Moratorium für Gas- und Stromsperren in den Wintermonaten
Antrag Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 18.12.2014
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Einführung eines Moratoriums für Gas- und Stromsperren in den Wintermonaten. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, antworte ich Ihnen in dieser Form.
Die SWM legen hierzu dar, dass sie ein wie im Antrag gefordertes Moratorium nicht für erforderlich halten. Erfreulicherweise können die SWM bei ihren Kunden eine sehr gute Zahlungsmoral verzeichnen.
Damit allerdings die durch einzelne Schlecht- bzw. Nichtzahler verursachten Zahlungsausfälle nicht von Kunden oder der Allgemeinheit getragen werden müssen, sei ein angemessenes Forderungsmanagement
erforderlich.
Bevor es zur Sperrung als Ultima Ratio komme, werde ein langer,
mehrstufiger Prozess durchlaufen, währenddessen der Kunde die
Möglichkeit habe, die Forderungen zu begleichen. Der Zeitraum von der Rechnungsstellung bis zur tatsächlichen Energiesperre belaufe sich auf mindestens 60 Tage. Sieben Tage vor der Sperrung erhalte der Kunde eine letztmalige Aufforderung zur Zahlung. Die Sperrung von Gasanschlüssen werde ohnehin nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt. Zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar bestehe bei den SWM ein sogenannter „Weihnachtsfrieden“, während dem die Sperrungen gänzlich ausgesetzt seien.
Weiterhin gebe es in München seit 2006 eine bewährte Zusammenarbeit zwischen den SWM und dem Sozialreferat zur Vermeidung von Energie- sperrungen für bestimmte Härtefallgruppen. Grundsätzlich seien die SWM immer um individuelle Einzelfalllösungen bemüht und bieten deswegen auch Ratenzahlungen oder Stundungen an.
Das Sozialreferat weist in seiner Stellungnahme auf zahlreiche
Maßnahmen und Programme hin, die in der Landeshauptstadt München entwickelt wurden, um Menschen vor Energiesperrungen zu schützen. Dazu gehören:-Härtefallfonds für Haushalte mit Energieschulden des Sozialreferats mit den SWM und den Wohlfahrtsverbänden
2005 hat das Sozialreferat mit den SWM eine Kooperationsvereinbarung zur Vermeidung und Behebung von Sperrungen der Energieversorgung für bestimmte Härtefallgruppen (Familien mit minderjährigen Kindern, Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit wie zum Beispiel chronisch kranke, behinderte und/oder alte Menschen sowie sonstige Personen, die sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und bei denen die Zahlungsrückstände nicht grob fahrlässig selbst verschuldet sind) abgeschlossen.
Ende 2006 wurden die Münchner Wohlfahrtsverbände in diese
Regelung einbezogen (Beschluss des Sozialausschusses vom
21.9.2006: „Aufbau eines Frühwarnsystems, um Stromsperrungen zu vermeiden“, Vorlagen Nr. 02-08/V 08558). Bei Vorliegen eines Härtefalls wird in der Regel mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens eine Ver gleichsvereinbarung mit den SWM erzielt, mit finanzieller Hilfe der städtischen Stif
tungsverwaltung aus dem Härtefallfonds und einer
Selbstbeteiligung der Stromschuldnerinnen und Stromschuldner. In geeigneten Fällen kann ein Darlehen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgereicht werden.
-Sozialpädagogisch begleitete Energieberatung von Haushalten mit Energieschulden des Sozialreferats und I.S.AR. GmbH
Das vom Sozialreferat finanzierte Beratungsprojekt bietet für Kundin- nen und Kunden mit erheblichen Problemen beim Umgang mit
Energie nachhaltige Information und Motivation zur kostensparenden Energienutzung durch sozialpädagogische Fachkräfte. Die Haushalte werden zwischen einem halben und einem ganzen Jahr begleitet.
In der Regel sind diese Haushalte auch von Energiesperrungen bedroht.
-Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen der SWM und der Wohlfahrtsverbände
Bei der Umsetzung dieses Projekts besteht zwischen SWM,
den Wohlfahrtsverbänden und dem Sozialreferat eine enge
Zusammenarbeit. So vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialreferats Haushalte an die SWM und es finden regelmäßig Infostände der SWM in den Sozialbürgerhäusern statt.
-Weitere Aktivitäten
Darüber hinaus finden regelmäßig Kooperationstreffen mit den SWM und den Wohlfahrtsbänden statt, um Energiearmut und damit Schulden beim Energieversorger und Sperrungen zu vermeiden.Im Lichte der obigen Ausführungen und insbesondere der bereits
laufenden Maßnahmen in München sehen LHM und SWM keinen
Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit für ein wie im Antrag
gefordertes erweitertes Moratorium durch die SWM.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.