Street Art 2: Flächen der Stadt und der städtischen GmbHs unbürokratisch für Street Art zur Verfügung stellen
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Rathaus Umschau 92 / 2015, veröffentlicht am 19.05.2015
Street Art 2: Flächen der Stadt und der städtischen GmbHs unbürokratisch für Street Art zur Verfügung stellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl und Dr. Florian Roth (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.2.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Am 19.3.2014 hatte die Vollversammlung des Münchner Stadtrats auf Initiative der Fraktionsgemeinschaft DIE GRÜNEN/RL ein Förderprogramm für Street Art beschlossen. Zusätzlich wurde auch eine halbe Stelle für diesen Bereich eingerichtet, die u. a. die systematische Akquise geeigneter Flächen für Graffiti und Street Art zum Ziel haben wird. Diese Stelle ist seit dem 1.4.2015 besetzt, so dass erst ab diesem Zeitpunkt eine aktive Akquise geeigneter Flächen stattfinden kann. Trotzdem hat sich seit Anfang 2014 einiges in dem Bereich getan.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Im oben genannten Antrag „Street Art 2: Flächen der Stadt und der städtischen GmbHs unbürokratisch für Street Art zur Verfügung stellen“ wird das Kulturreferat gebeten, Flächen zu benennen, die sich für Street Art eignen und sich im Besitz der Stadt bzw. städtischer Beteiligungsgesellschaften befinden. Die Referate der Landeshauptstadt
München und die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, Flächen unbürokratisch sowohl für arrivierte Künstlerinnen und Künstler als auch für junge Kreative aus der Münchner Szene freizugeben.
Die in Ihrem Antrag vorgeschlagenen Fassaden der Stadtwerke München in der Corneliusstraße 10, Landshuter Allee 54 sowie Theresienstraße 36, auf die uns bereits Herr Pohl von Positive-Propaganda e.V. aufmerksam gemacht hatte, eignen sich zweifellos für Street Art. Bereits 2014 waren wir diesbezüglich mehrfach mit den Stadtwerken in Kontakt – jedoch teilten uns diese damals mit, dass Flächen nur dann bereitgestellt werden können, wenn die Künstlerinnen und Künstler kostenlos originalgetreue Skizzen vorlegen und die SWM ein Mitspracherecht hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der entsprechenden Fassaden erhält. Da dies unüblich ist, hat das Kulturreferat bezüglich der genannten Flächen mit der Leitung der Stadtwerke München erneut Kontakt aufgenommen. Über konkrete weitere Schritte wird derzeit beraten.Was die in Ihrem Antrag erwähnte Fassade der städtischen Berufsschule für Farben und Gestaltung in der Luisenstraße 11 betrifft, so gab es hier bereits seit November 2013 mehrfach Besichtigungstermine mit dem Zentralen Immobilienmanagement des Referats für Bildung und Sport, das sich hier sehr für eine Gestaltung eingesetzt hatte. Das Gebäude aus den 1960-er Jahren steht zwar nicht unter Denkmalschutz, dennoch hatte sich die Untere Denkmalschutzbehörde zunächst – nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege – schriftlich gegen eine Street Art-Gestaltung ausgesprochen, da es sich ihrer Ansicht nach um ein Objekt handle, das einem überzeugenden Gestaltungsansatz folge, der sich auch in der Fassadenstruktur manifestiere. In einem Gespräch mit dem Leiter der Lokalbaukommission und der Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde am 10.3.2015 wurde jedoch bestätigt, dass diese Aussage lediglich eine Empfehlung sei. Nach erneuten Verhandlungen mit dem Zentralen Immobilienmanagement des Referats für Bildung und Sport, der Befassung der Vollversammlung am 25.3.2015, der Klärung eines möglichen Urheberrechts über das Baureferat, der Einholung der erforderlichen Genehmigungen des Kreisverwaltungsreferats und der MVG sowie mit Unterstützung von Herrn Bürgermeister Josef Schmid wurde nun die Fassade im Frühjahr 2015 für die Gestaltung durch einen internationalen Street Art-Künstler bereit gestellt.
Darüber hinaus bemüht sich das Kulturreferat zur Zeit um folgende Flächen der Stadt bzw. städtischer GmbHs sowie des Freistaats:
-Hochbunker in der Blumenstraße (für Street Art; ein erstes Gespräch mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung führte leider nicht zum gewünschten Erfolg, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Weitere Verhandlungen sind geplant.)
-Fassade(n) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Loth-
straße/Ecke Dachauer Straße
-Zwischennutzung Gelände Blumenstraße/Ecke Pestalozzistraße sowie Fassade des angrenzenden Gebäudes für lokale Graffiti-Künstlerinnen und Künstler
-Diverse Flächen der Gewofag (u. a. Au, Ramersdorf für lokale Graffiti-Künstlerinnen und Künstler; hier wird im April ein Besichtigungstermin stattfinden)
-Berufsfachschule Schwindstraße (über das Zentrale Immobilienmanagement des RBS)
-Diverse Fassaden der GWG am Mariahilfplatz bzw. in der Lilienstraße (Au)In Vorbereitung bzw. unter Kuration von Positive-Propaganda e.V. bereits gestaltet sind darüber hinaus folgende Flächen:
-Diverse Fassaden im Besitz der GWG:
Tulbeckstraße/Bergmannstraße
Westendstraße/Bergmannstraße
Bergmannstraße 22 – diese Fassade eines Wohnhauses wurde im
Sommer 2014 von dem jungen US-Street Art-Duo Cyrcle gestaltet.
-Maria Regina Wohnheim/Berufsfachschule für Kranken- und Altenpflege, Thalkirchner Straße 22. (Graffiti-Projekt)
Grundsätzlich zeigen die oben geschilderten Erfahrungen, dass es nicht so einfach möglich ist, Flächen für Street Art unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Während in Städten wie Berlin, Wien, Amsterdam, London, Barcelona oder Istanbul Street Art längst zu einem inte grierten Bestandteil des Stadtbildes geworden ist, ist dieses Genre für München nach wie vor noch relativ neu. Hier muss grundsätzlich noch sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.