Ernährungsbildung an Schulen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Ingrid Anker, Oliver Belik, Verena Dietl, Christiane Hacker, Christian Müller, Regina Salzmann, Dr. Inci Sieber, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) und Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 27.6.2013
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Das Thema sollte in der Beschlussvorlage „Konzept zur Ernährungsbildung“ behandelt werden, diese ist jedoch bis auf Weiteres zurückgestellt worden.
Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass das Referat für Bildung und Sport ein Konzept zur Ernährungsbildung an Schulen mit verschiedenen Eckpunkten in Auftrag geben soll. Außerdem wird gefordert, eine Koordinierungsstelle zur Ernährungsbildung an Schulen einzurichten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Angesichts der Anzahl von Kindern, die bereits übergewichtig sind, zeigt sich die volkswirtschaftliche Bedeutung einer guten und verstetigten Ernährungsbildung an Schulen.
(KIGGS-Studie des Robert-Koch-Institutes zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Jedes 7. Kind in Deutschland ist übergewichtig und hat dadurch schon in jungen Jahren medizinische Probleme1. Aus dem Bayerischen Kindergesundheitsbericht geht hervor, dass 5,2% der Erstklässler übergewichtig sind und zusätzlich 3,2% sogar starkes Übergewicht haben2.)
So gibt es in allen 28 Mitgliedstaaten der EU und Norwegen sowie in der Schweiz nationale Aktionen rund um Ernährung und Bewegung.3
Mit Ernährungsbildung kann auf das Ernährungsverhalten Einfluss genommen werden, besonders wenn diese durch eine dementsprechende ge-
sundheitsfördernde Verpflegung ergänzt wird.
Da sich nach einer aktuellen Umfrage in der Stadt München 87% der Eltern von Grundschulkindern eine ganztägige Betreuung wünschen, kommt allgemein auf die Schulen diese verantwortungsvolle Aufgabe der Ernährungsbildung und Verpflegung zu.
Daher ist die Erstellung eines umfassenden Konzeptes derzeit durch eine im RBS abgeordnete Lehrkraft in Bearbeitung.Es gilt, die in den städtischen Kindertagesstätten gelegten guten Grundlagen der Ernährungserziehung zu einer Ernährungsbildung an den Schulen weiterzuführen. Das bedeutet einerseits eine stetige Vertiefung von Wissen mit dem Anlegen von Möglichkeiten zum Erwerb praktischer Fertigkeiten durch alle Schularten hindurch und andererseits eine Verknüpfung zu allen Versorgungsangeboten und ihren Verantwortlichen an den Schulen.
Dieses Konzept wird Ihnen voraussichtlich im 1. Quartal 2017 vorgelegt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1www.kiggs-studie.de/deutsch/ergebnisse/kiggs-basiserhebung/ergebnisbroschuere.html
2Bayerischer Kindergesundheitsbericht Juni2015 S. 15 Eckdaten Einschulung 2010/2011
3www.in-form.deDas Kommunalreferat wurde im Rahmen des Beschlusses beauftragt, mit externer Unterstützung eine Untersuchung zu neuen Büro- und Arbeitskonzepten anzustellen. Hierbei soll erarbeitet werden, welche Büroformen und Arbeitsmodelle zur Erfüllung der städtischen Aufgaben denkbar wären und welche Nutzungseigenschaften und Flächenverbräuche diese haben. Hierbei ist auch zu klären, unter welchen Voraussetzungen Arbeitsplatzteilungen erfolgen können (z. B. IT) und welche Flächeneinsparungen erwartet werden können. Der Projektstart erfolgt in 2016, sobald hier konkrete Ergebnisse vorliegen, wird dem Stadtrat im Rahmen einer Beschlussvorlage darüber berichtet.
