Ist es üblich, dass Bürger- und Informationsveranstaltungen seitens der Stadtverwaltung mit einem kürzeren Vorlauf als 7 Werktagen angesetzt werden und die dazugehörige Einladung der Bürgerschaft größtenteils dem örtlichen Bezirksausschuss überlassen wird?
Anfrage Stadträte Richard Quaas, Georg Schlagbauer und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 17.3.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 17.3.2016 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Über das Stattfinden der Informationsveranstaltung des Planungsrefe- rates am 8.3.2016 im Stadtmuseum zum Thema „Verkehrsversuch„ bzw. Ausweitung der Fußgängerzone in der Sendlinger Straße, hatte das Pla- nungsreferat den örtlichen Bezirksausschuss am 26.2.2016 (Schaltjahr) informiert.
Das Planungsreferat ging nach Aussage der Arbeitsgruppenleiterin (Pla- nungsreferat) davon aus, dass die Bürgerschaft vom Bezirksausschuss zu dieser Veranstaltung eingeladen wird – obwohl auch bekannt war, dass je-ner parallel zu diesem Termin seine eigene Bezirksausschusssitzung hatte.“
Frage 1:
Ist es üblich dass Einladungen der Bürgerschaft zu Informationsveranstal- tungen der Referate den Bezirksausschüssen überlassen werden?
Antwort:
Nein. Zur Veranstaltung am 8.3.2016 wurden die Bürgerinnen und Bürger standardgemäß über Veröffentlichung in der Rathaus Umschau sowie der Tagespresse informiert.
Die Verwaltung ging lediglich davon aus, dass die in engem Kontakt mit dem BA 1 stehenden Bürgerinitiativenvertreterinnen und -vertreter der Initiative Pro Sendlinger Straße seitens des Bezirksausschusses (BA) informiert werden.
Frage 2:
Wieso werden so kurzfristige Ladefristen gesetzt?Antwort:
Erst am 22.2.2016 wurde nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit BA-Vertretern das abschließende weitere Vorgehen hinsichtlich einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt. Die Verwaltung wurde gebeten, die Öffentlichkeitsveranstaltung zeitnah durchzuführen, um eine seitens der Politik gewünschte Behandlung des Beschlusses noch im April zu ermöglichen. In Anlehnung an die aus dieser zeitlichen Zielsetzung resultierenden Verwaltungsverfahrenschritte und -erfordernisse, aber auch in Abhängigkeit der kurzfristig verfügbaren Raumkapazitäten kam es zur Festlegung des Termins. Bereits am 25.2.2016 wurde die Bezirksausschuss-Geschäftsstelle Mitte per E-Mail gebeten, den BA-Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden sowie den Vorsitzenden des Unterausschusses Verkehr und Umwelt des BA 1 über den geplanten Veranstaltungstermin am 8.3.2016 zu informieren.
Eine noch bis 29.2.2016 laufende Ausschreibung zur geplanten externen Vergabe der Veranstaltungsmoderation und Dokumentation ließ – wegen der damit einhergehenden organisatorischen Unklarheiten – eine frühere öffentliche Bekanntgabe des Veranstaltungstermins nicht zu.
Frage 3:
Wieso wurde im Falle der Informationsveranstaltung zum Thema „Ver- kehrsversuch„ bzw. erweiterte Fußgängerzone in der Sendlinger Straße ein Termin gewählt, an welchem der örtliche Bezirksausschuss auf Grund einer parallelen Bezirksausschusssitzung nicht teilnehmen konnte?
Antwort:
Bedauerlicherweise wurde die Terminüberschneidung seitens der Verwaltung übersehen und erfuhr selbst erst am Tag der Veranstaltungsveröffentlichung davon. Dankenswerterweise hat der Bezirksausschuss darauf mit einer geänderten Tagesordnung reagiert, so dass sowohl der Vorsitzende des Unterausschusses Verkehr aber auch weitere BA Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen konnten.