Neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen des G7-Treffens auf München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Dominik Krause, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/die Grünen/Rosa Liste) vom 19.2.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 19.2.2015 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Ende August 2014 beantwortete das Kreisverwaltungsreferat unsere Anfrage (4-20/F 00032) zu den Auswirkungen des G7-Gipfeltreffens auf München. Leider lagen zum damaligen Zeitpunkt kaum Informationen zu aktuellen Planungen vor. Wir bitten, unter Berücksichtigung neu erlangter Erkenntnisse, um eine erneute Beantwortung unserer Anfrage.“ Hierzu haben Sie folgende Fragen gestellt:
Frage 1:
Welche Veranstaltungen (Empfänge etc.) werden im Rahmen des G7- Gipfels in München stattfinden?
Antwort:
Der Versammlungsbehörde München liegen bis dato drei Anzeigen mit einem thematischen Bezug zum G7-Gipfel vor. Dabei handelt es sich um eine stationäre Versammlung für den 30.5.2015 am Marienplatz mit dem Thema „Protest gegen den G7-Gipfel Elmau“ mit ca. 500 Personen. Am 1.6.2015 findet eine stationäre Versammlung von 9.30 bis 11 Uhr auf dem Marienplatz mit ca. 30 bis 50 Teilnehmern statt, das Thema lautet hier „G7 Wirtschaftsgipfel: TTIP stoppen, Armut bekämpfen, Klima retten“. Des Weiteren ist am 4.6.2015 eine sich fortbewegende Versammlung vom Karlsplatz (Stachus) über den Altstadtring zum Odeonsplatz (Platz vor der Feldherrnhalle) mit dem Thema „G7-Wirtschaftsgipfel: TTIP stoppen, Armut bekämpfen, Klima retten“ mit ca. 10.000 Personen angezeigt. Im Anschluss an die Auftaktkundgebung findet eine zusätzliche sich fortbewegende Versammlung (Friedens-Fahrradtour) mit weiterer Fahrt nach Bad Tölz statt.Weiter findet eine Veranstaltung mit Bühnenprogramm am 6.6.2015 auf dem Königsplatz mit dem Thema „G7, Das Ende extremer Armut liegt in eurer Hand“ mit bis zu 17.000 Personen statt.
Gesicherte Erkenntnisse über weitere Versammlungen in München im Rahmen des G7-Gipfels sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden.
Frage 2:
Welche Beeinträchtigungen bedeutet dies für die Münchnerinnen und Münchner? Werden für diese Veranstaltungen oder die Unterbringung von Gästen in München Straßenzüge um die jeweiligen Hotels gesperrt? Welche Orte betrifft dies? Welche konkreten Informationen liegen inzwischen vor?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Bezüglich der zu Frage 1 erwähnten Versammlungen ist nach derzeitigem Erkenntnisstand von geringen Beeinträchtigungen der Münchner Bürgerinnen und Bürger auszugehen. Über mögliche weitergehende Einschränkungen oder der Unterbringung von Gästen können bis dato keine Aussagen getroffen werden, da hierzu noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.“
Der G7-Gipfel wird federführend von einem Planungsstab der Polizei, angegliedert an das Bayerische Innenministerium, organisiert und betreut. Laut Informationen des Planungsstabes ist davon auszugehen, dass Personen mit einer bestimmten Sicherheitseinstufung auch in München untergebracht werden. Derzeit sind jedoch weder die Unterkünfte noch das notwendige Ausmaß an Sicherheitszonen um diese Hotels bekannt.
Über mögliche Ausweitungen der angemeldeten Versammlungen liegen derzeit weder der Polizei noch dem Kreisverwaltungsreferat weitergehende Informationen vor.
Frage 3:
Welche konkreten Erkenntnisse gibt es zum Transport der Gäste zwischen München und Schloss Elmau? Welche Maßnahmen muss die Stadt Mün- chen ergreifen? Welche Beeinträchtigungen resultieren daraus, insbeson- dere für den Münchner Verkehr? Gibt es konkretere Informationen zu den geplanten Hubschraubereinsätzen und den daraus resultierenden Lärmbe- einträchtigungen?Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Bei guten Flugbedingungen ist ein Transport der Staats- und Regierungs- chefs nach Elmau mit Hubschraubern geplant. Andernfalls ist eine Anfahrt per Pkw vorgesehen. In diesem Fall erfolgt der Transfer auf definierten Routen, welche noch nicht abschließend festgelegt sind. Die jeweiligen Strecken werden aus Sicherheitsgründen mit Haltverboten versehen. Zudem werden von Seiten der Polizei Verkehrsmaßnahmen, wie tempo- räre Sperrungen oder Verkehrsumleitungen, notwendig werden. Mit Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr und den ÖPNV wäre bei einer Anfahrt per Pkw zu rechnen.
Zu den Lärmbeeinträchtigungen durch mögliche Hubschrauberflüge kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da weder die Flugrouten noch die Anzahl der Flüge bekannt sind.“
Des Weiteren liegen dem Kreisverwaltungsreferat folgende Informationen vor:
In einer Vielzahl von Vorbereitungstreffen wurden die An- und Abreise der Gipfelteilnehmer, ihrer umfangreichen Delegationen und die Unterbringung weiterer Staatsgäste und diplomatischer Vertreter in München und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen und deren verkehrliche
Auswirkungen geplant.
Auch wenn München nicht der eigentlich Tagungsort ist, ist München aufgrund der Nähe zu Elmau und der guten Infrastruktur, die Unterbrin- gungsmöglichkeiten und Verkehrswege betreffend, ein wichtiger Baustein für die Durchführung des G7-Gipfels.
Die Vorbereitungstreffen haben gezeigt, dass eine Veranstaltung in dieser Größenordnung aufgrund der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht ohne Verkehrsbeeinträchtigungen umsetzbar ist.
Auf dem gesamten Mittleren Ring, dem Altstadtring, innerhalb des Altstadtrings sowie auf ggf. weiteren Straßen ist daher in der Zeit vom 4. bis 9. Juni mit vorübergehenden Verkehrsbehinderungen, vorüber- gehenden Straßensperrungen und mit Haltverboten zu rechnen.
Im Stadtgebiet wurden bereits rund 1.300 Haltverbote aufgestellt. Auf diese Weise kennen alle Münchnerinnen und Münchner, die
beispielsweise in den Pfingstferien verreisen wollen, bereits vor Reisebeginn die Auswirkungen und können ihre Fahrzeuge entsprechendparken beziehungsweise umparken.Im Wesentlichen gelten die Haltver- bote in der Zeit vom 4. mit 9. Juni. Im Einzelfall kann es auch kürzere beziehungsweise längere Zeiträume geben. Darüber hinaus kann es, gerade in Zusammenhang mit Versammlungen und Veranstaltungen,
zu kurzfristigen Ergänzungen und Ausweitungen der Haltverbotszonen kommen. Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt deshalb, sich in jedem Fall vor Ort über die jeweilige Geltungsdauer zu informieren.
