Zahlen auf den Tisch: wie viel kosten die in München untergebrachten „Flüchtlinge“ den Steuerzahler?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 8.4.2016
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 8.4.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Vor dem Hintergrund einer ungetrübten ‚Willkommenskultur‘ schweigen sich die politischen Verantwortungsträger gerne über die Kosten der Mas- senzuwanderung aus. Diese sind immens und belasten die Volkswirtschaft, aber erst recht die betroffenen Kommunen in geradezu unvorstellbarer Höhe. Seriöse Experten wie der langjährige Chef des Münchner ifo-Insti- tuts, Prof. Hans-Werner Sinn, oder der Freiburger Finanzwissenschaftler Prof. Bernd Raffelhüschen gehen inzwischen von dreistelligen Milliardenbe- trägen aus. Raffelhüschen etwa hat erst vor wenigen Wochen ein Rechen- modell vorgestellt, dem zufolge Deutschland für eine Million ‚Flüchtlinge‘ über ihre gesamte Lebensdauer hinweg netto 450 Milliarden Euro wird ausgeben müssen. Ein einziger ‚Flüchtling‘ würde die bundesdeutsche Aufnahmegesellschaft dann stattliche 450.000 Euro kosten (nach: http:// www.news.de/politik/855633127/top-oekonom-ifo-chefhans-werner-sinn- warnt-vor-fluechtlingen-fluechtlingskrise-jeder-fluechtling-kostetdeutsch- land-450-000/1/; zuletzt aufgerufen: 8.4.2016, 2.24 Uhr; kr). Auch die Kommunen geraten durch die großen Zahlen unterzubringen- der ‚Flüchtlinge‘ finanziell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Dabei sind die anfallenden Kosten selbst in vergleichsweise kleinen Kommunen und Landkreisen hoch. Über den Landkreis Garmisch mit seinen 1200 ‚Flüchtlingen‘ berichtete dieser Tage der ‚Münchner Merkur‘: ‚Rechnet man alle Asyl-Posten im Haushaltsplan zusammen, ergibt sich eine stattliche Summe: 22,1 Millionen Euro. Davon bekommt der Landkreis zwar 20,54 Millionen Euro von Land und Bund erstattet. Das ändert aber nichts daran, dass es sich um öffentliche Steuergelder handelt, die zur Bewältigung der Krise ausgegeben werden.‘ (Quelle: www.merkur.de/lokales/garmisch-par- tenkirchen/landkreis/landkreis-garmischpartenkirchen-zahlt-millionenbetrag- fuer-fluechtlinge-6275760.html; zul. Aufgerufen: 8.4.2016, 2.38 Uhr). Würde man nur die Garmischer Zahlen auf die Landeshauptstadt Mün- chen übertragen – was nur bedingt stichhaltig ist, weil in München z.B. Mieten und Grundstückspreise höher sind –, dann würden die derzeit (lt. einer Übersicht des Bayerischen Rundfunks vom 31.3.; hier: http://www. br.de/nachrichten/bayern-verteilung-fluechtlinge-102.html; zul. aufgerufen: 8.4.2016, 2.44 Uhr) in München untergebrachten 14.619 ‚Flüchtlinge‘ im städtischen Jahreshaushalt mit 269,2 Mio. Euro zu Buche schlagen. Im einzelnen führt der ‚Münchner Merkur‘ in seiner Kostenübersicht 14 hauptsächliche Posten auf, aus denen sich die Summe von 22,1 Mio. Euro an ‚Flüchtlings‘-Kosten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zusammen- setzt; die größten Posten sind dabei Unterkünfte, Heimunterbringung min- derjährige ‚Flüchtlinge‘, medizinische Versorgung, Taschengeld, aber auch die deutlich gestiegenen Personalkosten in der Verwaltung. Die oben überschlägig für die LHM angesetzte Summe von 269,2 Mio. Euro an Münchner ‚Flüchtlings‘-Kosten ist realistischerweise viel zu nied- rig, wenn man sich allein die Ausgaben im Rahmen des unlängst vom Stadtrat (gegen die Stimme der BIA) abgesegneten Programms ‚Wohnen für alle‘ vor Augen hält, das in der Praxis weit überwiegend ‚Flüchtlingen‘ zugutekommt, oder Luxusvorhaben wie das umstrittene Projekt ‚Bellevue di Monaco‘ oder das im Januar (ebenfalls gegen die Stimme der BIA) be- schlossene ‚young refugee center‘.
