiegelten Umschlag Einblick nehmen, in dem es die wahre Identität der Mutter erfährt, sofern diese nicht auch zu diesem Zeitpunkt noch aktiv versucht, dies aus gewichtigen Gründen gerichtlich zu verhindern. Mit dem Gesetz soll neben dem Schutz der Mutter auch dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung entsprochen werden. Seither sind alle Einrichtungen der Geburtshilfe verpflichtet, vertrauliche Geburten durchzuführen und eine wohnortnahe Schwangerschaftsberatungsstelle hinzuzuziehen. So fanden in München seit 1. Mai 2014 Zahlen des RGU zufolge zwei vertrauliche Geburten statt. Darüber hinaus sind viele Fälle bekannt, in denen sich Frauen zunächst mit Anonymitätswunsch an die Schwangerschaftsberatungsstellen wandten, sich dann aber im Zuge der Beratung doch entschließen konnten, ihre Anonymität aufzugeben und ihr Kind zu behalten oder zur Adoption freizugeben. Bundesweit fanden laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben seit Inkrafttreten des Gesetztes bisher 87 vertrauliche Geburten statt (Stand 31. März 2015).
Ziel des Fachgesprächs ist es, für alle an der vertraulichen Geburt Beteiligten – vom Personal des Krankentransports über die Klinik-Aufnahmen und Sozialdienste bis hin zu den dann tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflege- und Hebammenteams – gemeinsame Verfahrensabläufe festzule- gen. Das Fachgespräch beginnt um 9 Uhr mit einer Einführung durch Dr. Werner Schimana und Martina Gratzl vom Referat für Gesundheit und Umwelt sowie durch Carmen Zwerger vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V.. Anschließend folgt der Fachvortrag von Michelle Wahl von Frauen beraten e.V. München. Er trägt den Titel: „Ablauf der vertraulichen Geburt in der Stadt München/Schnittstellen zu Kliniken und anderen Kooperationspartnern“. Anschließend berichten Christine Koch und Eva Zattler von pro familia München e.V. sowie Gabriele Pechtl von der Adoptionsvermittlungsstelle im Sozialreferat über Beispiele aus der Praxis. Die Veranstaltung beginnt um 9 Uhr endet um 12.30 Uhr. Für das Fachgespräch war eine Anmeldung erwünscht. Medienvertreterinnen und -vertreter sind auch ohne Anmeldung willkommen.