Die Haltverbote gelten insbesondere in folgenden Straßen:
-Alfons-Goppel-Straße
-Arcisstraße, zwischen Brienner Straße und Gabelsbergerstraße
-Arnulfstraße
-Blumenstraße
-Brienner Straße, zwischen Luisenstraße und Richard-Wagner-Straße -Brienner Straße, zwischen Odeonsplatz und Oskar-von-Miller-Ring/ Maximiliansplatz
-Donnersbergerbrücke (einschließlich Auffahrten und gesamter Bereich unterhalb der Donnersbergerbrücke)
-Elisenstraße
-Emil-Riedel-Straße
-Franz-Josef-Strauß-Ring
-Frauenstraße
-Galeriestraße
-Ifflandstraße
-Isarring
-Karl-Scharnagl-Ring
-Karlsplatz
-Katharina-von-Bora-Straße, zwischen Brienner Straße und Karlstraße -Landshuter Allee (einschließlich Nebenfahrbahn und unterhalb
Hochbrücke)
-Lenbachplatz
-Ludwigstraße, zwischen Odeonsplatz und Oskar-von-Miller-Ring/
Von-der-Tann-Straße
-Luisenstraße, zwischen Gabelsbergerstraße und Karlstraße
-Marsstraße
-Maximiliansplatz
-Maximilianstraße, zwischen Residenzstraße und Thomas-Wimmer-Ring -Max-Joseph-Platz
-Odeonsplatz
-Oettingenstraße, zwischen Emil-Riedel-Straße und Prinzregentenstraße-Oskar-von-Miller-Ring, zwischen Altstadtringtunnel und Brienner Straße -Petuelring, zwischen Riesenfeldstraße und Lerchenauer Straße
-Prinzregentenstraße, zwischen Franz-Josef-Strauß-Ring/Von-der-Tann-Straße
-Sonnenstraße
-Thomas-Wimmer-Ring
-Von-der-Tann-Straße
-Westenriederstraße, zwischen Isartor und Zwingerstraße
-Widenmayerstraße
Die Straßenliste ist nicht abschließend. Weitere Haltverbote können jederzeit hinzukommen.
Frage 4:
Ist inzwischen bekannt, welche Geschäfte von den Sperrungen betroffen sind und erhalten die Geschäfte dafür einen Ausgleich?
Antwort:
Stellungnahme Polizeipräsidium:
„Hierzu kann das Polizeipräsidium München aktuell noch keine Aussage treffen.“
Auch dem Kreisverwaltungsreferat liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.
Frage 5:
Gibt es inzwischen eine genaue Kostenaufstellung für die Stadt München? Wie werden allgemein die anfallenden Kosten zwischen Bund, Freistaat und der Stadt München aufgeteilt?
Antwort:
Das Innenministerium teilte dem Kreisverwaltungsreferat auf Anfrage mit, dass die Landeshauptstadt München der Kostenträger für die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen für Maßnahmen im Stadtgebiet München bleibt.
Wir dürfen auf das beigelegte Schreiben des Staatsministeriums (Anlage 1) verweisen. Die beim Kreisverwaltungsreferat anfallenden Kosten sind daher nach derzeitigem Stand durch die Landeshauptstadt München zu tragen.
Eine genaue Kostenaufstellung hierzu gibt es noch nicht.Hinzu kommen noch die Kosten der Branddirektion für zusätzliche Personalkapazitäten und Beschaffungen entsprechender Einsatzgeräte und -ausrüstung.
Laut Stadtratsbeschluss vom 25.3.2015 wurde das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, die für 2015 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel bei der Stadtkämmerei auf dem Büroweg zu beantragen. Des Weiteren
erfolgt die Finanzierung des investiven Bedarfe aus den Restmitteln des Kreisverwaltungsreferats. Ebenso erfolgte im Beschluss der Auftrag an das Kreisverwaltungsreferat, die Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr fortzusetzen, mit dem Ziel, seine Aufwendungen für das Sicherheitskonzept zum G7-Gipfel in größtmöglichem Umfang erstattet zu bekommen.
Frage 6:
Wie viele Beschäftigte der Verwaltung und von städtischen und nicht städtischen Unternehmen werden in Vorbereitung des Gipfels einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Dem Polizeipräsidium München ist nach bisherigem Planungsstand nicht bekannt, ob und in welchem Maße Sicherheitsüberprüfungen von Personen notwendig sein werden.“
Frage 7:
Welche ausländischen Sicherheits- und Geheimdienste erhalten Zugriff auf die persönlichen Daten dieser Beschäftigten?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Auf die Antwort zu Frage 6 wird Bezug genommen.“
Frage 8:
Wie sieht das Sicherheitskonzept für München aus? In welcher Weise ist das Kreisverwaltungsreferat eingebunden?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Das Sicherheitskonzept des Polizeipräsidiums München anlässlich desG7-Gipfels für das Stadtgebiet München wird unter Beachtung einer Vielzahl von Aspekten permanent fortentwickelt. Unter anderem sind hier zu berücksichtigen:
-die Gefährdung von aus- und inländischen Staatsgästen mit Aufenthalt in oder Durchfahrt durch München.
