Noch vor der Hauptsaison – rasch mehr bzw. größere Abfalleimer im Umkreis des Tierparks
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Alexander Reissl, Klaus Peter Rupp und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 24.3.2016
Antwort Baureferat:
Sie haben am 24.3.2016 Folgendes beantragt: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, größere Abfallbehälter im Umkreis des Münchner Tierparks, insbesondere jedoch an der U-Bahnstation ‚Thalkirchen/Tierpark‘ und im Bereich des Platzes Schäftlarnstraße, Ecke Tierparkstraße schnellstmöglich aufzustellen.
Zudem soll im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses ‚Aktion Saubere Stadt‘ vom März 2014 geprüft werden, ob noch weitere ‚Hotspot‘-Areale außerhalb der Innenstadt mit ähnlich hohem Abfallaufkommen existieren, um dort ebenfalls kleinere Abfalleimer durch größere auszutauschen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch den Unterhalt städtischer Grünflächen, also eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 24.3.2016 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Auch das Baureferat stellt fest, dass mit den steigenden Besucherzahlen des Tierparks eine Zunahme von Abfall, insbesondere entlang der Zuwegungen westlich der Tierparkbrücke, einhergeht.
Um die Sauberkeit dort und in den angrenzenden Grünflächen zu gewährleisten, beobachtet das Baureferat die Situation seit Jahren besonders intensiv und trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen. So wurden z. B. im Jahr 2012 die Abfallbehälter auf ein Modell mit 60 Litern Fassungsvermögen und Deckel (Schutz gegen das Vertragen des Mülls durch Wind und Tiere) umgestellt und der Leerungsturnus der Behälter schrittweise von 2 x pro Woche auf täglich angehoben. Dies reicht offensichtlich nun nicht mehr aus, um an Schönwettertagen den Bedarf zu decken.Das Baureferat hat deshalb bereits im April dieses Jahres die vorhandenen 60-l-Behälter an den auch in Ihrem Antrag genannten Brennpunkten (s. Übersichtsplan in der Anlage) gegen 100-l-Behälter ausgetauscht. Die tägliche Leerung soll beibehalten werden. Weitergehende Maßnahmen im Sinne Ihres Antrages sind aus der Sicht und in der Zuständigkeit des Baureferates derzeit im näheren Umfeld des Tierparks nicht erforderlich.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass sich in der Zuständigkeit der Stadtwerke München GmbH (SWM) jeweils ein Abfallbehälter an den Bushaltestellen an der Schäftlarnstraße und an der Zentralländstraße befindet. Die SWM teilen dazu mit, dass der Unterhalt der Abfallbehälter im Zusammenhang mit der Nutzung von Werbeflächen an Wartehallen an die DSMDecaux GmbH, ein Unternehmen für Stadtmöblierung und Transportwerbung, vergeben sei, die Leerung bis zu täglich erfolge und an eine Erhöhung dieses Standards, wie auch an eine Änderung der Größe der Behälter, derzeit nicht gedacht sei. Der Vollständigkeit halber weisen die SWM darauf hin, dass die Abfallbehälter im U-Bahnhof selbst 2-4 x täglich geleert werden.
Zu dem zweiten Antragspunkt, im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses „Aktion Saubere Stadt“ vom März 2014 solle geprüft werden, ob noch weitere „Hotspot“-Areale außerhalb der Innenstadt mit ähnlich hohem Abfallaufkommen existieren, um dort ebenfalls kleinere Abfalleimer durch größere auszutauschen, ist festzustellen, dass die Standorte, die Größe, die Anzahl sowie die Leerungszyklen der vorhandenen Abfallbehälter auf den vom Baureferat unterhaltenen Flächen im gesamten Stadtgebiet laufend den Veränderungen des Abfallaufkommens angepasst werden. Neben den eigenen Feststellungen im Rahmen der Verkehrssicherheits- und Zustandskontrollen – im Straßenraum werden Flächen mit hohem und sehr hohem Fußgängeraufkommen in der Regel einmal wöchentlich kontrolliert – werden auch Hinweise und Wünsche der Bezirksausschüsse sowie von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt bzw. aufgegriffen. Insofern ist eine Einzelbetrachtung im Rahmen der „Aktion Saubere Stadt“ nicht zielführend.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: