Körperverletzung wegen massivem Lärm aus dem Vergnügungsviertel Zenith-Gelände?
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Rathaus Umschau 117 / 2016, veröffentlicht am 23.06.2016
Körperverletzung wegen massivem Lärm aus dem Vergnügungsviertel Zenith-Gelände?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 19.2.1016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 19.2.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) zur federführenden Beantwortung zugeleitet. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrer Anfrage problematisieren Sie die massiven Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen auf dem Zenith-Gelände in den Wohnbereichen am Kieferngarten bzw. Haidpark. Die Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und der Siedlergemeinschaften würden ständig unbeachtet bleiben; dies zeichne sich seit Ende 2015 ab.
Ihre in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen insbesondere zum Thema Lärmschutz darf ich in Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie dem Referat für Planung und Bauordnung als Fachbehörden sowie der zuständigen Polizeiinspektion 47 wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Auflagen wurden dem Betreiber/Veranstalter seitens der LH Mün- chen auferlegt?
Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) sowie des KVR:
Für die Zenithhalle und das Kesselhaus werden zum Immissionsschutz resp. zu den Musikdarbietungen seit Ende Februar 2016 folgende Anordnungen im Rahmen des Bescheidserlasses getroffen:
„Es ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Veranstaltung die Allgemeinheit oder Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise gestört wird (insbesondere durch Musikdarbietungen und dgl.). Es ist darauf zu achten, dass die umliegenden Anwohner und Anwohnerinnen nicht durch die Besucherinnen und Besucher, die die Versammlungsstätte verlassen, in ihrer Nachtruhe gestört werden. Musikdarbietungen über 22 Uhr hinaus sind nur bei geschlossenen Fenstern und Türen zulässig (Ausnahmen: wenn keine Lärmbeeinträchtigungen in der Nachbarschaft zu befürchten sind bzw. Mu-sik nur in Hintergrundlautstärke). Musikübertragungen ins Freie sind nicht zulässig.“
Zudem lässt sich das Kreisverwaltungsreferat von den Konzertveranstaltern zusichern, dass der gesetzliche Grenzwert von 102 dB (A) für den Innenpegel nicht überschritten wird, solange ein Gutachten über die Schallmessungen nicht vorliegt bzw. das Gutachten nicht behördlich anerkannt ist.
Fragen 2 und 3:
Wie häufig werden diese Auflagen überwacht? Wie viele Beanstandungen wurden dabei festgestellt?
Antwort des Referates für Gesundheit und Umwelt:
Die Überwachung der Auflagen erfolgt im Regelfall eigenverantwortlich durch den jeweiligen Tontechniker/die jeweilige Tontechnikerin vor Ort. Bisher gab es keine Beanstandungen. Die Veranstaltung „Manowar“ am 22.1.2016 in der Zenithhalle wurde durch das Referat für Gesundheit und Umwelt messtechnisch überwacht. Das dabei konstant auftretende Hauptgeräusch war der Verkehrslärm des Mittleren und Frankfurter Rings sowie der nahen Autobahn. Aufgrund der akustischen Gegebenheiten war die Bildung eines Beurteilungspegels für das Konzert nicht zuverlässig möglich. Ein solcher ließe sich nur mit größerem Aufwand durch eine externe Sachverständige/einen externen Sachverständigen bestimmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das in der Stellungnahme (E-Mail) des Planungsreferates vom 25.2.2016 angekündigte Schallgutachten über die Konzerte, die am 26. und 28.2.2016 im Kesselhaus stattgefunden haben. Weitere Aussagen können erst nach Auswertung des Gutachtens getroffen werden.
Frage 4:
Wie viele Beschwerdebriefe von Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Umgebung des Veranstaltungsortes liegen der zuständigen Stelle vor?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Seit 2015 konnten beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des KVR elf Beschwerdeschreiben gezählt werden.
Frage 5:
Wie viele Beschwerdeanrufe sind bei der zuständigen Polizeiinspektion seit 2014 eingegangen?Antwort der zuständigen Polizeidienststelle 47:
Hinsichtlich der gestellten Fragen ist anzumerken, dass eine Auswertung des polizeilichen Datenbestands diesbezüglich nicht bzw. nur teilweise möglich ist. Dies liegt daran, dass Anrufe der Bürgerinnen und Bürger mit deren Wohnsitz erfasst werden und nachträglich ein Bezug zum Zenithgelände in den meisten Fällen nicht mehr hergestellt werden kann. Eine Auswertung würde keine belastbare Grundlage für eine Bewertung der tatsächlichen Situation darstellen.
Frage 6:
Welche Sanktionen bzw. Auflagenverschärfungen wurden mittlerweile er- lassen?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 7:
Welches weitere Vorgehen ist geplant, um die Anwohner besser schützen zu können?
Antwort des Referates für Planung und Bauordnung (PLAN):
Von PLAN-Lokalbaukommission (LBK) wurde veranlasst, dass im Kesselhaus am 26.2.2016 und im Zenith am 28.2.2016 Schallmessungen durchgeführt werden. Beide Konzerte standen in dem Ruf, sehr laut zu sein. Die Schallmessungen wurden durch einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Die Messungen während einer Veranstaltung mit hoher Lautstärke waren erforderlich, um ein Gutachten zu erstellen, das Maßnahmen auflistet, mit denen im Falle von Überschreitungen Lärmminderungen auf das zulässige Maß erreicht werden.
Sobald der LBK das Gutachten vorliegt, wird sie dieses an das RGU mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zusenden. Derzeit lässt es sich schwer einschätzen, wie lange es dauern wird, bis Ergebnisse vorliegen und die baulichen Maßnahmen ausgeführt sind.
Frage 8:
Wie viele derartige Veranstaltungen wurden bereits auf diesem Gelände für das Jahr 2016 genehmigt und mit welchen Auflagen?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Für die Zenithhalle wurden bislang insgesamt 33 Veranstaltungen genehmigt, davon handelte es sich bei 23 Veranstaltungen um Konzerte. Für dasKesselhaus wurden 17 Veranstaltungen für das Jahr 2016 erlaubt, 10 davon waren Konzerte.
Hinsichtlich der Auflagen darf nochmals auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden.
Frage 9:
Liegen diese Auflagenbescheide auch der zuständigen Polizeiinspektion vor?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) im KVR leitet seine Erlaubnisbescheide für alle Veranstaltungen den zuständigen Polizeiinspektionen zu. Über Auflagen oder Anordnungen werden die Polizeidienststellen mithin informiert.
Frage 10:
Wie viele Anzeigen wegen Ruhestörung wurden bislang von der zuständi- gen Polizeiinspektion an das KVR zur Weiterverfolgung abgegeben?
Antwort der Polizeiinspektion 47:
Bislang wurden keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen an das KVR gemeldet.