Kurz und gut: die Öffentlichkeit sollte auch in München wissen, was sie die ‚Willkommenskultur‘ des Münchner Stadtrats kostet. – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 8.4.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Kosten für die Unterbringung von und Unter- künfte für „Flüchtlinge“ und Asylbewerber zu Buche?
Antwort:
Bezüglich der Kosten wird auf den Beschluss des Stadtrats in der Vollversammlung vom 16.12.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 04824, verwiesen.
Frage 2:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Kosten für die Unterbringung von und Unter- künfte für sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ zu Buche?
Antwort:
Die Kosten für Betreuung und Unterbringung während der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII durch das Stadtjugendamt werden vom überörtlichen Kostenträger gem. § 89d SGB VIII erstattet.Frage 3:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Kosten für die medizinische Versorgung von „Flüchtlingen“ und Asylbewerbern zu Buche?
Antwort:
Die Kosten schlagen im Stadthaushalt nicht zu Buche, da sie von der Regierung von Oberbayern erstattet werden.
Frage 4:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Kosten für Taschengeld zu Buche?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die für „Flüchtlings“- und Asylantenangelegenheiten anfallenden anteiligen Personalkosten im Sozialreferat und anderen städti- schen Referaten zu Buche?
Antwort:
Der Anteil ist nicht gesondert ausweisbar.
Frage 6:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Betreuungskosten für Caritas, Innere Mission und andere Trägervereine zu Buche?
Antwort:
Im Jahr 2015 wurden 1.507.825 Euro als Zuschuss für die Asylsozialbetreuung an verschiedene Träger ausgereicht. Die Verwendungsnachweisprüfung dauert noch an, so dass die tatsächliche Bezuschussung derzeit noch nicht abschließend beziffert werden kann.
Frage 7:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) der Zuschuss „Berufsintegration junge Flüchtlinge“ sowie andere ähnlich gelagerte Programme der LHM zu Buche?Antwort:
Unter dem Projekttitel „Berufsintegration junge Flüchtlinge“ befindet sich kein Projekt im Zuschuss des Sozialreferates, Amt für Wohnen und Migration. Für die vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration geförderten Projekte verweisen wir auf die Zuschussnehmerdatei (ZND) des Sozialreferates, Amt für Wohnen und Migration 2016 (Vorlagen Nr. 14-20/V 05344), beschlossen durch die gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendhilfe- und des Sozialausschusses am 5.4.2016.
Frage 8:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Sachleistungen (MVV-Fahrkarten, Schulmaterial etc.) zu Buche?
Antwort:
Die Kosten für Fahrkarten und Schulmaterial sind in den laufenden Geldleistungen nach §§ 2 und 3 AsylbLG enthalten und werden nicht als Sachleistung gewährt.
Frage 9:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die städtischen Zuschüsse, für VHS-Integrations- und Sprachkurse zu Buche?
Antwort:
Integrationskurse werden grundsätzlich nicht von der Landeshauptstadt München gefördert, sondern sind Fördermaßnahmen des Bundes. Für die weiteren vom Sozialreferat geförderten Projekte verweisen wir auf die Zuschussnehmerdatei (ZND) des Sozialreferates, Amt für Wohnen und Migration 2016 (Vorlagen Nr. 14-20/V 05344), beschlossen durch die gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendhilfe- und des Sozialausschusses am 5.4.2016.
Frage 10:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die städtischen Zuschüsse für gemeinnützige Ar- beitskräfte zu Buche?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3 und Frage 4.Frage 11:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Kosten für Sicherheits- und Betreuungsdienste in Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen, Asyl- und Gemeinschaftsunterkünf- ten zu Buche?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern ist zuständiger Träger für die Erstaufnahmeeinrichtung und die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte und somit auch für die Stellung der Sicherheitsdienste verantwortlich.
Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6.
Frage 12:
Mit welcher Summe schlagen im laufenden Stadthaushalt (einschließlich Nachtragshaushalten) die Dolmetscherkosten zu Buche?
Antwort:
Im Haushaltsjahr 2015 betragen die Ausgaben für Dolmetscherinnen- und Dolmetschereinsätze 465.322 Euro.