Die Urban League erhält den Zuschlag für den diesjährigen Kulturstrand. Dies ist das Ergebnis einer aufwändigen kompletten Neuprüfung der Konzepte von Urban League und der urbanauten. Die Entscheidung erfolgte unter Einholung zusätzlicher Stellungnahmen der Fachdienststellen, einer umfassenden Bewertung aller Rückmeldungen durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) und unter sorgfältiger Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht München (VG) gemachten Vorgaben für das Auswahlverfahren.
Das VG hatte in seiner Eilentscheidung vom 31. Mai 2016 die Durchführung des Kulturstrandes bis zur Nachbesserung der Auswahlentscheidung ausgesetzt. Dabei wurde nicht die Entscheidung an sich bemängelt, sondern lediglich einzelne Punkte des Verfahrens:
Das VG hat in seiner ausführlichen Begründung insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Auswahlvorgangs in der Kategorie „Zuverlässigkeit und Bewährtheit des Bewerbers“ kritisiert. Zudem wurde die Bewertung in der Kategorie „Akzeptanz bei den Anwohnern“ vor allem im Hinblick auf die Rückmeldungen der Bezirksausschüsse bemängelt.
Das KVR hat daraufhin nicht nur diese zwei Punkte, sondern alle sieben Kriterien einer kompletten und umfangreichen Neubewertung unterzogen. Dazu wurden zu den bereits vorliegenden noch zusätzliche Stellungnahmen verschiedenster Fachdienststellen, wie des Kulturreferats, des Baureferats, aller Bezirksinspektionen des KVR, der Bezirksausschüsse sowie des Polizeipräsidiums eingeholt.
Von den insgesamt rund 15 eingebundenen Fachdienststellen liegt zu den sieben Über- und 27 Unterkategorien eine nachvollziehbare Begründung vor. Das KVR hat die bereits vorliegenden sowie die neuen Rückmeldungen detailliert ausgewertet sowie die Punktevergabe auf Schlüssigkeit und Richtigkeit überprüft. Die Vorgaben des VG wurden dabei berücksichtigt. Die ursprüngliche Auswahlentscheidung des KVR hat sich im Ergebnis klar bestätigt. Die Urban League setzte sich erneut mit deutlichem Punkteabstand gegenüber den urbanauten durch und erhält deshalb den Zuschlag für die Durchführung des diesjährigen Kulturstrandes.
Die Entscheidung wurde heute beiden Veranstaltern mitgeteilt. Der Genehmigungsbescheid zur Durchführung der Veranstaltung wird bereits vorbereitet, so dass die Veranstaltung schnellst möglich beginnen kann. Die durch das Gerichtsverfahren und die anschließend notwendige Neubewertung entstandene zeitliche Verzögerung wird durch eine Verlängerung des Genehmigungszeitraums kompensiert. So kann der Kulturstrand – wie auch in den letzten Jahren – für eine Dauer von drei Monaten stattfinden. „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats nunmehr von allen Bewerbern akzeptiert wird. Die Münchnerinnen und Münchner sollen möglichst bald ,ihren‘ Kulturstrand genießen können“, so Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle.