Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhaltungssatzungen „Sendling“ und „Neuhausen“ beschlossen. Sie ersetzen die bisherigen Satzungen, die Ende Juni beziehungsweise Mitte Juli auslaufen werden. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neuen Satzungen mit einem räumlich veränderten Umgriff Ende Juni 2016 vor Ablauf der bestehenden Erhaltungssatzungen in Kraft treten. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Sendling“ umfasst das bisherige Gebiet zwischen der Lindwurmstraße im Norden und Brudermühlstraße im Süden. Das neue Gebiet „Neuhausen“ befindet sich südlich des Rotkreuzplatzes mit Schwerpunkt Schulstraße und Arnulfstraße.
Die Landeshauptstadt München erlässt seit fast 30 Jahren sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden.
Die Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft. Die Überprüfung der bestehenden Erhaltungssatzungen einschließlich der umliegenden Blöcke hat ergeben, dass die Gebiete mit geändertem Umgriff erneut für den Erlass einer Erhaltungssatzung geeignet sind.
In der Landeshauptstadt München wird es somit dann insgesamt 20 Erhaltungssatzungen mit rund 136.000 Wohnungen geben, in denen etwa 239.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.