In welcher Schublade sind die Vorschläge für einen stadtteilbezoge- nen Bürgerhaushalt verschwunden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 4.5.2016
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„In der Vollversammlung vom 25.3.2015 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Verwaltung ‚dem Stadtrat bis Ende des Jahres 2015 einen Umset- zungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen‘ habe. Vorausgegangen waren u.a. Anträge aus dem Stadtrat (der Antrag unserer Fraktion stammt aus dem Jahre 2008), ein Stadtratshearing im Jahre 2013 mit Erfahrungen anderer Städte sowie ein Prüfungsauftrag an die Verwal- tung ebenfalls aus dem Jahre 2013.
Im Sommer 2015 hat eine Arbeitsgruppe aus Bezirksausschussmitgliedern zusammen mit der Verwaltung ein schlüssiges Konzept dazu erarbeitet. In der Beschlussvollzugskontrolle der Stadtkämmerei vom Februar 2016 wurde erläutert, dass dieser Beschluss nicht im Zeitplan wäre. Auf mündliche Nachfrage unserer Fraktion bekamen wir die Auskunft, dass es einen Vorschlag der Stadtkämmerei gebe, der in wenigen Tagen (‚in dieser Woche‘) mit dem zweiten beteiligten Referenten, dem Oberbürger- meister (für das Direktorium), abgestimmt werden müsse. Seit diesem Zeitpunkt haben wir nichts mehr vom Bürgerhaushalt vernommen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen, gemeinsam mit dem Direktorium, Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wann soll der gemeinsame Ausschuss (Finanzausschuss sowie Verwal- tungs- und Planungsausschuss) stattfinden, in dem hierzu Beschlüsse ge- fasst werden können?
Antwort:
Der gemeinsame Verwaltungs- und Personalausschuss und Finanzaus-
schuss soll Ende 2016 stattfinden.
Frage 2:
Wann werden die Bezirksausschüsse im Vorfeld mit dem Beschlussent- wurf beschäftigt (unseres Wissens ist das noch nicht erfolgt)?Antwort:
Den Bezirksausschüssen soll der Beschlussentwurf voraussichtlich im Herbst vorgelegt werden. Zuvor ist die Befassung der Fachreferate mit der Thematik erforderlich.
Frage 3:
Stimmt es, dass nur ein kleiner Teil der Bezirksausschüsse einen Bürger- haushalt grundsätzlich ablehnt (wie er von der BA-AG vorgesehen ist), er also von ca. zwei Dritteln mitgetragen wird?
Antwort:
Das Meinungsbild der Bezirksausschüsse zum Bürgerhaushalt ist gespalten und vielfältig. Die Rückmeldungen lassen sich in drei Gruppen einteilen:
- Zustimmungen mit keinen oder nur geringen Änderungsvorschlägen bzw. Forderungen (sieben Bezirksausschüsse),
- zwar grundsätzliche Zustimmungen, aber verbunden mit umfangreichen Änderungsvorschlägen bzw. Bedingungen (elf Bezirksausschüsse) und schließlich
- Ablehnungen (sieben Bezirksausschüsse).
Frage 4:
Stimmt es, dass mit einer Befassung frühestens in der zweiten Jahres- hälfte 2016 das Beteiligungsverfahren für den ersten stadtteilbezogenen Bürgerhaushalts erst im Jahre 2018 stattfinden kann und seine Ergebnisse erst für den Haushalt 2019 wirksam werden könnten?
Antwort:
Wenn der Stadtrat seine Entscheidung für einen stadtteilbezogenen Bürgerhaushalt 2016 trifft, könnten die Bezirksausschüsse zwar ab dem Folgejahr mit dem Budget ausgestattet werden. Allerdings müssen nach dem Stadtratsbeschluss erst die für die Durchführung des Projekts notwendigen Stellen besetzt werden, bevor mit dem eigentlichen Projekt gestartet werden kann. Üblicherweise dauern Stellenbesetzungen mindestens ein halbes Jahr. Daher wird der Projektstart erst in der 2. Jahreshälfte 2017 erfolgen können. Außerdem werden auf Grund der vergaberechtlichen Vorgaben für das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Online-Plattform ca. neun Monate benötigt werden. Mit dem Auftragnehmer sind anschließend die notwendigen Anpassungen der Plattform durchzuführen. Da der Bürgerhaushalt einmal jährlich jeweils zum Jahresbeginn durchgeführt werden soll, ist es daher unwahrscheinlich, dass ein Start bereits im Januar 2018 erfolgen kann.Frage 5:
Was ist seit Februar 2016 zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung ge- schehen?
Antwort:
Direktorium und Stadtkämmerei erarbeiteten den Rohentwurf der Beschlussvorlage. Im nächsten Schritt müssen die Fachreferate eingebunden werden, da diese wesentliche Verfahrensbeteiligte beim Bürgerhaushalt sein werden. Es müssen die notwendigen Verfahren und Prozesse ermittelt und festgelegt werden. Zudem müssen die Fachreferate den durch den Bürgerhaushalt entstehenden Sach- und Personalbedarf ermitteln. Danach kann die förmliche Befassung der Bezirksausschüsse mit der Beschlussvorlage erfolgen.