Kontaktladen OFF+ und Spendenladen sichern!
Antrag Stadträtin Lydia Dietrich (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 20.8.2015
Antwort Kommunalreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrats der Landeshauptstadt München dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Weg erfolgt.
Ihr Antrag wurde dem Kommunalreferat als zuständigem Immobilienreferat der Stadt München zur Bearbeitung zugeleitet. Ihr Anliegen habe ich von der zuständigen Abteilung Immobilienmanagement in meinem Hause prüfen lassen.
Als Ergebnis muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Landeshauptstadt München derzeit über keine geeigneten und für dieses Vorhaben infrage kommende Immobilie verfügt, die wir Ihnen anbieten könnten. Da wir uns der Bedeutung der Einrichtung bewusst sind, wird das Kommunalreferat auch weiter nach einer passenden Möglichkeit suchen, nachdem die Unterbringung zunächst bis zum Sommer 2016 gewährleistet ist. In diesem Zuge läuft derzeit auch eine Abfrage bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG, das Ergebnis liegt uns jedoch noch nicht vor. Wir haben unsere Anfrage dort bereits wiederholt und dabei die Dringlichkeit nochmal betont.
Vom Ergebnis der angesprochenen Sondierungen werden wir Sie und auch die Einrichtungsleiterin Frau Berger sobald möglich informieren. Hierzu wird die sachbearbeitende Dienststelle, IM/ZD/IWA direkt Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Ich bitte die Verzögerung der Beantwortung zu entschuldigen, dies ist der zeitintensiven Recherche nach einer geeigneten Möglichkeit zur Unterbringung des Kontaktladen OFF+ und des Spendenladens geschuldet. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang für die gewährte Fristverlängerung.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen. Damit betrachten wir die Anfrage als geschäftsordnungsmäßig behandelt.