Sachmittelunterstützung auch für Mittagsbetreuungen außerhalb von
Schulgebäuden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff und Christa Stock (damalige FDP-Fraktion) vom 20.2.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 20.2.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Am 17.7.91 hat die Vollversammlung des Stadtrats nach Vorberatungen im Schul- sowie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen, Elterninitiativen, die in privater Trägerschaft eine Mittagsbetreuung an öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen organisieren, durch finanzielle Zuschüsse und Sachleistungen zu fördern.
Das Referat für Bildung und Sport finanziert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Betrieb der Mittagsbetreuung
Sachleistungen z. B. zusätzlich erforderliches Mobiliar, Geschirr usw.. Die Sachleistungen werden von der Schulleitung beim Referat für Bildung und Sport – A – F4 beantragt.
Die Schulleitung (Sachwalter) ist zuständig für die Bestellung von Sachleistungen für die Mittagsbetreuung, welche grundsätzlich in den Räumen der Schule stattfindet (in eigenen Räumen oder in
Doppelnutzung). Die Gegenstände müssen inventarisiert und den Räumen der Schule zugeordnet werden (Schuleigentum).
Das Referat für Bildung und Sport konnte aus diesen Gründen keine Sachleistungen für Mittagsbetreuungen, die in angemieteten Räumen außerhalb der Schule ihre Betreuung durchführen, bezuschussen. Die Mittagsbetreuungen wurden vor ihrer Gründung auf diese Tatsache hingewiesen.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Wertes der Mittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bewusst und daher stets bestrebt, die Rahmenbedingungen zu verbessern. So
hat die Vollversammlung des Stadtrates am 8. Juli 2014 beschlossen,die Förderung von Mittagsbetreuungen zu verbessern. Der
bisherige Personalkostenzuschuss wird künftig als Personal- und Betriebskostenzuschuss gewährt. Somit wird es möglich, den Zuschuss für eventuell anfallende Mietkosten für schulexterne Räume zu nutzen. Damit können auch die vom Schulhaus ausgelagerten Mittagsbetreuungen Anschaffungen finanzieren.
Außerdem wurde eine Erhöhung der Zuschüsse bewilligt. Den
Mittagsbetreuungen wird im Schuljahr 2014/15 eine Erhöhung der
Förderungen um ca. 1,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.