Grundstückssuche für einen weiteren Konzertsaal
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Hans Dieter Kaplan, Horst Lischka, Alexander Reissl, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 28.4.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Dem Kulturreferat liegt noch Ihr Antrag vom 28.4.2015 zur abschließenden Beantwortung vor. Zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass aufgrund des Verlaufs der Diskussionen und Entscheidungen über Kooperationen und Zuständigkeiten Ihr Antrag zwischenzeitlich nicht beantwortet wurde. Die Thematik eines Neubaus und die Grundstücksfrage wurden seitens der Stadt München und des Freistaats im letzten Jahr intensiv behandelt und abgeschlossen. Unter anderem war dazu auch die Beschlussfassung zur Sanierung des Gasteig und damit verbunden der Philharmonie maßgeblich. Aufgrund des abgeschlossenen Verfahrens und der bereits veröffentlichten Entscheidung zum Neubau eines Konzertsaals erlaube ich mir daher, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ihr Antrag vom 28.4.2015 hatte die Prüfung möglicher Standorte für einen weiteren Konzertsaal in München zum Gegenstand.
Mit der Errichtung eines neuen Konzertsaals befasste sich beim Freistaat die Arbeitsgruppe „Konzertsaal München – Standort“ des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Ihre Standortanregungen – das Anwesen am Rundfunkplatz 1 und der Nymphenburger Straße 16 – wurden nach Vorliegen Ihrer Antragstellung daher an diese Arbeitsgruppe weitergeleitet.
In der Arbeitsgruppe wurden mehr als 30 eingebrachte Standortvorschläge überprüft. Im Ergebnis wurden zwei Projekte als realistisch angesehen und konkret verhandelt:
Die Paketposthalle an der Friedenheimer Brücke und das Werksviertel. Letzteres erhielt den Zuschlag und wird als Standort für einen neuen Konzertsaal derzeit konkretisiert.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen. Nachdem die Standortsuche für einen weiteren Konzertsaal seitens des zuständigen Freistaats abgeschlossen ist, darf ich davon ausgehen, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.