Bei der Schutzgebietsausweisung von Gleislager Neuaubing, Gleis- dreieck Pasing und Virginia-Depot endlich in die Gänge kommen!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner und Sabine Krieger
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 20.2.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.02.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO die im Betreff genannteAnfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die federführend vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantwortet wird. Eine entsprechende Terminverlängerung bis 30.04.2015 wurde beantragt.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in der Beantwortung Ihres Antrages Nr. 08-14 / A 05100 vom 11.02.2014 („Endlich das Gleislager Neuaubing, das Gleisdreieck Pasing und das Virginia Depot rechtlich schützen!“) die Unterschutzstellung des Gleisdreiecks Pasing als Landschaftsbestandteil und die Einleitung des Öffentlichkeitsverfahrens im Unterschutzstellungsverfahren des Gleislagers Neuaubing jeweils für das zweite Halbjahr 2014 in Aussicht gestellt hätte. In beiden Fällen sei noch nichts passiert.
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass eine baldige Ausweisung der genannten Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit sinnvoll ist.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat in seinem Antwort- schreiben vom 17.06.2014 zu Ihrem oben genannten Antrag in der Tat den oben genannten Zeitraum in Aussicht gestellt. Allerdings haben wir in unserer Antwort ebenso mitgeteilt, dass der genannte Zeithorizont lediglich unter Berücksichtigung der vom Stadtrat genehmigten Stellen- zuschaltungen in der Unteren Naturschutzbehörde - Team Flächenschutz als realistisch anzusehen ist.
Die Besetzung dieser mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 (PERSPEK- TIVE MÜNCHEN - Langfristige Siedlungsentwicklung, Vorlagen-Nr. 08-14 / V 12019) ist soeben abgeschlossen, so dass – nach der erforderlichen Einarbeitungszeit – laufende Unterschutzstellungsverfahren intensiver bearbeitet und neue Verfahren eingeleitet werden können.
Im Rahmen von Inschutznahmeverfahren werden zunächst die erforder- lichen fachlichen Grundlagen erstellt beziehungsweise aktualisiert und verwaltungsintern abgestimmt. Dabei sind gegebenenfalls komplexeRahmenbedingungen zu berücksichtigen und das Verhältnis zu anderen Planungen zu klären. Dies kann längere Zeiträume in Anspruch nehmen. Erst mit abgestimmten Entwürfen für die Grenzziehung des Schutzgebiets und die Schutzverordnung ist es möglich, das Beteiligungs- / Öffentlichkeitsverfahren durchzuführen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte sind vergleichbar mit den entsprechenden Schritten in einem Bebauungsplanverfahren. Erfahrungsgemäß verläuft keine derartige Beteiligung ohne Einwendungen und Anregungen. Diese muss das Referat für Stadtplanung und Bauordnung einzeln sorgfältig prüfen, mit den Betroffenen verhandeln und gegebenenfalls berücksichtigen. Art und Menge der Einwendungen und Anregungen sind vorab nicht abschätzbar. Am Ende des Inschutznahmeverfahrens beschließt die Vollversammlung des Stadtrates über die Unterschutzstellung und die zum Schutzgegen- stand gehörende Schutzverordnung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, wenn Unterschutzstel- lungen ökologisch wertvoller Flächen auch mit erweiterten personellen Kapazitäten längere Zeit in Anspruch nehmen und Terminplanungen stets mit Vorbehalt versehen sind.
Ihre Fragen beantworten wir im Detail wie folgt. Die Antwort zu Frage 4 hat das zuständige Baureferat beigesteuert.
Frage 1:
Wann kommt der Stadtratsbeschluss zur Unterschutzstellung des Gleisdreiecks Pasing?
Antwort:
Die Vorlage des Stadtratsbeschlusses kann frühestens nach der Sommer- pause 2015 erfolgen. Die Grenzen eines Schutzgebietes müssen genau bestimmt sein. Eine sinnvolle, wahrnehmbare und hinreichend genaue Grenzziehung des geschützten Landschaftsbestandteils Gleisdreieck Pasing ist entlang der Paosostraße jedoch erst möglich, wenn der Verlauf dieser Straße im Zuge der geplanten Sanierung der Bahnunterführung festgelegt ist. Die Planungen für diese Baumaßnahme werden derzeit erstellt.
Frage 2:
Wann beginnt das Öffentlichkeitsverfahren zum Gleislager Neuaubing?Antwort:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Inschutznahme des Gleislagers Neuaubing wird eingeleitet, sobald der Verordnungsentwurf vorgelegt werden kann. Die darin vorgesehenen konkreten Verhaltensregeln
für die Erholungsnutzung (zum Beispiel Ge- und Verbote zum Betre- ten bestimmter Flächen oder zur Benutzung der Wege) können
aber erst sinnvoll integriert werden, wenn das in der Pflege- und Entwicklungsplanung enthaltene Konzept zur Besucherlenkung weiter gediehen ist (siehe die Stellungnahme des Baureferates zu Frage 4).
Frage 3:
Wie ist der Zeitplan für das Unterschutzstellungsverfahren für das Gleislager?
Antwort:
Zur Zeit ist keine belastbare Schätzung der Verfahrensdauer für die Inschutznahme des Gleislagers möglich.
Frage 4:
Wie ist der Sachstand zum übergeordneten Erholungslenkungskonzeptes für das Gleislager Neuaubing?
Antwort Baureferat:
„Im Pflege- und Entwicklungsplan für das Gleislager Neuaubing wurde das Konzept zur Besucherlenkung weiterentwickelt. Da für das Gleislager ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht, wurde als Grundlage für die weiteren Planungsschritte eine historisch-genetische Untersuchung mit Luftbildauswertung erstellt, die den Verdacht auf potenzielle Kampfmittelbelastungen bestätigte. Aus diesem Grund hat das Baureferat ein Kampfmittelräumkonzept beauftragt, das die weiteren Untersuchungsschritte unter besonderer Berücksichtigung der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Geländes festlegt. Im nächsten Schritt findet ab Mai 2015 die Sondierung des Gleislagers statt. Sie wird in mehreren Abschnitten durchgeführt, angepasst an die im Pflege- und Entwicklungsplan vorgesehene zeitliche Abfolge der Pflegemaßnahmen. Die Sondierung nach Kampfmitteln wird voraussichtlich im Spätsommer 2016 für die Mehrzahl der Flächen im Gleislager abgeschlossen sein.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Sondierung wird unter Abwägung aller Belange entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Räumung der jeweiligen Flächen stattfinden muss bzw. welche alternativen Maß- nahmen ergriffen werden können. Erst wenn diese Entscheidungengetroffen sind, kann das Konzept zur Besucherlenkung fortgeschrieben bzw. umgesetzt werden.“
Frage 5:
Wann ist die Einleitung des Öffentlichkeitsverfahrens für das Virginia Depot angedacht?
Antwort:
Das Inschutznahmeverfahren für das Virginia-Depot wird, wie vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch bisher bereits angekündigt, im ersten Halbjahr 2015 eingeleitet. Sobald die erforderlichen Grundlagen erarbeitet sind und der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess abge- schlossen ist, wird das Beteiligungs-/Öffentlichkeitsverfahren begonnen. Abhängig von der Dauer des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses ist dies für Ende 2015 bzw. Anfang 2016 vorgesehen.