Darstellung von Futsal im Hallenfußball
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 12.8.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Das Referat für Bildung und Sport/Sportamt wurde beauftragt, oben stehende Anfrage zu beantworten:
Zu Ihrem Antrag A 01305 vom 12.8.2015 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Bayerische Fußballverband e.V. lässt seit der Winterrunde 2014/15 alle BFV-Meisterschaften ab der ersten Runde in allen Altersklassen sowohl bei den Frauen/Juniorinnen wie auch bei Senioren/Herren/ Junioren ausschließlich nach dem Regelwerk der FIFA (Futsal) spielen.
Futsal unterscheidet sich vom bekannten Hallenfußball durch die fehlende Bande, kleinere Tore (Futsal wird auf Handball-Tore gespielt), einen kleineren Ball mit verminderter Sprungkraft sowie ein Regelwerk, das ein schnelleres, technischeres Spiel gewährleistet. So darf eine Mannschaft bei Ballbesitz zum Beispiel nur noch einmal zum Torwart zurück spielen. Pro Halbzeit kann der Trainer zudem eine Auszeit von einer Minute nehmen. Ein weiterer Unterschied zum Hallenfußball sind zwei Schiedsrichter auf dem Feld.
Futsal ist mit deutlich weniger Verletzungsgefahren verbunden als der klassische Hallenfußball. Im Vordergrund stehen das Erlernen technischer Fertigkeiten im Umgang mit dem Ball, weshalb Futsal als ideale „Vorschule“ für die Entwicklung der Basisfähigkeiten im Fußball gilt.
Das Sportamt geht davon aus, dass die Organisatoren der Meisterschaften, d.h. die durchführenden Vereine, die Vorgaben bereits in der abgelaufenen Saison umgesetzt haben.
Bei der Vergabe der städtischen Schulsporthallen an Vereine wird Futsal entsprechend dem Hallenfußball behandelt. Futsal ist daher auch nur im Kinder- und Jugendbereich bis zum 12. Lebensjahr zugelassen. Dies gilt sowohl für den Trainings- und Punktspielbetrieb als auch für entsprechende Turniere. Sofern städtische Schulsporthallen nach den genannten Kriterienan Sportvereine oder Gruppen überlassen werden, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen hinsichtlich der Linierung des Spielfeldes sowie der (Handball-) Tore erfüllt sind.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.