2. Kostengünstigere Unterbringung durch günstigere Miete 2.1 Marktsituation
Um mehrere Bereiche der Stadtverwaltung sinnvoll zentralisieren zu können, wären Flächen im Umgriff von mind. 20.000 m² (BGF) erforderlich. Bürogebäude, die Flächen in dieser Größenordnung bieten, sind nur in begrenztem Umfang auf dem Münchner Markt verfügbar. Der Leerstand und damit das Angebot an freien Flächen im Bürobereich ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Aktuell besteht nur noch eine Leerstandsquote von rd. 3,0% innerhalb des Münchner Stadtgebiets. Grund hierfür ist neben einer starken Vermietungsleistung der letzten Jahre auch die wachsende Zahl von Umnutzungen bei Leerstandsflächen (z. B. hin zu Wohnen oder der Flüchtlingsunterbringung). Gleichzeitig stehen so gut wie keine Neubauflächen auf dem freien Mietmarkt zur Verfügung, da auch spekulativ erbaute Gebäude erst mit einem relativ hohen Vorvermietungsanteil in die bauliche Umsetzung gehen. Damit ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung bereits der überwiegende Teil der entstandenen Flächen vermietet.
Auch in Randlagen und weniger gut angebundenen Lagen haben sich die Preise für Büroflächen in den letzten Jahren erhöht. Im Bereich von Neubauten werden Konditionen abgerufen, die sich kaum von den bezahlten Preisen bei Bestandsmietverträgen in Innenstadtlagen unterscheiden.
Gerade der Hoheitsbereich der Stadtverwaltung kann kaum zu wirtschaftlich darstellbaren Konditionen Neubauflächen anmieten. Da der Hoheitsbereich der Stadt München nur umsatzsteuerfrei anmieten kann, entsteht bei Investoren bei der Vermietung an die Stadt München stets ein „Umsatzsteuerschaden“. Dieser Umsatzsteuerschaden fällt gerade bei Neubauten mit 19% der Baukosten hoch aus. Um diesen Schaden zu kompensieren, werden zu den abgerufenen Angebotsmieten noch zusätzliche Zuschläge für die Kompensation der entstehenden Steuerschäden bei einer Vermietung an den Hoheitsbereich erhoben. Im Neubaubereich kann sich diesersog. Umsatzsteuerschadensausgleich z. B. auf 6 Euro/m²/Mt. belaufen (bei unterstellten Baukosten von rd. 3.790 Euro/m² netto inkl. Innenausbau), dies erhöht die bereits hohe Miete bei Neuabschlüssen weiter.
In der Innenstadt hält die Stadt München noch zahlreiche Altmietverträge, welche teils entsprechend günstige Konditionen aufweisen. So wirken sich auch kleinflächigere bzw. kleinteiligere Anmietungen in der Innenstadt wirtschaftlich vorteilhaft in der Gesamtschau der stadtweit entstehenden Mietkosten aus.
Bei Neuabschlüssen im Bestandsbereich muss auch in Randlagen und weniger gut erschlossenen B-Lagen damit gerechnet werden, dass sich die Konditionen teilweise in höheren Preislagen befinden und auch der Verhandlungsspielraum, welchen die Stadt stets voll ausschöpft, aufgrund von einer steigenden Anzahl an Mitbewerbern geringer ausfällt.
2.2 Anmietmöglichkeiten
Im Mietbereich wäre derzeit einzig das MK 2, Theresienhöhe, mit rd. 21.000 m² GF verfügbar. Es bestehen Überlegungen, dieses Objekt als Interimsstandort für den Gasteig zur Verfügung zu stellen, da es hierfür wegen der zentralen Lage und guten Anbindung sehr gut geeignet ist.
2018 kommen die prinzipiell geeigneten neuen Hochhaus-Objekte, die „Bavaria Towers“, am Vogelweideplatz auf den Mietmarkt; allerdings liegt hierbei die Mietpreisvorstellung des Eigentümers bei über 20 Euro im Mittel über alle Stockwerke. Hinzu käme bei einer Anmietung der Stadt noch der o. g. Umsatzsteuerschadensausgleich. Damit sind die Objekte aus Kostengründen für die Stadt kaum geeignet.
Als Fazit ist insoweit festzuhalten, dass derzeit eine Zentralisierung im Mietsektor aufgrund von mangelnden Flächenangeboten und überhöhten Mietpreisforderungen nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht vorteilhaft ist. Ziel ist es daher derzeit, zentrale Standorte mit Altmietverträgen zu sichern und bei anstehenden Vertragsgesprächen stets auf eine langfristige Sicherung der Standorte hinzuwirken.
