Die obligatorische Dichtigkeitskontrolle in der Gebäudeentwässerung (GEA) betrifft alle Grundstückseigentümer, da diese für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Entwässerungsanlagen verantwortlich sind. Alle Kanäle und Schächte müssen dicht sein. Andernfalls macht man sich strafbar, denn Grundwasser oder Boden könnten verunreinigt werden. In regelmäßigen Abständen muss daher ein Dichtigkeitsnachweis erbracht werden. Boris John, privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft, erläutert in seinem Vortrag „Kanal dicht?“ am Montag, 13. Juni, von 18.30 bis 19.30 Uhr, in der Münchner Volkshochschule (MVHS) Nord, Troppauer Straße 10, die Dichtigkeitsprüfung und stellt mögliche Schäden, Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen sowie eine technische und finanzielle Gesamtbetrachtung vor. Der Eintritt ist frei.