Stromversorgung für die Werbeverkaufsstände in der Fußgängerzone
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 13.2.2013
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem o.g. Antrag bitten Sie um Prüfung, ob eine Versorgung der Werbeverkaufsstände in der Fußgängerzone mit Strom über fest verlegte Leitungen und im Boden eingelassene Abnahmestellen an den von der Stadt festgelegten Standplätzen möglich ist. Da die Thematik grundsätzlich in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH (SWM) fällt und es sich damit um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren
Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beant worten.
Um sich einerseits ein genaues Bild der Interessenlage zu verschaffen und andererseits Möglichkeiten einer Stromversorgungslösung im Sinne des o.g. Antrags zu ermitteln, hat das RAW zu mehreren Gesprächen mit der Stadtwerke München GmbH (SWM) und dem Verband der Marktkaufleute geladen.
Status Quo
Hierbei haben die Marktkaufleute eingangs klargestellt, dass System und Kosten bei den Obstständen in der Fußgängerzone (diese verfügen bereits über einen Stromanschluss mittels Unterflurverteiler, den sie aber auch bezahlen müssen) nicht auf die Werbeverkaufsstände übertragbar seien. Da die verschiedenen Stände aus Wettbewerbsgründen auch nicht direkt nebeneinander sein sollen, scheide auch eine pragmatische Lösung aus, sich einen Stromanschluss und die diesbezüglichen Kosten zu teilen.
Die SWM haben dargestellt, dass die Werbeverkaufsstände in der Fußgängerzone nicht direkt am (Häuser-)Rand stehen, sonder eher mittig. Dies erschwert jedoch wiederum einen Stromanschluss, da Kabel über weite
Strecken aufgrund erhöhter Stolpergefahr in der Fußgängerzone nicht freiliegend verlegt werden können.
Prüfung der SWM und Lösungsvorschlag
Die SWM haben dargelegt, dass ein Anschluss der in Anlage 1 ersichtli-
chen fünf Werbeverkaufsstandplätz e mittels Unterflurverteiler die günstigste und sinnvollste Stromanschlussmöglichkeit wäre. Hier würde für jeden der fünf Standplätze die unter der Fußgängerzone verlaufendeStromtrasse angezapft und jeweils eine im Boden eingelassene Stromabnahmestelle geschaffen werden, analog zu den Obstverkaufsständen. Für jeden der Unterflurverteiler müssten die SWM 173 Euro netto/Monat in Rechnung stellen, im Rahmen eines 5-Jahres-Vertrags. Im Anschluss könnte das monatliche Entgelt sogar etwas geringer ausfallen. Die SWM
haben betont, dass sämtlicher eventueller Wartungsaufwand in diesem monatlichen Entgelt inbegriffen wäre, weitere Kosten kämen auf die Werbeverkaufsstände also nicht zu.
Diskutiert wurden für die Standplätze 1, 2 und 5 (s. Anlage 1) auch Anschlussmöglichkeiten ohne Nutzung von Unterflurverteilern, sondern mit
Inanspruchnahme der vorhandenen Zähleranschlusssäulen (ZA S). Bei Standplatz 5 würden für die Verkabelung und Anschluss an die ZAS etwa 3.000 Euro anfallen. Bei den Standplätzen 1 und 2 hingegen wären zusätzlich zur notwendigen Verkabelung auch Tiefbaumaßnahmen erforderlich, es würden ca. 15.000 Euro an Kosten anfallen. Auch für einen Anschluss der Ersatzstandplätze (in der Nähe zu Platz 4) würden Tiefbaumaßnahmen mit überschlägigen Kosten i.H.v. 23.000 Euro anfallen. Diese Überlegungen wurden jedoch im Folgenden zugunsten der Lösung mit Unterflurverteilern
verworfen. Bezüglich des Standplatzes 5 haben die Vertreter des Verbands der Marktkaufleute auf den Ersatzstandplatz in der Weinstraße hingewiesen. Im Falle einer Realisierung des Unterflurverteilers bei Platz 5 soll im Rahmen einer künftigen dortigen Tiefbaumaßnahme ein Kabel Richtung Weinstraße gezogen werden. Die Marktkaufleute würden anstreben, die
überschlägig hierfür anfallenden Kosten i.H.v. 1.500 bis 2.000 Euro selbst zu finanzieren.
