Parkplatznot am Grünen Markt in Berg am Laim
Antrag Stadträtin Eva Caim (damals CSU-Fraktion) vom 8.3.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume Beyerle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Entscheidung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag Nr. 14-20/A 01887 – Parkplatznot am Grünen Markt in Berg am Laim – hat das Ziel, die Möglichkeiten von zusätzlichen Parkplätzen im Berg am Laimer Stadtteilzentrum darzustellen. Dabei sollen die Parkplatzkapazitäten im Bereich des Grünen Marktes an der Baumkirchner Straße und im Umgriff erhöht und auch eine striktere Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen die bestehende Kurzparkregelung sowie von Falschparkern auf Geh- und Radwegen sowie in Zufahrten vorgenommen werden.
Der Inhalt des Antrages betrifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug dieser Vorschriften ist eine laufende Angelegenheit auf der Grundlage des übertragenen Wirkungskreises, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Zu den im Antrag aufgelisteten Maßnahmen wird Folgendes ausgeführt:
1. Neben den Längsparkplätzen an der Ostseite der Baumkirchner Straße in Höhe des Grünen Marktes verläuft ein Radfahrstreifen. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Längsparkplätze in Quer- oder Schrägparkplätze würde der Radfahrstreifen entfallen, da für eine solche Parkordnung eine Tiefe der Parkfelder von ca. 4,50 m notwendig ist. Nach Ansicht des Kreisverwaltungsreferates ist es aus Gründen der Sicherheit des Radverkehrs aber notwendig, den Radfahrstreifen in diesem Abschnitt beizubehalten.
2. Am östlichen Ende der Neumarkter Straße besteht im Stauraum vor der Ampelanlage eine Aufweitung auf zwei Fahrspuren in östlicher Fahrtrichtung auf einer Länge von ca. 50 m. Hier ist eine Linksabbiegespur und eine Fahrspur mit einem Geradeaus/Rechtspfeil markiert. Auch indiesem Bereich würde die Schaffung von Quer- oder Schrägparkplätzen den Entfall einer Fahrspur bedeuten. Zur Gewährleistung der Verkehrsabwicklung im Stauraum an der Neumarkter Straße/Baumkirchner Straße sind die beiden Fahrspuren aber notwendig. Die Reduzierung der dortigen Fahrspuren mit gleichzeitiger Ausweisung von Schrägparkplätzen kann daher nicht realisiert werden.
3. Die Verkehrsfläche beim Grünen Markt wurde zu einem Fußgängerbereich umgebaut. Entsprechend erfolgte auch die straßen- und wegerechtliche Widmung zum „beschränkt öffentlichen Weg, Fußgängerbereich“. Lediglich der Radverkehr und die Zufahrt zu den Anwesen Nr. 22 und 22b ist gestattet. Da die Platzfläche zum Aufenthalt für Fußgänger vorgesehen ist, besteht keine Möglichkeit, tagsüber von Montag bis Donnerstag ein Kurzparken zu erlauben, zumal hier Fahrzeugverkehr nur nach Maßgabe der straßenrechtlichen Widmung zugelassen werden
darf.
4. An der Ostseite der Baumkirchner Straße besteht im Nahbereich beim Grünen Markt ein allgemeiner Schwerbehindertenparkplatz. Ein weiterer Stellplatz auch an der Westseite der Baumkirchner Straße bei den Geschäften wäre nur dann möglich, wenn ein konkreter Bedarf für die Anfahrt schwerbehinderter Personen, die im Besitz des besonderen blauen Parkausweises sind, gegeben ist. Die bisherigen Untersuchungen haben keinen entsprechenden Bedarf aufgezeigt. In diesem Zu-
sammenhang ist anzumerken, dass schwerbehinderte Personen auch
in Kurzparkzonen bis zu drei Stunden parken können. Diese Regelung schafft ebenfalls bereits Parkerleichterungen für diesen Personenkreis.
5. Wie von der Polizei mitgeteilt wurde, erfolgte eine Überwachung der 1-Stunden-Parkscheibenregelungen in der Baumkirchner Straße und Hansjakobstraße gezielt innerhalb von 2 Wochen 7 mal werktags. Ein Rückgang der festgestellten Verstöße konnte dabei nicht festgestellt werden. Während der Überwachungszeiten waren nur sehr verein-
zelt freie Parkplätze in den Kurzparkzonen zu finden. Allerdings fuhren immer wieder Fahrzeuge weg, so dass nach geringen Wartezeiten die Kurzzeitparkplätze auch tatsächlich genutzt werden konnten. Etwa jedes zweite bis dritte Fahrzeug wurde wegen fehlender bzw. falsch eingestellter Parkscheibe verwarnt. Eine dauerhafte Parküberwachung der Polizei ist aus personellen Gründen leider nicht möglich. Jedoch wird von Seiten der Polizei versucht, zu Zeiten des Wochenmarktes regelmäßig und zusätzlich an ein bis zwei Tagen pro Woche die Kurzparkzonen dort zu überwachen.Das Kreisverwaltungsreferat geht davon aus, dass mit der verstärkten Überwachung auch die Fluktuation der Fahrzeuge in den Kurzparkzonen erhöht wird.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.