3. Grundstück Vogelweideplatz 3.1 Allgemeine Daten
Das angesprochene „städtische Grundstück am Vogelweideplatz“ ist – umgeben von Prinzregentenstraße, Vogelweideplatz und Einsteinstraße – eine dreieckig geschnittene Teilfläche aus dem Grundstück Flst. 433 Gemarkung Berg am Laim mit einer Gesamtfläche von ca. 7.000 m².Diese Teilfläche liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 2038b, der die Ausweisung der vorgenannten Fläche als MK „Kerngebiet“ vorsieht mit einer Geschossfläche von 26.250 m² in Form einer Hochhausbebauung. Eine typische Nutzung in Kerngebieten ist eine Nutzung für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Somit wäre – wenn der Bebauungsplan 2038b rechtsverbindlich wird – eine Nutzung als Verwaltungsgebäude planungs- und baurechtlich zulässig.
Die städtische Fläche ist Teil eines geplanten Hochhaus-Ensembles an der Auffahrt zur A 94, zusammen mit den südöstlich angrenzenden Privatgrundstücken zwischen Einsteinstraße und Truderinger Straße, die im Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 2038a liegen. Dort, also zwischen Einsteinstraße und Truderinger Straße, entstehen in den nächsten Jahren vier Hochhäuser, die „Bavaria Towers“ (siehe Ziffer 2.2), mit Büroflächen und einem Hotel.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2038b für das städtische Grundstück Flst. 433 Berg am Laim stockt derzeit wegen verfahrensrelevanter Einwände, die im Verhandlungswege noch geklärt werden müssen. Aufgrund dieser ausstehenden Klärung sowie umfangreicher, vor der Billigung zu aktualisierender Gutachten, die das Planungsreferat fordert, kann z. Zt. kein zuverlässiger Zeithorizont für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes genannt werden.
Nach Planungssicherheit ist der Verkauf des städt. Grundstücks – vermutlich mittels Bieterverfahren – vorgesehen. Gemäß dem Beschluss des Bauausschusses bzw. der Vollversammlung des Stadtrates vom 12./20.4.2005 dient der Verkaufserlös der Refinanzierung des in den vergangenen Jahren erfolgten Verkehrsumbaus des Vogelweideplatzes im Rahmen des Tunnelausbaus Mittlerer Ring Ost.
Die Anbindung an den ÖPNV ist als gut zu bezeichnen: Die U4-Station „Prinzregentenstraße“ sowie die S-Bahn-Station „Leuchtenbergring“ sind je ca. 700 m entfernt, die Bushaltestelle der Linien 187 (Ostbahnhof/ Arabellapark), 190 und 191 (Max-Weber-Platz/Zamilapark bzw. Messestadt Ost) ist unmittelbar am Grundstück. Die Neubaustrecke der Tram nach Steinhausen in Verlängerung vom Max-Weber-Platz sieht ebenfalls eine Haltestelle am Vogelweideplatz/Truderinger Straße vor (Fertigstellung spätestens Ende 2016).
Im Ergebnis ist die Grundstücksfläche am Vogelweideplatz also in noch nicht genau bestimmbarer Zukunft unter den genannten Einschränkungen(Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich; Verkaufserlös als Haushaltsmittel bereits gebunden) grundsätzlich verfügbar.
3.2 Kosten Neubau
Die Kosten für einen Neubau am Vogelweideplatz können ohne konkrete Planungen noch nicht benannt werden.
4. Fazit
Das Kommunalreferat sondiert regelmäßig den Immobilienmarkt und die sich im Portfolio der Stadt befindlichen Grundstücke, um geeignete Flächen für einen zentralen Verwaltungsstandort zu finden.
Derzeit ist eine Zentralisierung im Mietsektor aufgrund von mangelnden Flächenangeboten und überhöhten Mietpreisforderungen leider nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht vorteilhaft. Ziel bleibt es daher, zentrale Standorte mit Altmietverträgen zu sichern.
Das Grundstück Vogelweideplatz steht in Zukunft grundsätzlich für eine Verwaltungsnutzung zur Verfügung, allerdings sind die bisher geplanten Verkaufserlöse zur Refinanzierung des Tunnelausbaus Mittlerer Ring Ost vorgesehen. Sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist, wird das Kommunalreferat die Eignung vertieft prüfen.
Die Ergebnisse zur beauftragten Untersuchung zu neuen Büro- und Arbeitskonzepten werden dem Stadtrat nach Vorliegen vorgetragen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten; damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.