Die Vertreter des Verbands der Marktkaufleute haben jedoch festgestellt,
dass die Werbeverkaufsstände, insbesondere aufgrund der städtischen Gebühren für die Standplätze (nach Angabe der Marktkaufleute fallen pro Stand 450 Euro/Woche an) die Extrakosten für die Strom-Unterflurvertei-
ler nicht zusätzlich leisten können. Nach Einschätzung der Marktkaufleute wäre eine städtische Gebührenentlastung i.H.v. 70 Euro/Woche wünschenswert und notwendig, um die zusätzlichen Kosten für die Unterflurverteiler stemmen zu können (auch dadurch begründet, dass die Unter flurverteiler volle 12 Monate im Jahr bezahlt werden müssten, also auch während der Christkindlmarktzeit). Davon abgesehen würden die tatsäch-
lichen Stromverbrauc hskosten natürlich von den Werbeverkaufsständen getragen werden.Verwiesen wurde auch darauf, dass die Obstverkaufsstände zwar ihre Strom-Unterflurverteiler selbst bezahlen, jedoch wesentlich geringere
Standplatzgebühren an die Stadt entrichten müssen. Der Verband der Marktkaufleute sieht hier eine kostenmäßige Ungleichbehandlung.
Haltung des RAW und Bewertung durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Im Sinne des o.g. Stadtratsantrags hat das RAW angeboten, das KVR um
Prüfung zu bitten, ob die Werbeverkaufsstände gebührenmäßig entlastet werden können. So könnte eine Stromversorgung der Stände über Unterflurverteiler realisiert werden. Der damit verbundene Wegfall der bis dato eingesetzten, unansehnlichen Stromaggregate würde die Fußgängerzone
optisch enorm aufwerten. Zudem würden Lärm- und Abgasimmissionen durch die Aggregate entfallen.
Die diesbezügliche Stellungnahme des KVR ist in Anlage 2 ersichtlich. Zusammenfassend stellt das KVR fest, dass die von den Vertretern des
Verbandes der Marktkaufleute vorgeschlagene Reduzierung der Sondernutzungsgebühren um 70 Euro/Woche um Einiges über den tatsächlich anfallenden Kosten der Stromunterflurverteiler liegt. Aus Sicht des KVR wäre es zwar ebenso begrüßenswert, wenn künftig keine Stromaggregate mehr notwendig wären; mit einer Reduzierung der Sondernutzungsgebühren wird jedoch eine Benachteiligung der Obst- und Gemüsehändler gesehen.
Das KVR bestätigt zwar, dass die Sondernutzungsgebühren der Obst- und Gemüsehändler erheblich günstiger sind als die der Werbeverkäufer, sieht die Tätigkeiten aber nicht als miteinander vergleichbar an. Zudem verweist das KVR auf eine Entscheidung des BayVGH vom 1.8.2014, wonach die Sondernutzungsgebühr der Werbeverkäufer sowohl in ihrer Höhe als auch
in ihrem Verhältnis zu den Sondernutzungsgebühren der Obst- und Gemüsehändler als angemessen bewertet wird.
Das KVR steht dem Wunsch der Werbeverkäufer daher ablehnend gegenüber.
Fazit
Eine Stromversorgung der Werbeverkaufsstände durch Unterflurverteiler
wäre technisch möglich und letztlic h wohl auch die kostengünstigste Lösung für die Standbetreiber. Eine Kofinanzierung durch die LHM im Wege einer Reduzierung der Sondernutzungsgebühren wird allerdings vom KVR abgelehnt. Die Standbetreiber müssten die von den SWM veranschlagten Kosten daher alleine tragen.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Die Anlagen zur Antwort können unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3668559.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3668564.pdf abgerufen werden.