Am Sonntag, 5. Juni, 11.Uhr, führt Ursula Simon-Schuster im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, durch die Ausstellung „BIER. MACHT.MÜNCHEN“.
500 Jahre Reinheitsgebot in Bayern – mehr als 500 Jahre „Münchner Bier“ und Münchner Brauereien. Die Ausstellung spürt dem Einfluss des Gerstensaftes auf die Entwicklung der Münchner Stadtgestalt und -kultur, die bildenden Künste, die Feste und das Kabarett nach – und beschäftigt sich daher eingehend mit der Rolle des Bieres in Gesellschaft und Politik, damals wie heute.
Der Eintritt kostet 3,50 Euro zuzüglich Führungsgebühr in Höhe von 7 Euro. che Fachdienststellen, darunter das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz, die Polizeiinspektion 11, die Bundespolizei, die MVG und die S-Bahn-München angehört und einbezogen. In einem für die Veranstaltung individuell angelegten Ordnerkonzept, das mit der Polizei abgestimmt wurde, wurde ein Ordnereinsatz während der Veranstaltung gewährleistet. Das Polizeipräsidium München begleitete den Faschingszug.
Der Fasching „München Narrisch“ fand statt in der Fußgängerzone mit Schwerpunkten am Karlsplatz, am Richard Strauß Brunnen sowie am Marienplatz. Die Veranstaltung wurde ebenfalls mit Erlaubnisbescheid nach § 29 Abs. 2 StVO genehmigt. Es handelte sich um eine dreitägige Faschingsveranstaltung mit ca. 10.000 erwarteten Zuschauerinnen und Zuschauern am Sonntag, den 7. Februar 2016, und Montag, den 8. Februar 2016, und einem Höhepunkt am Faschingsdienstag, den 9. Februar 2016, mit ca. 30.000 erwarteten Zuschauerinnen und Zuschauern. Die tangierten Fachdienststellen wurden auch bei dieser Veranstaltung eingebunden und angehört. In dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung war ein Ordnerkonzept enthalten, das mit den Sicherheitsbehörden (Polizeipräsidium, Branddirektion, Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates) abgestimmt wurde. Die Sicherheitsbehörden haben die Veranstaltung am Faschingsdienstag begleitet. Ein Ordnereinsatz wurde während der Veranstaltungszeit gewährleistet.
Die Faschingsveranstaltungen verliefen reibungslos und beschwerdefrei.
Das Polizeipräsidium München teilte dem Kreisverwaltungsreferat mit Schreiben vom 26. Januar 2016 Folgendes mit:
„Das Polizeipräsidium München informiert die Bundespolizeiinspektion München über die Einsatzlage im Vorfeld. Die MVG ist über die Veranstaltungen bereits informiert. Zuletzt nahmen Vertreter an der Besprechung des KVR München zum Sicherheitskonzept von ‚München Narrisch e.V.‘ am 2.12.2015 teil. Die telefonischen Erreichbarkeiten zur MVG-Leitstelle sowie zum Dienstgruppenleiter der Bundespolizei im Regeldienst sind bekannt. Im Bedarfsfall wird durch die polizeiliche Einsatzleitung entweder telefonisch oder vor Ort Kontakt zu den tangierten Stellen aufgenommen. Eine Kontaktaufnahme zur Deutschen Bahn AG erfolgt gegebenenfalls über die Bundespolizei.“
Zu den im Einzelnen von Ihnen geforderten Maßnahmen kann ich Folgendes mitteilen:
Ziffer 1:
Der faschingssensible Bereich innerhalb des Altstadtrings wird im Auftrag der LHM von Sicherheits rmen berwacht. Die bayerische Polizei ist im Moment personell stark gefordert. Bedienstete von Sicherheits rmen erhhen daher das Sicherheitsgefhl der Feiernden. Insbesondere sollten diese Mitarbeiter in den Straen zwischen den Veranstaltungsorten (Partymeile, Viktualienmarkt) und den U-Bahnstationen positioniert werden. Darber hinaus soll an den greren Umsteigebahnhfen, wie z.B. Mnchner Freiheit, Harras oder Rotkreuzplatz Prsenz gezeigt werden. Die Details sind mit dem Mnchner Polizeiprsidium abzusprechen.
