Wegen großer Nachfrage und Begeisterung: Lesbische und schwule Ampelpärchen zum CSD
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Dominik Krause und Thomas Niederbühl (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 17.2.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume Beyerle:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, anlässlich des diesjährigen Christopher-Street-Days an geeigneter Stelle einige der herkömmlichen Fußgängerampeln mit schwulen, lesbischen und hetero Paarmotiven zu versehen.
In der Begründung des Antrags verweisen Sie auf die Initiative in Wien und den Erfolg des zeitlich befristeten Austausches in München zum CSD 2015.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch das Verfahren bei der Erteilung von verkehrlichen Anordnungen für Lichtsignalanlagen und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Ich beantworte Ihren Antrag deshalb in Briefform und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Kreisverwaltungsreferat hat von der Bundeshauptstadt Wien die Erlaubnis erhalten, bis auf weiteres (also auch in den nächsten Jahren) die Schablonen der „Wiener Ampelpärchen“ jeweils für einen begrenzten Zeitraum in München zu verwenden.
Das Kreisverwaltungsreferat wird nun, bis zum gegenteiligen Wunsch des Stadtrates, jährlich für die Wochen um den Christopher Street Day, dem Baureferat eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Montage der „Wiener Ampelpärchen“ an den bewährten Standorten erteilen.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne abgeschlossen ist.