-der Schutz aller Veranstaltungen und Versammlungen im Stadtgebiet während des G7-Gipfels.
-die Minimierung von Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und
Bürger Münchens auf Grund der durch den G7-Gipel erforderlichen Maßnahmen.
Dabei werden die Planungen in enger Abstimmung mit dem
Kreisverwaltungsreferat München durchgeführt.“
Zusätzlich bereitet die Branddirektion für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr einen Sondereinsatzplan für die Bereiche „Massenanfall von Verletzten“, „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ vor.
Frage 9:
Sieht das Sicherheitskonzept (Freistaat und LHM) nach aktuellem Planungsstand das Einrichten von Verbotszonen für Versammlungen innerhalb der Landeshauptstadt München vor?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Aus polizeilicher Sicht ist eine Einrichtung von Verbotszonen für Versammlungen bei aktueller Lagebeurteilung nicht notwendig.“
Frage 10:
Falls ja, in welcher Größenordnung?
Antwort:
Die Einrichtung von Verbotszonen ist derzeit nicht vorgesehen.
Frage 11:
Wie sollen die Rechte der Demonstrierenden geschützt werden und findet dieser Aspekt Eingang in das Sicherheitskonzept?Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Das Polizeipräsidium München ist im besonderen Maße darum bemüht, das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit umfassend zu gewährleisten.“
Frage 12:
Wie stimmt sich das KVR während des Gipfels mit den Einsatzkräften ab? Mit wie vielen Einsatzkräften wird innerhalb der LHM gerechnet?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Das Polizeipräsidium München führt im Vorfeld des Gipfels mit dem KVR einen regen Informationsaustausch durch. Während des Einsatzes wird die Sicherheitsbehörde rechtzeitig und umfangreich über die Sicherheitslage unterrichtet. Zur Feuerwehr wird ein Verbindungsbeamter gestellt.“
Über die Anzahl der polizeilichen Einsatzkräfte in der Landeshauptstadt München während des G7-Gipfels kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
Die Abstimmung zwischen dem Stab GAL der Branddirektion und dem
Polizei-Führungsstab erfolgt durch den Austausch von Verbindungsbeamten und durch regelmäßige Lagebesprechungen zwischen allen Einsatzdiensten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW und ggfs. weiteren Beteiligten – z.B. MVG, Bundespolizei, Bundeswehr). Der Kräfteansatz für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist abhängig von der Risikoeinstufung der Tage im Gipfelzeitraum und schwankt zwischen einer Rufbereitschaft für die Katastrophenschutz-Führungsstäbe und Einsatzabschnittsleitungen in der geringsten Risikostufe und der tatsächlichen Einsatzbereitschaft an den jeweiligen Standorten von bis zu 800 zusätzlichen Einsatzkräften von Feuerwehr, THW und Rettungs-/Sanitätsdienst in der höchsten Risikostufe. Von den 800 Einsatzkräften stammen etwa 300 aus bayerischen Katastrophenschutzeinheiten, die durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr beigestellt werden.
Etwa 400 Einsatzkräfte rekrutieren sich aus ehrenamtlichen Helfern der zum Katastrophenschutz verpflichteten Münchner Hilfsorganisationen, des THW und der Freiwilligen Feuerwehr München.Frage 13:
Wie sehen die Einsatzkonzepte zur Deeskalation aus?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Die aus hiesiger Sicht bewährten Deeskalationskonzepte des Polizeipräsidiums München, wie beispielsweise der Einsatz sogenannter Informa-_ tionsbeamter bei Versammlungen, finden auch bei dem Einsatz zum G7-Gipfel Anwendung.“
Anlage zur Antwort kann unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3685855.pdf abgerufen werden