Antwort:
Für die Faschingsgroßveranstaltungen wurden vom Kreisverwaltungsreferat Veranstaltungsbescheide mit sicherheitsrechtlichen Auflagen erlassen. Es lagen mit dem Polizeipräsidium München abgestimmte Sicherheitskonzepte, die auch den Einsatz von Ordnungskräften regelten, vor.
Es gibt jedoch keine rechtliche Möglichkeit, die Veranstalter zu verpflichten, außerhalb des Veranstaltungsbereichs tätig zu werden und Sicherheitspersonal abzustellen. Im Übrigen waren sich die Sicherheitsbehörden einig, dass der Einsatz von Ordnungskräften auf dem Veranstaltungsgelände ausreichend war, um für die erforderliche Sicherheit zu sorgen.
Ziffer 2:
In den Flchtlingsunterknften sollen Mitarbeiter des Sozialreferates die Bewohner rechtzeitig auf die besonderen Umstnde und Ablufe des Faschings hinweisen.
Antwort:
Es liegt dazu folgende Antwort des Sozialreferates vor:
„Durch die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialreferates oder über die vor Ort tätigen Träger und Betreiber wurden Informationen über den Fasching und dessen Bedeutung an die Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen von regulär stattfindenden Bewohnerversammlungen oder durch Aushänge weiter gegeben.“
Ziffer 3:
Die MVG soll vermehrt im Vergleich zur letztjhrigen Faschingswoche eigenes Sicherheitspersonal einsetzen. Darauf ist zu achten, dass dieses Personal auch auf den Auensten der U-Bahn-Linien Prsenz zeigt.
Antwort:
Es liegt dazu folgende Antwort der MVG vor:
„Für Fasching gilt das gleiche wie für alle anderen Großveranstaltungen und Anlässe auch: Die MVG passt ihre Einsatzstrategie jeweils in enger Abstimmung mit der Polizei an die gemeinsame Lageeinschätzung an, ggf. auch kurzfristig.“
Ziffer 4:
Der Oberbrgermeister bittet die Deutsche Bahn AG um ein analoges Vorgehen im Mnchner S-Bahnbereich.
Antwort:
Es liegt dazu folgende Antwort der Deutschen Bahn AG vor:
„Die DB Sicherheit ist wie folgt in den S-Bahnen und Stationen im S-Bahnbereich beauftragt:
S-Bahn (zum Faschingsendspurt zusätzlich zu den täglich zu erbringenden Leistungen):
-Einsatz zusätzlicher Streifen am Ostbahnhof wegen der Partygelände Optimolwerke und Kultfabrik
-Begleitung der „Wochenendnachtschwärmerzüge“, die unter der Woche nicht verkehren und nur am Wochenende, vor Feiertagen und zu Fa-
sching im Einsatz sind (Einsatzzeit dieser Züge etwa 1.45 bis 3.15 Uhr) -Begleitung der jeweils ersten Frühzüge Richtung stadtauswärts. Nachtverkehr der S-Bahn findet statt in den letzten 4 Faschingsnächten, also vom Freitagabend bis zum Faschingsdienstag früh.
Stationen:
Stationäre Bestreifung der Bahnhöfe München Hbf (rund um die Uhr), München Ost und Pasing (jeweils ab 14.30 Uhr bis 0 Uhr).
Zusätzlich stehen zwei mobile Streifen zur Verfügung, die lageangepasst, in Abstimmung mit der Bundespolizei, verstärken bzw. an weiteren Stationen (z.B. Marienplatz, Stachus) eingesetzt werden können.
Ziffer 5:
Der Oberbrgermeister bittet die Bundespolizeidirektion um verstrkte Prsenz nicht nur in den Bahnhfen, sondern auch in den nchtlichen Regionalzgen.
Antwort:
Zu der Frage 5 wurde die Bundespolizeiinspektion München um Stellungnahme gebeten. Die Bundespolizeiinspektion lehnte eine Stellungnahme „unter Berücksichtigung des bereits 3 Wochen zurückliegenden Anlasses (Fasching)“ nachträglich ab.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.