Radschulwegsicherheit
Anfrage Stadträtin Sonja Haider (ÖDP) vom 2.3.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihrem Schreiben vom 2.3.2016 legen Sie nachfolgenden Sachverhalt zu Grunde:
Schwchere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gilt es zu schtzen. In besonderem Mae sind dies Kinder und Jugendliche, die mit dem Rad zur Schule fahren. Neben dem Schutz durch bauliche und verkehrsordnungsrechtliche Manahmen spielt das Bewusstsein fr Gefahrensituationen der Kinder eine groe Rolle. Ebenso sind die eigenen koordinativen Fhigkeiten und Erfahrungen der Kinder im Straenverkehr bedeutsam. Es stellt sich daher die Frage, wie diesem Thema in Mnchen Rechnung getragen wird, damit Unflle prventiv verhindert werden.
Zu Ihrer Anfrage vom 2.3.2016 nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
Frage a:
Gibt es in Mnchen Radschulwegplne? Knnen sie ffentlich zur Verf-
gung gestellt werden?
Antwort:
Derzeit werden für das Stadtgebiet München keine Radschulwegpläne erstellt und stehen daher auch nicht öffentlich zur Verfügung. Das Kreisverwaltungsreferat erstellt bereits seit über 30 Jahren gemeinsam mit den Partnern der Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“ für alle Münchner Grundschulen und Sonderpädagogische Förderzentren (Jahrgangsstufen 1-4) individuelle Schulwegpläne, die jährlich aktualisiert werden. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden für 141 dieser Schulen individuelle Schulwegpläne (insgesamt ca. 15.000 Stück) erstellt.
Frage b:
Welche Manahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Schlerinnen und Schler zu gewhrleisten, insbesondere
- baulicher und verkehrsordnungsrechtlicher Art,
- in Aufklrung und Bildung
- im Hinblick auf Baustellen und andere gefhrliche Beeintrchtigungen?Antwort:
Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten in
- baulicher und verkehrsordnungsrechtlicher Art:
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde ist ständig darum bemüht, die Verkehrssicherheit und hierbei vor allem die Schulwegsicherheit im Stadtgebiet zu optimieren.
Sofern es aus Gründen der Verkehrs- und Schulwegsicherheit erforderlich und mit den rechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung und deren Ausführungsbestimmungen vereinbar ist, werden – nach entsprechenden Prüfungen vor Ort unter Einbindung anderer beteiligter Stellen wie z. B. dem Polizeipräsidium München, dem Baureferat etc. – bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen getroffen. Hierzu zählen u. a. für radfahrende Schülerinnen und Schüler die Freigabe des Radverkehrs in beide Fahrtrichtungen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Bau von Radwe-
gen, Radfahrstreifen, Querungshilfen, usw.
- in Aufklärung und Bildung:
In sämtlichen Münchner Grundschulen werden im Fach Heimat- und Sachunterricht gemäß den Vorgaben des LehrplanPLUS jene Kompetenzen vermittelt, die zu einem sicheren Führen von Fahrrädern und einem sicheren Verhalten beim Fahrradfahren erforderlich sind. Dies beginnt bereits in der ersten Jahrgangsstufe, wird aber noch intensiver behandelt in den Jahrgangsstufen 3 und 4. In sämtlichen Münchner Grundschulen findet (seit mehr als 50 Jahren) eine praktische Ausbildung im Umgang mit nicht motorisierten Zweiradfahrzeugen statt:
1. In der ersten Jahrgangsstufe mit Rollern (durchgeführt von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der Verkehrswacht München) nach einem Programm, das auf seine nachhaltige Wirksamkeit überprüft wurde.
2. In der zweiten und dritten Jahrgangsstufe ein Fahrradtraining, ebenfalls mit einem entsprechend evaluierten Programm (sogenannte
Schonraumübung, obligatorisch gemäß gemeinsamer Weisung des Bayerischen Innen- und Kultusministeriums durchzuführen, Fahrräder und Equipment stellt die Verkehrswacht zur Verfügung, die Durchführung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Lehrkräfte).
3. In der vierten Jahrgangsstufe die Jugendverkehrsschule, durchgeführt von den erfahrenen Verkehrserziehern der Polizeiinspektion Verkehrserziehung und -aufklärung, Abschluss mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung (sog. „Radführerschein“)Ferner werden seitens verschiedenster Behörden und Stellen wie z. B. dem Polizeipräsidium München, der Verkehrswacht München e. V., der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), aber auch bundesweit z. B. vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., regelmäßig aktualisierte Broschüren und Flyer zum Thema „Radschulwegsicherheit“ publiziert und entsprechend verteilt.
- im Hinblick auf Baustellen und anderen gefährlichen Beeinträchtigungen:
Bei der Genehmigung von Baustellen auf öffentlichem Verkehrsgrund wird besonders auf die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer geachtet und mündet in Auflagen für die Baufirmen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung von Notgehwegen, Baustellensignalanlagen, Verkehrshelferübergänge und Warnposten an Baustellenein- und -ausfahrten. Zudem wird allen Hinweisen von Eltern, Elternbeiräten, Schulen und Bezirksausschüssen auf Beeinträchtigungen der Schulwegsicherheit gleich welcher Art unverzüglich nachgegangen und die Situation vor Ort zu den Schulwegzeiten beobachtet.
Frage c:
Welche Manahmen der Mobilittsbildung gibt es fr Schlerinnen und
Schler an stdtischen Grundschulen, speziell:
- An wie vielen Schulen wird eine Radfahrausbildung angeboten (Radlfhrerschein)? In welcher Klassenstufe wird diese angeboten? Wer fhrt die Kurse durch?
- Welche stdtischen Vorschriften gibt es fr das Radfahren zur Schule fr Grundschlerinnen und Grundschler?
Antwort:
-Alle Münchner Grundschulen nehmen an dem unter b) Aufklärung und Bildung genannten Programm teil, sofern nicht geistige oder körperliche Behinderungen oder der Wunsch der Eltern oder andere widrige Um-
stände dies verbieten.
Wie bei Antwort zu b) erläutert, findet die theoretische und praktische Radfahrprüfung („Radführerschein“) in der vierten Jahrgangsstufe statt und wird durch erfahrene Verkehrserzieher der Polizeiinspektion Verkehrserziehung und -aufklärung durchgeführt.
Die Radfahrausbildung wurde so z. B. im Schuljahr 2014/2015 an insgesamt 186 Münchner Schulen (Grundschulen, Privatschulen und Förderschulen) mit 542 Klassen und 10.470 Schülerinnen und Schülern durchgeführt.-Für radfahrende Kinder gelten bundesweit einheitliche Regelungen. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, selbst dann wenn ein Radweg vorhanden ist. Kinder zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, dürfen aber auch den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Spezielle Vorschriften, die nur im Stadtgebiet München gelten, gibt es nicht. Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde und die Polizei empfehlen ständig, Kinder erst nach der Radfahrausbildung in der vierten Jahrgangsstufe alleine mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.
Im Rahmen dieser Radfahrausbildung werden Kinder speziell in die Einschätzung von Geschwindigkeiten, Verkehrssituationen, Bremswege und „Tote Winkel“ geschult.