Besitzerinnen und Besitzer alter Öfen dürfen sich freuen: Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 16. Dezember 2015 beschlossen, das „Förderprogramm zum Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen“ (Austausch alt gegen neu) bis spätestens Ende 2017 zu verlängern. Mit dem Förderprogramm 2017 erhalten diejenigen, die ihren alten Kaminofen (Altanlage) gegen einen neuen austauschen, auch weiterhin eine einmalige Prämie von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro. Als Altanlage gelten im Sinne der Münchner Brennstoffverordnung alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die von Hand mit festen Brennstoffen wie zum Beispiel Kohle oder Holz beschickt werden und die vor dem 30. Oktober 1999 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen dürfen gemäß Verordnung über den 31. Dezember 2018 hinaus nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte für Staub mit 0,04 Gramm/ Kubikmeter und für Kohlenmonoxid mit 1,25 Gramm/Kubikmeter nicht überschreiten. Insgesamt stehen für das Förderprogramm für die Jahre 2016 und 2017 100.000 Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm ist Bestandteil der Fortschreibung des Luftreinhalteplans München. Die Bedeutung von Emissionen durch Holz- und Kohlefeuerungen ist mittlerweile unumstritten. Das Bundesumweltamt sieht in der Reduzierung der Feinstaubbelastung des Menschen die wichtigste lufthygienische Herausforderung unserer Zeit.
München hält die Feinstaubwerte bereits seit drei Jahren ein. Umweltreferentin Stephanie Jacobs möchte aber noch mehr tun und ruft Besitzerinnen und Besitzer von alten Anlagen zum frühzeitigen Umrüsten auf: „Mit Unterstützung des Förderprogramms können alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren alten Ofen durch einen neuen ersetzen wollen, aktiv zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in München beitragen. Alte Einzelraumfeuerungsanlagen verursachen erheblich höhere Feinstaub- und Kohlenmonoxidbelastung als Neuanlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.“ Durch die Münchner Brennstoffverordnung wird spätestens ab 31. Dezember 2018 in München sichergestellt, dass grundsätzlich alle Anlagen für Staub einen Grenzwert von 0,04 Gramm/Kubikmeter und Kohlenmonoxid von 1,25 Gramm/Kubikmeter einhalten müssen.
Das bedeutet einen enormen Effekt. Denn mit jedem Austausch einer Altanlage gegen eine neue Anlage, die den ab 1. Januar 2019 in München geltenden Bestimmungen entspricht, wird eine Reduzierung der Feinstaubbelastung von zirka 73 Prozent und eine Reduzierung der CO-Belastung von zirka 69 Prozent erzielt. „Jede und jeder Einzelne kann einen aktiven und großen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz leisten,“ so Jacobs.
Weitere Informationen: Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU-UW 24, Sachgebiet Immissionsschutz-Nord,
Bayerstraße 28a, 80335 München, E-Mail: immissionsschutz-nord.rgu@ muenchen.de, Internet: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Luft_und_Strahlung.html Download Merkblatt:
www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Ge- sundheit-und-Umwelt/Dokumente/Luft_und_Strahlung/Einzelfeuerstaetten/ merkblatt_foederverfahren/merkblatt_foerderverfahren.pdf Download Förderantrag: