Panama-Papiere: Keine indirekte Beteiligung an Vermögensverschleie- rung durch Briefkastenfirmen – die Stadtsparkasse schafft Transparenz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) und Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) vom 25.4.2016
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Behandlung Ihres Antrags beauftragt. In Übereinstimmung mit Herrn Oberbürgermeister nehme ich daher zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag verfolgt das Ziel, Herrn Oberbürgermeister aufzufordern, sich in einer kurzfristig einzuberufenden außerordentlichen Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse München darstellen zu lassen, in wie weit die Stadtsparkasse München über die Luxemburger Tochterfirma Banque LBLux und ihre Tätigkeit informiert war. Der Stadtrat soll den Oberbürgermeister bitten, die Ergebnisse dieser Sitzung dem Stadtrat darzustellen.
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands ist der Verwaltungsrat das zuständige Organ (Art. 5 Abs. 3 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG). Zuständigkeiten des Stadtrats für die Überwachung der Geschäftsführung sind hingegen nicht vorgesehen.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorstands sind nach ihrem Eintritt in das Amt frei von Aufträgen und Weisungen des Sparkassenträgers. Die Mitglieder der Organe der Sparkasse haben sich bei ihrer Tätigkeit in erster Linie vom Wohl der Sparkasse und der Erfüllung der gesetzlichen Sparkassenaufgaben leiten zu lassen (BayVGH in VGH n.F. 45, 129, 130). Die beantragte Beauftragung des Herrn Oberbürgermeisters ist damit zudem rechtlich nicht zulässig.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen Amtsverschwiegenheit zu bewahren (Art. 10 Abs. 2 Satz1 SpkG). Die beantragte Auskunft über die Ergebnisse einer Verwaltungsratssitzung durch Herrn Oberbürgermeister ist damit rechtlich ebenfalls nicht zulässig.
Die Stadtkämmerei hat der Stadtsparkasse München Gelegenheit gegeben, zum Antrag Stellung zu nehmen. Der Vorstand teilt mit Schreiben vom 12.5.2016 mit:
„Der Vorstand der Stadtsparkasse München ist gemäß den sparkassenrechtlichen Vorgaben für die Führung der Geschäfte der Sparkasse zuständig. Der Verwaltungsrat, in dem Mitglieder des Stadtrats der Landeshauptstadt München vertreten sind, überwacht die Geschäfte des Vorstands im Rahmen der gesetzlichen bzw. sparkassenspezifischen Vorgaben.
Unter Berücksichtigung des Aspekts, dass die Verwaltungsratsmitglieder der Stadtsparkasse München ihr Amt unabhängig und weisungsfrei wahrnehmen, müssen wie Ihnen mitteilen, dass für die Führung der Geschäfte der Bayerischen Landesbank und deren Überwachung allein die Gremien der Bank zuständig sind. Die Stadtsparkasse München ist nicht im Aufsichtsrat der Landesbank vertreten.
Des Weiteren können wir Ihnen mitteilen, dass der Stadtsparkasse München keine konkreten Informationen zur 2013 verkauften luxemburgischen Tochter der BayernLB vorliegen. Die Vertragsgestaltung beim Verkauf und der Umgang mit in die Vergangenheit reichenden Tatbeständen sind der Stadtsparkasse nicht bekannt. Eine Nachfrage beim Sparkassenverband Bayern hat ergeben, dass auch dort keine Kenntnisse über Geschäfte der LBLux in Zusammenhang mit den „Panama Papers“ bestehen. Wie auch der Presse zu entnehmen ist, hat die BayernLB zwischenzeitlich angekündigt, eine externe Untersuchung zu den Offshore-Geschäften der LBLux in Auftrag zu geben.
Die Geschäftspolitik der Stadtsparkasse München zielt nicht darauf ab, Kunden bezüglich der Einrichtung von Briefkastenfirmen zu unterstützen bzw. zu begleiten. Darüber hinaus liegen dem Vorstand keinerlei Informationen vor, die auf eine Unterstützung von Kunden zur Einrichtung von Briefkastenfirmen durch Verbundpartner der Stadtsparkasse schließen lassen.
Grundsätzlich sehen wir aktuell keinen Handlungsbedarf für unser Haus. Die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema werden wir gleichwohl intensiv verfolgen.“Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Antrag nicht entsprechen können. Im Übrigen bitten wir, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 14-20/A 02048 damit geschäftsordnungsmäßig behandelt ist.