Haushaltsplan 2016 – Darstellung der Erlöse und Kosten gemäß frei- willigen Leistungen und Pflichtaufgaben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 9.12.2014
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Mit dem obengenannten Antrag empfehlen Sie dem Stadtrat folgendes zu beschließen:
Die Ver waltung wird für den Haushaltsplan 2016 bei den Produkten nicht nur die gesamten Erlöse und Kosten darstellen, sondern die Erlöse und Kosten aufteilen in:
- Erlöse und Kosten gemäß Pflichtaufgaben
- Erlöse und Kosten gemäß freiwilligen Leistungen.
Ihr Antrag zielt darauf ab, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit bei den Haushaltsberatungen ein Höchstmaß an Transparenz zu bieten und dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt deutlich zu machen, inwiefern Entscheidungsspielräume bestehen. Hierbei ist es wichtig, den Umfang freiwilliger Leistungen in den verschiedenen Referaten und für deren Produkte darzustellen.
Dazu teilen wir Ihnen folgendes mit:
1. Kosten
Ihrem Wunsch, den Umfang der freiwilligen Leistungen in den verschiedenen Referaten auf Produktebene darzustellen, wird in den Teilhaushalten bereits entsprochen. Alle Produktbeschreibungen enthalten den Anteil der freiwilligen Leistungen in %.
Bei der anstehenden Neugestaltung der Haushaltsbände wird diese Information an zentraler Stelle in Zusammenhang mit den Produktdaten dargestellt.2. Erlöse
Eine Zuordnung der Erlöse zu den freiwilligen und Pflichtaufgaben wäre mit einem immensen Aufwand verbunden, dem aus Sicht der Stadtkämmerei kein adäquater Nutzen im Sinne einer besseren Steuerungsmöglichkeit auf Produktebene gegenüber stehen würde.
Nach dem Gesamtdeckungsgrundsatz dienen sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts zur Deckung sämtlicher Ausgaben. Ausgenommen davon sind nur Einnahmen, die der Stadt für einen ganz bestimmten Zweck zufließen z. B. Spenden.
Der Stadtrat hat abgesehen von der Festsetzung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer einen vergleichsweise geringen Gestaltungsspielraum.
Ein Gestaltungsspielraum besteht lediglich bei den privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (insbesondere Ver waltungs- und Benutzungsgebühren, Mieten und Pachten), die zusammen nur etwa 7% der konsumtiven Gesamteinnahmen betragen.
Selbst hier ist der Gestaltungsspielraum noch durch rechtliche Vorgaben stark eingeschränkt.
Um dem Stadtrat die Struktur der städtischen Einnahmen und die bestehenden Entscheidungsspielräume aufzuzeigen, soll das Thema im Stadtratsseminar 2015 aufbereitet werden.
Herr Dr. Mattar hat zugestimmt, dass eine beschlussmäßige Behandlung des Antrages vor diesem Hintergrund nicht erforderlich ist.