(teilweise voraus) Wie in den Medien bereits berichtet wurde, tritt ab 1. Juni eine neue Betriebssicherheitsverordnung der Bundesregierung in Kraft, die den bislang unproblematischen öffentlichen Betrieb von Paternostern unmöglich macht. Laut dieser neuen Verordnung haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Personenumlaufaufzüge nur noch von eingewiesenen Beschäftigten benutzt werden dürfen – für interessierte Besucher des Hauses oder auch für nicht eingewiesene Beschäftigte der Stadt ist das Mitfahren im Paternoster hingegen nicht mehr gestattet. Für ein öffentliches Gebäude wie das alte Technische Hochhaus in der Blumenstraße 28 b bedeutet diese Verordnung faktisch das Aus für den öffentlichen Betrieb des Paternosters, da weder organisatorisch noch technisch vertretbare Maßnahmen ergriffen werden können, um den geforderten „Paternoster-Führerschein“ gemäß den neuen Bundesvorgaben einführen zu können. Das Planungsreferat als Hauptnutzer des Verwaltungsgebäudes und das Kommunalreferat als zuständiger Immobiliendienstleister der Stadt sind sich einig, dass der Paternoster für die Erschließung des Gebäudes und den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb weiterhin unabdingbar ist. Neben seiner reinen Funktion zum schnellen Erreichen der elf Stockwerke des Hauses ist der Paternoster im Planungsreferat aber auch ein ganz wesentlicher Faktor des „Denkmals“, das in der Öffentlichkeit gerade deshalb so beliebt ist, weil es solche „Aufzüge“ kaum noch gibt und die Fahrt für Besucher ein Erlebnis ist.
Deswegen setzt sich die Stadt vehement für den Weiterbetrieb wie bisher ein und beantragt eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Ge-
werbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern. Die Landeshauptstadt München hat bereits mit anderen betroffenen Kommunen Kontakt aufge- nommen, um bundesweit ein abgestimmtes Vorgehen für den Betrieb der sehr beliebten Paternoster zu bewirken.
Einstweilen muss allerdings der Betrieb ab 1. Juni vorerst ruhen. Im Verwaltungsgebäude Blumenstraße 28 b steht für die Beschäftigten und die Besucherinnen und Besucher somit nur noch der normale Fahrstuhl zur Verfügung.