Will die Stadtverwaltung die Umweltzone durch eine Blaue Plakette verschärfen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 13.4.2016
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Zur Thematik NO2-Plakette („Blaue Plakette“) führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in seinem Internet-Beitrag u.a. aus:
„Die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern hat die Bundesregierung am 7. April 2016 einstimmig gebeten, eine neue Kennzeichnung für PKW zu entwickeln, die nur wenig Stickoxide ausstoßen. Dieser Bitte folgend wird das Bundesumweltministerium nun die bereits existierende Umweltplaketten-Verordnung (Anmerkung: 35. Verordnung zum Bun-
des-Immissionsschutzgesetz) fortentwickeln. Damit bekommen die Kommunen die Möglichkeit, die Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtgebieten, die sehr stark mit Stickstoffdioxid belastet sind, deutlich zu verbessern.
Die Verordnung bestimmt diese Stadtgebiete nicht, sie schafft nur eine technische Voraussetzung dafür. Die Kommunen können dann veranlassen, dass nur Fahrzeuge mit geringem Stickstoffdioxidausstoß diese Gebiete befahren dürfen. Die Plaketten-Verordnung wird frühzeitig auf den Weg gebracht werden, um diesen Kommunen mittelfristig Planungssicherheit für ihre Luftreinhaltepläne zu geben.
Das heißt nicht, dass morgen die meisten Dieselfahrzeuge – es betrifft ja auch LKW und Nutzfahrzeuge – nicht mehr in die Innenstädte dürfen. Der jeweilige Zeitpunkt wird vor Ort bestimmt werden und längere Übergangsphasen beinhalten. Stuttgart etwa erwägt, wenn die Luftqualität 2019 aufgrund vieler anderer Maßnahmen immer noch über dem zulässigen Grenzwert liegt, eine Einführung unter der Voraussetzung, dass 80 Prozent der PKW die neue Plakette erhalten.“Zu den Fragen, wann die Plakette kommt und für welche Fahrzeuge die Beschränkungen gelten, liegen bislang keine belastbaren Informationen vor. Das BMUB führt dazu im Einzelnen aus:
-„Wann kommt die neue Plakette?
Das steht noch nicht fest. Das Bundesumweltministerium will auf jeden Fall dafür sorgen, dass noch in diesem Jahr die rechtlichen Grundlagen für die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge geschaffen werden. Dazu ist eine Fortentwicklung der sogenannten Umweltplaketten-Verordnung erforderlich, der der Bundesrat zustimmen muss....
-Für welche Fahrzeuge soll es in Zukunft Beschränkungen geben?
Das steht noch nicht endgültig fest. Das Bundesumweltministerium wird das mit den Ländern und den anderen Ressorts genau prüfen. Betroffen sein werden Diesel-Fahrzeuge mit hohem Stickoxidausstoß. Es wird Ausnahmeregelungen geben, um soziale Härten zu vermeiden. Benziner und Elektrofahrzeuge werden nicht betroffen sein.“
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele in der LH München zugelassenen Fahrzeuge würden derzeit keine „Blaue Plakette“ für München erhalten?
Antwort:
Wie eingangs ausgeführt, steht derzeit noch nicht endgültig fest, für welche Fahrzeuge es in Zukunft Beschränkungen geben wird.
In Bezug auf die oben angesprochenen Diesel-Fahrzeuge mit hohem
Stickoxidausstoß ist der aktuellen Zulassungsstatistik des Kreisverwaltungsreferates zu entnehmen, dass von den in München insgesamt zugelassenen 696 471 PKW bei den Diesel-PKW 89 713 die Emissionsklasse EURO 6 und 112 137 die Emissionsklasse EURO 5 erfüllen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass große, deutschlandweit agierende Flottenbetreiber ihre Fahrzeuge in München zulassen.
Bei den in München insgesamt zugelassenen 55 212 LKW erfüllen 262 die EURO VI und 15 215 die EURO V Norm.
Frage 2:
Wie viele a) Taxen und b) Lieferfahrzeuge wären davon betroffen?
Antwort:
Siehe einleitende Ausführungen, für diese Kategorien bestehen in der Zulassungsstatistik keine Auswertemöglichkeiten.Frage 3:
Sind neben Dieselfahrzeugen auch Fahrzeuge mit anderen Antriebstechni- ken betroffen?
Antwort:
Siehe einleitende Ausführungen.
Frage 4:
Beabsichtigt die Verwaltung, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Einführung einer „Blauen Plakette“ in München zu machen, sobald die gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden?
Antwort:
In der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München wird unter Maßnahme 2 „Anpassungen der bestehenden Umweltzone zur Reduzierung der NO2-Belastung“ gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.3.2015 u.a. ausgeführt:
„Sobald die Voraussetzungen zur Einführung einer NO2-ausgerichteten Umweltzone geschaffen sind, soll diese nach Prüfung der Modalitäten (wie Ausnahmeregelungen, Umgriff, Übergangsfristen) vorbehaltlich eines Stadtratsbeschlusses eingeführt werden.“