Drug-Checking in München! Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 29.1.2016
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Der o.g. Antrag bezieht sich auf eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die gemäß § 60 Abs. 9 GeschO nicht im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit dem Antrag wird die Landeshauptstadt München gebeten zu prüfen, ob gemeinsam mit einem Suchthilfeträger eine feste Einrichtung zum Drug-Checking in München möglich ist. Des Weiteren soll die Möglichkeit eines mobilen Drug-Checking untersucht werden. Ebenfalls soll geprüft werden, ob und wie zeitnahe Erkenntnisse der Polizei zu aktuellen Drogenbefunden der Drug-Checking-Einrichtung übermittelt werden können.
Neben den direkten Gesundheitsrisiken, die mit Drogenkonsum einhergehen, sind Verunreinigungen und Streckmittel, unbekannte Inhaltsstoffe sowie schwankende Wirkstoffgehalte in hohem Maße für drogenbedingte Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen verantwortlich. Für den einzelnen Konsumenten ist es in der Regel nicht möglich zu erkennen, welche Wirkstoffe in welcher Dosierung in auf dem Schwarzmarkt erworbenen Drogen enthalten sind.
Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken ist das sog. Drug-Checking, bei dem potentielle Konsumentinnen und Konsumenten die zuvor erworbenen Substanzen einer chemischen Analyse unterziehen lassen können. Diese Analyse würde ihnen ermöglichen, Gesundheits-risiken, die mit dem Konsum dieser Drogen verbunden sind, besser einschätzen zu können. Drug-Checking ist deshalb geeignet, Gesundheitsschäden und Todesfälle durch Drogenkonsum zu verhindern. Drug-Checking ist in mehreren europäischen Ländern etabliert, wie etwa in Frankreich, Spanien und Österreich sowie der Schweiz und den Niederlanden.
Drug-Checking Angebote in Deutschland gibt es bisher nicht, da die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen Angebots nicht eindeutig zu beantworten ist. So erläutert der wissenschaftliche Dienst des Deut-schen Bundestages in seinem Bericht zu rechtlichen Aspekten von Drug-Checking1, dass sich verbindliche Aussagen über die rechtliche Zulässigkeit von Drug-Checking derzeit nicht treffen lassen. Der Sachverhalt sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, in der Frage der Zulässigkeit bestünden unterschiedliche Auffassungen. Insbesondere Fragen nach der Notwendigkeit und Möglichkeit einer behördlichen Erlaubnis von Drug-Checking werden unterschiedlich bewertet. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, „dass für die Durchführung des ‚drug checking‘ eine eindeutige gesetzgeberische Entscheidung notwendig ist, um Rechtssicherheit herzustellen.“
Derzeit sind keine Bestrebungen des Gesetzgebers erkennbar, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Um in München ein entsprechendes Angebot in Kooperation mit einem Träger der Suchthilfe einzurichten, bedarf es aber klarer gesetzlicher Regelungen, um Betreiber wie auch Nutzerinnen und Nutzer davor zu bewahren, sich strafbar zu machen. Das RGU wird die weitere Entwicklung beobachten. Sollte in Zukunft durch den Gesetzgeber Rechtssicherheit für Drug-Checking geschaffen werden, kann die Einrichtung von entsprechenden Angeboten in München erneut geprüft werden.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Substanzanalyse von Drogen („drug checking“) Rechtliche Implikationen, 2009