Geeignete Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung „Die Impler- strolche e.V.“
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Rathaus Umschau 82 / 2015, veröffentlicht am 04.05.2015
Geeignete Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung „Die Impler- strolche e.V.“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen, Manuel Pretzl und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 5.2.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 13.2.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Mittagsbetreuung ist ein Betreuungsangebot, das im Rahmen der kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule eine Betreuung der Grundschulkinder nach dem Unterricht anbietet. Sie findet in Räumen der jeweiligen Schule oder in der Nähe des Schulgebäudes statt. Für die Überlassung der Räumlichkeiten trägt die Schulleitung die Verantwortung; idealerweise legen die Schulleitung und der Träger der Mittagsbetreuung gemeinsam geeignete Räume und deren Nutzung fest.
In der Bekanntmachung des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7.5.2012 heißt es, dass die Mittagsbetreuung grundsätzlich in Räumen der Schule stattfindet, die nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden. Das bedeutet, dass die Mittagsbetreuung auch in Doppelnutzung untergebracht werden kann, wenn die Raum-
situation und der Bedarf an Betreuungsplätzen dies erfordern. Ohne Doppelnutzung könnte der Raumbedarf der Mittagsbetreuungen an den Münchner Grundschulen nicht mehr gedeckt werden bzw. es wären keine Erweiterungen mehr möglich.
An der Grundschule Implerstraße werden im Schuljahr 2014/15 derzeit sechs Gruppen mit insgesamt 90 Kindern in der Mittagsbetreuung
versorgt. Im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 werden sieben Kinder mehr betreut, da zuletzt 83 Kinder in sechs Gruppen betreut wurden.
Die Gruppen 1 - 4 besitzen zwei Räume zur alleinigen Nutzung und zwei Räume in Doppelnutzung. Die 5. und 6. Gruppe sind bereits
außerhalb des Schulgeländes in der Kidlerstraße 34 untergebracht und schränken die Raumressourcen an der Schule nicht weiter ein. Die vonden Schulleitungen benannten Räume für die Mittagsbetreuung werden vom Referat für Bildung und Sport den privaten Trägern/Elterninitiativen kostenfrei überlassen. Das Referat kann aber nur Räume in dem Umfang überlassen, so weit die Belange der Schulen (Pflicht- bzw. Regelunterricht), deren räumliche Versorgung es als Schulaufwandsträger gemäß den Ver- pflichtungen nach dem Schulfinanzierungsgesetz gewährleisten muss, nicht beeinträchtigt werden. Für die Vergabe der Räume wiederum sind die Schulleitungen grundsätzlich selbst verantwortlich.
Langfristig wird das Ziel eines gesamtstädtischen Ganztagsausbaus verfolgt. Aufgrund der tendenziell steigenden Schülerzahlen und der momentanen Doppelnutzungen der Klassenräume, Hort- und Musikräume, wird eine Erweiterung des Schulgebäudes geplant.
Für das Schuljahr 2016/17 ist eine Interimsanlage mit 4 Klassen und 2 Räumen für ganztägige Betreuung auf dem Allwetterplatz der Implerstraße 35 geplant. Diese Pavillonanlage gehört somit zu den Anlagen, die dem Stadtrat am 8.7.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen und den Bildungsausschussmitgliedern bei einer Infoveranstaltung am 11.3.2015 bereits vorgestellt wurden. Langfristig ist ein Festbau als Anbau an einer Nachbarkommunwand geplant.
Das Baureferat bearbeitet derzeit mehrere Maßnahmenpakete, die
zur Aufwertung des Schulgebäudes beitragen werden. Unter anderem befinden sich die Schulhofsanierung, die WC-Sanierung und der Brand- schutz momentan in der Planungsphase. Die schallschutztechnische Ertüchtigung wird ebenfalls mitberücksichtigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.