Die „Flüchtlinge“, die Stadt und ihre Schulen – die LHM legt einen „Münchner Schulsituationsbericht plus“ vor
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.10.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
In Ihrem Antrag vom 27.10.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Die LHM – das Referat für Bildung und Sport – legt ergänzend zu den tur- nusmäßigen Informationen zur Entwicklung der Schulsituation in München einen ‚Schulsituationsbericht plus‘ vor, der schwerpunktmäßig die Auswir- kungen der Massenzuwanderung auf die Situation an den Münchner Schu- len referiert.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ich teile Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das Referat für Bildung und Sport verfügt, auch in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München, bereits über eine umfassende Berichterstattung.
Zu nennen sind hier:
-Gemeinsame Pressekonferenz des RBS und des Staatlichen Schulamts, jährlich zum Schuljahresbeginn
-Bekanntgaben der Daten der Oktoberstatistik der Geschäftsbereiche des RBS (KITA, A, B), jährlich im Januar/Februar
-Münchner Bildungsbericht, dreijährlich – zuletzt Januar 2016 -Münchner Bildungsbericht Berufliche Bildung, dreijährlich – zuletzt März 2015
In diesen Veröffentlichungen wird zu allen von schulischer Seite verantworteten (Sprach-)Förder- und Integrationsangeboten zum jeweils aktuellsten Datenstand berichtet.
Im Übrigen verweise ich auf Bekanntgabe 14 – 20/V 04975 „SchülerInnen- und Klassenzahlen an den Beruflichen Schulen in der Trägerschaft der LH München im Schuljahr 2015/2016“ vom 18.2.2016, in der die, unter anderem in den 3 Anlagen, aktuellsten Daten mit Stand 20.10.2015 einzusehen sind. Insbesondere weise ich auf Anlage 3 „Übersicht zu berufsvorberei-tenden Beschulungsformen und zur Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerberinnen und -bewerbern und Flüchtlingen für das Schuljahr 2015/2016“ hin.
Aufgrund dieser Daten erachte ich die Erstellung eines „Schulsituationsberichts plus“ als redundant, da ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn durch eine weitere Erhebung nicht zu erwarten ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.