Kriminalität in Münchner „Flüchtlings“- und Asylbewerberunter-
künften
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 25.1.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 25.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
„Über einen spektakulären Gewaltausbruch in der Bayernkaserne be- richtete dieser Tage die Lokalpresse. Dabei wurde der Betriebsleiter der Einrichtung, ein Mitarbeiter der Inneren Mission München (IM), von 15 Asylbewerberinnen aus Nigeria bedrängt, genötigt und aufs heftigste kör- perlich angegriffen. Die Polizei musste die Situation bereinigen. Gegen vier der Nigerianerinnen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. – Gewalt in Asylantenheimen und ‚Flüchtlings‘-Unterkünften ist offenbar kein Randthema mehr, sondern eine Folgeerscheinung des anhaltenden ‚Flücht- lings‘-Zustroms, auch wenn Medien und Polizeidienststellen als Folge einer verinnerlichten political correctness nur in Ausnahmefällen zutreffend und vollständig berichten. Der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Fried- rich (CSU) spricht ausdrücklich von einem ‚Schweigekartell‘ aus Politik, Poli- zei und Medien (wiedergegeben nach: http://www.focus.de/politik/deutsch- land/politik-und-gesellschaft-das-schweige-kartell_id_5212427.html; zuletzt abgerufen: 25.1.2016, 1:43 Uhr; KR). Wie seit den Silvesterexzessen von Köln nach und nach durchsickerte, sind offenbar gerade ‚Flüchtlings‘-Unter- künfte ein Schwerpunkt gewalttätiger Übergriffe. Das Nachrichtenmagazin ‚Focus‘ berichtet mit Blick auf Nordrhein-Westfalen über ‚kriminelle Milieus in Asylbewerbereinrichtungen‘ und schreibt: ‚Bis Herbst 2015 musste die Polizei zu knapp 3.000 Einsätzen in Flüchtlingseinrichtungen ausrücken. Seit August 2015 stieg das Aufkommen von 271 Einsätzen auf 869 im Ok- tober. Welche Straftaten dahintersteckten, verheimlicht NRW-Innenminis- ter Ralf Jäger (SPD) bis heute.‘ (zit. nach: ebd.). Ähnlich sind die Gegeben- heiten offenbar auch in Thüringen, wo es – laut ‚Focus‘ – schon im Februar 2015 in einer internen Mail der Landespolizeidirektion Nordhausen hieß, dass bei ‚Einsätzen in den Unterkünften, die keine Außenwirkung erzielen, keine Pressemeldung gefertigt‘ werden soll (ebd.) – Mit Blick auf die groß- flächige ‚Flüchtlings‘-Infrastruktur und eine immer noch steigende Anzahl von Unterkünften in der bayerischen Landeshauptstadt drängen sich Fra- gen nach der Situation in München auf.
Ich frage den Oberbürgermeister:“Zu dem im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Allgemein: Wie entwickelte sich die Kriminalitätsbelastung in den Münch- ner „Flüchtlings“- und Asylbewerbereinrichtungen innerhalb der letzten zwei Jahre (also zwischen Jahresbeginn 2014 und Ende 2015) und insbe- sondere im zweiten Halbjahr 2015?
Frage 2:
Wie entwickelte sich die Zahl der Polizeieinsätze in den Münchner „Flücht- lings“- und Asylbewerbereinrichtungen im gleichen Zeitraum und insbe- sondere im zweiten Halbjahr 2015 (hier bitte Angaben für jeden Monat zwischen Juli und Dezember!)?
Frage 3:
Wie schlüsseln sich die in Münchner „Flüchtlings“- und Asylbewerberein- richtungen im genannten Zeitraum angefallenen Straftaten nach Deliktspar- ten auf?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates kann eine Beantwortung Ihrer Fragen grundsätzlich nur durch das Polizeipräsidium München erfolgen. Das Polizeipräsidium München veröffentlicht jährlich einen Sicherheitsreport, der auch in öffentlicher Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses bekannt gegeben wird. Der Sicherheitsreport 2015 wurde im Mai dieses Jahres veröffentlicht.
Frage 4:
Auch in Politikerkreisen wächst der Missmut über die wenig transparente Informationspolitik von Polizei und Behörden, was die Delinquenz von „Flüchtlingen“ und das Kriminalitätsaufkommen in „Flüchtlings“- und Asylbewerberunterkünften angeht. So zitiert das Nachrichtenmagazin „Fo- cus“ den früheren Bundesinnenminister Friedrich mit der Feststellung, die „systematische Verschleierung“ schüre „genau das, was sie verhindern wolle: Unsicherheit in der Bevölkerung“. Und: „Dieser Umgang mit Meldun- gen belegt das Misstrauen der Behördenchefs gegenüber dem mündigen Bürger und öffnet Verschwörungstheorien Tür und Tor.“ (zit. nach: ebd.). Inwieweit beabsichtigt zumindest die LHM München, auf mehr Transpa- renz und eine offenere Informationspolitik des Münchner Polizeipräsidiums hinzuwirken, um das öffentliche Vertrauen in die von der Münchner Polizei veröffentlichten Informationen nicht zu erschüttern? Wenn nicht, warum nicht? Inwieweit vermag die LHM nachzuvollziehen, dass die Öffentlichkeit auch bei einem sensiblen Thema wie der Delinquenz von „Flüchtlingen“ und Asylbewerbern ein Recht auf ungefilterte, vollständige und wahrheits- gemäße Information geltend machen kann?
Antwort zu Frage 4:
Nach Kenntnis des Kreisverwaltungsreferates führt das Polizeipräsidium München täglich, außer samstags, eine Presserunde im Polizeipräsidium durch. Dabei wird objektiv über relevante Sachverhalte informiert. Hierbei sind die Bestimmungen des Art. 4 des Bayerischen Pressegesetzes einzuhalten.
Die Berichterstattung in laufenden Ermittlungsverfahren ist nur in Absprache mit der Staatsanwaltschaft zulässig, wobei die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu wahren sind.
Ein Informationsrecht für die Presse besteht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unzweifelhaft auch bei sensiblen Themen. Seitens der Landeshauptstadt München bestehen keine Anhaltspunkte, die auf mangelnde Transparenz bzw. Offenheit in der Berichterstattung des Polizeipräsidiums München zu diesem Themenkomplex hinweisen.