Mehr Bio in städtischen Kantinen – Befragung zur 1. Phase der
Umsetzung
Antrag Stadtrats- Mitglieder Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Sabine Krieger und Dr. Florian Roth (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 25.2.2015
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch im Wesentlichen eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach
Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Die Evaluation zur Umsetzung der ersten Phase des Beschlusses
(Nr.08-14/V 12487) „Bio und Billig – kein Widerspruch oder wie kann der Anteil ökologischer, regionaler und fair gehandelter Produkte in städtischen Kantinen zu sozialen Preisen gesteigert werden“ hat für die Landeshauptstadt München keine grundsätzliche Bedeutung und lässt keine erheblichen Verpflichtungen erwarten. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Ihr Antrag vom 25.2.2015 hatte Folgendes zum Inhalt:
Die Umsetzung der ersten Projektphase zum Beschluss „Wie kann
der Anteil ökologischer, regionaler und fair gehandelter Produkte in städtischen Kantinen zu sozialen Preisen gesteigert werden?“ ist mittels Kundenbefragung zu evaluieren. Dabei soll die Wahrnehmung und Bewertung des veränderten Speisenangebotes bei den Kantinen- nutzerinnen und -nutzern sowie das Meinungsbild einer weiteren
Erhöhung biologischer, regionaler, artgerechter und fair gehandelten Produkten erhoben werden.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Wir nehmen diese Anregung gerne auf. Eine verlässliche Aussage der Kunden zur Wahrnehmung und zur Zufriedenheit über die geführten Mindestanteile bei Lebensmittelqualitäten ist ein wichtiger Baustein, um u.a. eine geplante weitere Steigerung ökologischer, regionaler bzw. fair gehandelter Lebensmittelanteile in den vom Personal- und Organisationsreferat betreuten Kantinen besser beurteilen zu können.Eine Befragung mit den im Antrag geforderten Zielsetzungen ist jedoch nur dann aufschlussreich, sofern über das veränderte Speisenangebot aktiv und über einen längeren Zeitraum kommuniziert wird. Dies wäre beispielsweise mit der Durchführung von Aktionstagen oder der Anpassung von Speiseplänen der Fall, bei denen auf die neuen maßgebenden Lebensmittelqualitäten aufmerksam gemacht werden kann. Eine Auslobung von verwendeten Bio-Produkten setzt allerdings eine Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle voraus, die Mitte diesen Jahres in den drei städtischen Kantinen vorgesehen ist. Daher ist eine aktive und regelmäßige Kommunikation über die neuen Lebensmittelqualitäten erst im Herbst 2015 möglich. Diese Kommunikation gehört nach unserer Auffassung noch zur Phase 1.
Es ist geplant, die Gästebefragung im Rahmen von Aktionstagen in den städtischen Kantinen zu integrieren. Der Beginn der Phase 2 grenzt nahtlos an die Phase 1. Es sollte deshalb unerheblich sein, wenn die Ergebnisse der Gästebefragung erst im Laufe der Phase 2 verwendet werden. Sie werden in jedem Fall in die weiteren Überlegungen einfließen.
Abschließend sei noch angemerkt, dass die Planung und Durchführung der Gästebefragung in enger Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat und dem Statistischen Amt sowie weiteren innerstädtischen Fachbereichen erfolgt.
Das externe Beratungsunternehmen, welches mit der gesamten
Projektdurchführung beauftragt ist, wird die erste Projektphase insbesondere unter betriebswirtschaftlichen Aspekten evaluieren. Eine Einbindung des Beratungsunternehmens bei der Gästebefragung wird von Seiten des Personal- und Organisationsreferats zur gegebener Zeit geprüft.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.