Eine frauengerechte Wohnungspolitik schaffen
Antrag Stadträtinnen Ulrike Grimm, Heike Kainz und Sabine Pfeiler (CSU-Fraktion) vom 4.2.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrem Antrag vom 4.2.2016 führen Sie aus: „Das Sozialreferat wird auf- gefordert zu überprüfen, wie wohnungslose Alleinerziehende, vor allem Frauen, schneller wieder in Wohnungen gebracht werden können. Hierbei soll die Einführung von Quoten bei der Wohnungsvergabe genauso geprüft werden, wie die Einstufung dieser Personengruppe in einer höhere Dring- lichkeitsstufe.“
Im Auftrag des Oberbürgermeisters nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:
Ihrem Anliegen ist bereits durch die aktuellen Verfahrensregelungen im Rahmen der Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum entsprochen worden.
Im Bereich der Wohnraumversorgung von wohnungslosen Haushalten
wird die Vermittlung in dauerhaften Wohnraum durch das Amt für Wohnen und Migration besonders unterstützt. Insbesondere die Unterbringung von Haushalten mit Kindern in ein gesichertes Wohnverhältnis ist ein großes Anliegen des Sozialreferats. Dabei wird bereits auf eine Reihe
von Instrumenten zurückgegriffen, die dieser Bedarfsgruppe Priorität gegenüber anderen Wohnungssuchenden einräumen.
Bei der Registrierung für eine geförderte Wohnung werden Wohnungslose im Hinblick auf die Dringlichkeit bereits mit der höchstmöglichen Anzahl an Grundpunkten berücksichtigt.
Alleinerziehende gehören zusätzlich zum Personenkreis gem. Art. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG). Ihnen wird daher auf die Grundpunkte ein Aufschlag von 10% gewährt (sogenannte Vorrangpunkte), so dass sie im Vergleich zu anderen Personengruppen mit gleicher Dringlichkeit mehr Gesamtpunkte erhalten. Hierdurch ergibt sich für Alleinerziehende eine schnellere Vermittlung in Wohnraum.
Bei der Vergabe der Wohnungen hat sich das Sozialreferat eine Quote von 30% für akut und drohend wohnungslose Haushalte zum Ziel gesetzt. Derzeit beträgt der Anteil der wohnungslosen Haushalte an allen registrier-ten Haushalten 24%. Der Anteil dieser Zielgruppe bei der Vergabe beträgt 38%. Die Quote wird damit übertroffen. Vorrangiges Ziel bei der Belegung von Wohnungen ist die Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen. Die Durchmischung verschiedener Zielgruppen und Einkommensstufen hat sich dabei als effektive Maßnahme erwiesen. Eine Erhöhung der Quote ist nicht geplant.
Aktuell sind rund 68% aller registrierten Haushalte in der höchsten Dringlichkeitsstufe (Rangstufe 1) registriert. Ein Teil dieser Haushalte befindet sich in sozialpädagogischer Betreuung und wird auf ein selbständiges Wohnen vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluss einer solchen Betreuungsmaßnahme droht bei ausbleibender Vermittlung in dauerhaften Wohnraum (erneut) die Wohnungslosigkeit. Die erzielten Erfolge gingen somit wieder verloren. Zur Vermeidung solcher Härtefälle wurde ein Verfahren eingeführt, welches dem entsprechenden Wohnungssuchenden ein Wohnungsangebot sicherstellt. Die Zielgruppen dieses Verfahrens sind unter anderem Haushalte von Einrichtungen der Frauenhilfe, Clearinghausbewohnerinnen und -bewohner sowie Wohnungslose. Durch dieses Verfahren werden
wohnungslose Alleinerziehende bei der Vergabe besonders berücksichtigt.
Das Sozialreferat ergreift mithin bereits die genannten Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum für wohnungslose Alleinerziehende zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass derzeit rund 12.500 Haushalte registriert sind, aber jährlich nur rund 3.200 Wohnungen vergeben werden können, ist in erster Linie natürlich die Schaffung neuen Wohnraums erforderlich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Bei der Bearbeitung wurde die städtische Gleichstellungsstelle für Frauen beteiligt (s. Anlage). Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: